Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

Geld, Ausland, Europäische Union, Handel, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Wirtschaft und Finanzen
Online Kredit Geld auf mein Konto auszahlen?

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine Vermittlung von Krediten oder Darlehen.

MAKLERAUFTRAG zur Vermittlung einer Finanzsanierung zur Tilgung und Regulierung von Krediten * Darlehen * Anschaffungsdarlehen * Privatschulden * Rechnungen * Mahnungen * Beitreibungen * Schulden aus Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid * Allgemeinschulden etc. Eigenmitteln. Der Auftrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung ist erfüllt mit Ausfertigung und Übergabe des genehmigten Finanzsanierungsvertrages an den Auftraggeber. Der Auftrag gilt mit Unterzeichnung der Annahmeerklärung, spätestens mit Zahlung der Maklercourtage als erteilt.

Widerrufsrecht: Der Kunde ist berechtigt, von diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsschluss kostenfrei zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

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ich verstehe den text nicht es erfolgt keine vermittlung von krediten soll das heissen ich bekomme keine auszahlung auf mein konto?

Finanzen, Geld, Recht, Finanzen und Geld, Wirtschaft und Finanzen
Was macht man beim Einkommensnachweis der Eltern für Bafög, wenn sie nur einen Minijob haben?

Ich bin gerade dabei Bafög für mein Studium zu beantragen, habe den Antrag für mich jetzt schon abgegeben und bin jetzt mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter beschäftigt.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat seit 2015 jedoch nur einen Minijob. Ich kann bei der Art ihrer Erwerbstätigkeit zwischen diesen Arten wählen:

  1. erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.B. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung
  2. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter oder Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/in)
  3. erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
  4. Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich davon aussuchen soll. Ich würde zu 3 tendieren, weil sie ja nur eine geringfügige Beschäftigung hat, aber sie hat ja auch Rentenversicherungspflicht. Deswegen habe ich auch schon 1 angekreuzt, aber dann wird am Ende von mir ein Nachweis darüber verlangt, dass sie auf Antrag hin als geringfügig Erwerbstätige von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde. Aber sie hat doch so einen Antrag nie gemacht und wurde nie von der Pflicht befreit??? Dieser Nachweis ist dann auch ein Pflichtfeld und ich kann ihn nicht umgehen.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir hier helfen kann und schon mal Danke im Vorraus :)

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Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

Recht, Krankenversicherung, Abrechnung, Arzt, Arzthonorar, Arztrechnung, Beamte, Beihilfe, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient, Wirtschaft und Finanzen

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