Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

Pflege, Arbeitsrecht, pflegestufe, Agentur für Arbeit, ALG I, Sperrzeit
Trennung intern, extern. Keine Pausenmöglichkeit?

Hallo zusammen, wir arbeiten in einem Großraum Büro als externe Mitarbeiter einer Firma. In diesem Großraumbüro mischen sich versch. Externe Personen. Wir sind ein Team von über 10 Personen. Man kann sich das so vorstellen die Externen MA's sitzen in einem Großraum, die Internen eben in einem anderen. Eine Tür gibt es dazwischen, diese ist aber ständig offen wegen Fluchtwegen.

Nun gibt es im externen Bereich einen Tisch mit 7 Stühlen inmitten anderer Arbeitsplätze und demnach sitzen da auch andere Personen drum herum und arbeiten. Dies ist als Pausenbereich deklariert, dahinter befindet sich eine kleine Küche mit einer Mikrowelle.

Nun, da wir so ein großes Team sind und meist so 5-7 Personen von uns gleichzeitig Pause machen wollen, fanden wir uns immer im internen Pausenraum ein. Dieser besteht aus einer Tafel mit 12 Stühlen, einer Couch, 3 weiteren 2-Sitzer Tischen und einer großen Küche mit 2 Kühlschränken und 4 Mikrowellen.

Zudem ist dieser Bereich durch ein großes Schließfachsystem abgetrennt so das man niemanden bei der Arbeit stört.

Nun wurden wir aber gestern darauf hingewiesen das wir zu viele sind und sich ja kein interner Mitarbeiter mehr da hinsetzen könne um seine Pause zu machen. Ich erinnere, wir sind maximum 5-7 die gleichzeitig Pause machen, es gibt 18 Sitzplätze inkl 3 Hochhocker und die Couch. Es sind 30 Minuten Pause und wir sind weiß Gott nicht laut. Nun hört man ja auch schon aus der Aufforderung das man nicht erwünscht ist.

Der externe Essbereich ist keine Option da sich dort schon beschwert wurde das wir zu laut sind. Klar, ist mitten zwischen arbeitenden Menschen.

Am Platz darf man aber auch nicht essen.

Die Sache ist auch nun schon an unseren Chef eskaliert.

Wie sollen wir das nun handhaben, kann man da sitzen, muss man sich verweisen lassen oder wie soll man reagieren? Muss es einen Pausenraum geben?

Arbeit, Arbeitsrecht, Büro
Krankheitstage für jeden sichtbar auf Chefs Tisch, die Daten müssen doch diskret behandelt werden?

Hallo miteinander

aufgrund 3 negativ erfolgten künstlichen Befruchtungen und einer Gebarmutterspiegelung war ich in den letzten 4 Monaten immer mal wieder 1 - 1 1/2 Wochen pro Monat krank geschrieben. Nun fragen die Chefs durch das Kollegium ob denn einer wisse was mit mir los wäre und das es wohl um Frauenkrankheiten ginge weil die Krankmeldung vom Gynäkologen ist. Des weiteren hat er sich nun eine Liste mit meinen Fehltagen ausgedruckt die so auf seinem Tisch liegt das mehrere Kollegen diese gesehen haben und mich daraufhin ansprachen. Außerdem wurde mir von den Kollegen mitgeteilt das aufgrund der Fehltage wohl ein Gespräch mit der Geschäftsführung stattfindet. Ist es richtig das ich gekündigt werden kann aufgrund der Krankheitstage? Darf er meine Fehltage so öffentlich auf seinem Schreibtisch rumliegen lassen? Ich würde ihn gern bitten diese so wegzulegen das sie nicht für jeden ersichtlich ist der an seinem Schreibtisch steht.

Ich bin 7 Jahre in der Firma, habe jetzt ein "gesundheitliches" Problem und es wird gleich so aufgefahren, ich bin sehr enttäuscht. Ich habe schon einen neuen Job in Aussicht und werde wahrscheinlich eher kündigen aber für den Fall des Falles wüsste ich gern bescheid. Vor allem ob ich den Chef bitten kann meine Fehltage diskret zu behandeln?

Vielen Dank für Ihre Antwort vorab!!!

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung, Arbeitsrecht, Diskretion
Kann man Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich mich bei Krankmeldung telefonisch melden muss, statt per Mail?

