Liebe Community,

eine Frage an alle, die sich mit Arbeitsrecht auskennen.

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" unter anderem folgende Klausel:

"Löst der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Arbeitsverhältnis, so entsteht für den Arbeitgeber ohne Nachweis des entstandenen Schadens ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz: 1 Bruttomonatsgehalt. Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten"

Mir leutet schon ein, dass wenn ich z.B. einfach nicht zur Arbeit erscheine, der AG dann Schadensersatz haben möchte. Was mich jedoch an der Klausel stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Wort "Bruch des Vertrages bzw. Vertragsbruch" nicht näher definiert ist. WAS GENAU bedeutet hier Vertragsbruch?! Das könnte dann doch im Prinzip ALLES im Vertrag genannte sein, oder liege ich da falsch? In meinem Vertrag steht z.B. auch, dass ich die Hausordnung einhalten muss, welche besagt, dass ich am Arbeitsplatz nicht essen darf.

--> Heißt das dann konkret, dass wenn ich am Arbeitsplatz eine Mandarine esse und der AG das mitbekommt, er mir eine Vertragsstrafe von einem Bruttomantsgehalt auferlegen kann?!

Also meine allg. Fragen lauten:

1. Wenn der AG im Vertrag nicht benennt, was genau er unter "Vertragsbruch" versteht, gelten dann irgendwelche allgemein bekannten Regeln wie z.B. "Stelle nicht antreten", "Kündigungsfrist nicht einhalten" etc. oder beinhaltet das dann eben wirklich ALLES IM VERTRAG GENANNTE inkl. aller Kleinigkeiten wie das Essen am Arbeitsplatz?

2. Zum Part "Ohne Nachweis des entstanden Schadens": ist das rechtens? Dann kann der AG im Prinzip auch einfach einen Vertragsbruch meinerseits erfinden?!

3. Habe ich gelesen, dass ein Bruttomonatsgehalt der höchstmögliche Schadensersatz ist, den der AG bei Vertragsbruch verlagen kann. Ist dann die letzte Klausel: "Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten" nicht unwirksam?

Danke euch im Voraus und liebe Grüße!