Aufstockung zum Gehalt vom Amt?
Habe einen neuen Job und bekomme als Zuschuss noch Hartz IV als Aufstockung. Wie läuft es wenn ich mein erstes Gehalt bekomme, muss ich dann Hartz IV ans Amt zurückzahlen, wenn ich überzahlt bin?
5 Antworten
Da H4 im Voraus für den Monat bezahlt wird, und das Gehalt in aller Regel im Nachhinein, kann es durchaus zu einer Rückforderung kommen, sofern das neue Gehalt keine oder eine geringere Aufstockung mit sich bringt.
Besonders bei sehr kurzfristiger und/oder Anstellung während des laufenden Monates kann es zu Überzahlungen seitens des Jobcenters kommen.
Normalerweise ist Ratenzahlung nach Absprache möglich.
Jedenfalls muss du umgehend melden, wenn sich deine persönliche Situation ändert.
Hallöchen gesagt.
- Du musst die neue Arbeitsstelle anmelden.
- Dann muss Dein Arbeitgeber Dir eine Einkommensbescheinigung ausfüllen.
- Diese musst Du dann bei Deinem zuständigen Jobcenter einreichen.
- Nach Verrechnung steht Dir dann ein Betrag zu, oder wird als Rückforderung erhoben.
Du kannst auf dieser Seite selbst ausrechnen, was Dir zusteht:
https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Alles Gute im neuen Job gewünscht.
Lieben Gruß aus Berlin
Wenn dein Gehalt aufgestockt wird, weil es zu gering ist, musst du nichts zurückzahlen.
Natürlich muss man zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen. Was denkst du den? Ein Abschiedsgeschenk vom Jobcenter gibt es leider nicht.
Es wird erwartet das man das Hartz 4 was man vom Jobcenter in der Notlage erhalten hat wieder zurückgibt. Ein bekannter musste da auch durch. Ich denke das Schreckt viele ab einen Job in Vollzeit wieder aufzunehmen.
Meinte es anders kann nicht so richtig ausdrücken was ich meine
Dein Gehalt ist doch schon in den Auszahlungsbetrag eingerechnet.