Hallo Leute, ich bin gerade mit einer Kollegin auf eine Frage gekommen, die uns schon beide interessiert hat. Die Frau aus der Personalabteilung will unbedingt, dass ich mich immer telefonisch krank melde. Ich habe es nämlich erst immer per Mail direkt morgens nach dem Aufstehen gemacht, weil da noch keiner in der Firma ist und ich danach dann ja auf dem Weg zum Arzt bin (komme vom Dorf, da dauert alleine die Fahrt ein wenig länger, gerade wenn ich das Auto nicht nehmen kann) und dann später wenn ich beim Arzt war (haben hier AU-Pflicht ab dem ersten Tag) noch eine Mail mit der eingescannten AU. Zudem schreibe ich immer noch eine Mail meine aktuelle Abteilung, wo dann einfach alle in Kopie sind, damit der der zuerst kommt es weiß. Da ist um die Uhrzeit ja auch noch keiner, ist so abgesprochen und kein Problem… Das machen in den Abteilungen nämlich alle so.

Dann plötzlich meinte meine Personalerin mal (zickig) zu mir, ich sollte gefälligst anrufen wenn ich krank bin, weil sie es erst so spät sonst sehen. Habe dann versucht zu erklären, dass ich eben los muss ehe da der erste ist (hatte anfangs da angerufen aber dann aufgeben) und ewig unterwegs bin. Sie überhaupt nicht einsichtig.

Habe also dann immer trotz sehr böser Blicke im Wartezimmer angerufen, außer einmal, weil ich sehr Erkältung mit hohem Fieber hatte und absolut keine Stimme. Habe also wieder eine Mail geschrieben mit Erklärung warum ich nicht anrufe (mein Freund war wegen Frühschicht schon lang weg und konnte es daher auch nicht machen). Da hat sie mich als ich wieder da war zu einem Gespräch eingeladen und mich richtig anzuzicken wir hätten doch besprochen ich solle anrufen und nicht schreiben, die Aussage dass ich nicht sprechen konnte und der Arzt mir das auch bestätigen könne hat sie nicht interessiert.

Ich bin darauf also gerade mit meiner Kollegin zu sprechen gekommen, weil sie heute nach paar Tagen Krankheit wieder da war und eben auch schwere Erkältung mit total heiser sein hatte und ich frage wie sie sich denn krank gemeldet hat, da sie alleine lebt.

Sie ist bei einer anderen Personalerin zugeteilt und da gab es NIE Probleme, weil sie Mails schreibt, wenn sie krank ist. Der ist der Meinung Hauptsache die Abteilung klärt untereinander wie es laufen soll, er meldet das ja nur für die Gehaltsabrechnungen.

Kann meine Personalerin mir also vorschreiben, dass ich mich telefonisch krankmelden muss, wenn es im Unternehmen keine einheitliche Regelung dazu gibt? Im Arbeitsvertrag steht nur unverzüglich melden und ab 1. Tag AU Pflicht

Wie gesagt, im Normalfall ist das für mich kein großes Problem. Zwar ärgerlich, aber muss ja, doch wenn dann in Ausnahmen so eine Nummer geschoben wird und es eben nicht wegen der Abteilung ist, verstehe ich das Problem nicht.

Habe nur Angst wenn so was noch mal vorkommen sollte, dass ich eben wirklich nicht anrufen kann und keinen habe der es macht (Arzthelferinnen wollten nicht, viel zu tun), Ärger zu kriegen. Sie mag mich generell nicht.

Gesundheit, Arbeit, Arbeitsrecht, Krankheit, Arzt
Kann mein Arbeitgeber rückwirkend Stunden streichen?

Hallo,

Ich arbeite am Wochenende bei einem Betrieb als Aushilfe auf 450-Euro-Basis. Die letzten 2 Jahre habe ich um 8:15 angefangen (der Betrieb öffnet um 9 Uhr, es dauert aber dementsprechen lange, alles vorzubereiten, damit rechtzeitig um 9 Uhr geöffnet werden kann) und bis 19:15 Uhr gearbeitet (hier auch: der Bertreib schließt um 19 Uhr, brauche aber mindestens eine viertel Stunde um alles zuzuschliessen).

Mal die lange Arbeitszeit außen vor gelassen: Bis jetzt habe ich das bis jetzt auch immer so in meinen Stundennachweis eingetragen und das war auch kein Problem.

Ende letzten Monats hat mich mein Chef darauf angesprochen, dass ich nur die Zeit von 8:30 Uhr- 19:00 Uhr eintragen dürfte, unabhängig davon, wie lange ich eigentlich brauche, da "ich am Wochenende so viel Leerlauf habe und nicht so viel zu tun, wie z.B. die Leute, die unter der Woche arbeiten". Ist mir eigebntlich nicht so ganz verständlich, denn auch wenn am Wochenende weniger los ist, bin ich ja trotzdem anwesend und durchgehend erreichbar.

Jetzt aber zum eigentlichen Problem: Wie gesagt, besprochen wurde das mit mir am 30. Mai. . Habe ab Juni auch alles demensprechend durchgeführt. Jetzt habe ich durch Zufall nochmals den Stundenzettel von Mai rausgekramt, wo mir jetzt insgesamt 3 Stunden gestrichen wurden, rückwirkend und ohne mir überhaupt mal Bescheid zu sagen. Mein Problem ist, dass ich diese 3 Stunden ja trotzdem gearbeitet habe und die 24 Euro sind eben auch Geld, dass mir jetzt fehlt. (Das Geld hätte ich erst diesen Monat gesehen, da mein Betreib alles über die 52 Stunden auf den nächsten Monat übertragt)

Darf mein Chef das ?

Danke im Vorraus für eure Anworten!

Arbeit, Arbeitsrecht, Lohn
Kann mir die Frau meines Chefs eine Arbeitsanweisung erteilen?

Hallo, ich arbeite als Sekretärin in einem Büro (1 Chef, 2 Teilzeitangestellte), das sich in einer Doppelhaushälfte befindet. Im selben Haus hat die Frau meines Chefs ihr eigenes Büro (2 400,- Euro Jobs). Dieses Büro hängt mit an unserem Router, das heißt, es gibt nur ein einziges Netzwerk. Vor 2 Wochen hat es einen Vorfall gegeben (fingierter Anruf von Microsoft bei der Frau meines Chefs) bei dem die beiden PCs dieses Büros danach mit Trojanern und Viren befallen waren. Die Frau meines Chefs hat daraufhin ihren Angestellten eine Arbeitsanweisung erteilt, dass u.a. externe Datenträger (USB-Sticks etc) nur noch auf einem extra Rechner ohne Netzwerkanschluss eingelesen werden dürfen. Privates Surfen oder Speichern von privaten Fotos ist nicht mehr erlaubt usw. (der komplette Text dieser Arbeitsanweisung klingt so, als würde er von der Datev oder von Siemens stammen). Jetzt verlangt sie auch von mir und meiner Kollegin (sie ist derzeit im Urlaub) dass wir diese Arbeitsanweisung, in der sie sich als "Arbeitgeber" und uns als "Arbeitnehmer" bezeichnet, unterschreiben, obwohl wir beide bei ihr gar nicht angestellt sind. Mein Chef meint, ich solle das halt unterschreiben (damit sie Ruhe gibt vermutlich), aber ich würde mich gerne "auf die Hinterbeine" stellen und meine Unterschrift verweigern. Privat mache ich auf dem Arbeitsplatzrechner sowieso nichts, aber es würde mir meine Arbeit ganz erheblich erschweren, wenn ich mich an die Anweisung halte, weil ich jeden Tag dienstlich Fotos auf CD und USB-Stick oder per e-mail erhalte, diese dann auf dem Netzwerkserver speichere und danach ausdrucke, um sie meinem Chef zur Bearbeitung vorzulegen (im übrigen haben wir auch niemanden, der auf dem separaten Rechner das Virenprogramm aktuell hält, was ich ohne Internetanschluss für ziemlich schwierig halte).

Lange Rede, kurzer Sinn: Muss ich diese "Arbeitsanweisung" unterschreiben, obwohl sie ja nicht meine Arbeitgeberin ist oder kann ich das getrost ignorieren? Vielen Dank, ich bin gespannt auf Eure Antwort!

Ergänzung: Vielen Dank für die sehr schnellen und hilfreichen Antworten, auch JohnDoe101 hat mir sehr geholfen mit seiner Antwort.

Ich habe jetzt doch unterschreiben, da ich nach ruhigem und konzentriertem Durchlesen der Arbeitsanweisung gemerkt habe, dass sich alle Punkte auf das Kanzleinetzwerk beziehen - mit dem ich ja als Angestellte des anderen Büros sowieso nichts zu tun habe. Außerdem wird dadurch verhindert, dass mein Chef auf die Idee kommt, selbst so eine Arbeitsanweisung auszugeben (die ich ja dann befolgen müsste).

Ergebnis: Alle sind zufrieden und keiner merkt, dass diese Arbeitsanweisung eigentlich nur für den Papierkorb taugt! (zumindest was mich und meine Kollegin anbelangt). Also noch mal vielen Dank!

Arbeitsrecht

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