Was passiert wenn keine Koalition zustande kommt?

5 Antworten

Was passiert wenn keine Koalition zustande kommt?

Dann schaltet sich zunächst der Bundespräsident ein und versucht, die vom Volk gewählten Parteien in die Pflicht zu nehmen.

Gelingt ihm das nicht, hat er verschiedene Optionen:

  • er kann die geschäftsführende Regierung solange im Amt lassen, wie er will, um Druck auszuüben;
  • er kann irgendeine Person - es kann, braucht aber kein Bundestagsangehöriger zu sein! - dem Bundestag zur Wahl als Bundeskanzler vorschlagen;
  • sollte die vorgeschlagene Person nicht mit Mehrheit gewählt werden und auch der Bundestag selbst keinen selbst ausgewählten Ersatzkandidaten mit Mehrheit wählen kann, dann hat der Bundespräsident 2 Optionen:
  • 1) er ernennt den von einer Minderheit gewählten Kanzler; 2) er löst den Bundestag auf und setzt Neuwahlen an.

Bleibt gesund!

Arnold

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Müssen muss niemand.

  1. Es gibt die Möglichkeit einer Minderheitsregierung. In Deutschland nicht praktiziert aber denkbar
  2. Es gibt die Möglichkeit einer Koalition mit Hassgegnern. Die SPD hat auch getönt niemals. Dann hat Merkel ihre CDU an die SPD verkauft und die SPD war befriedigt
  3. Es gibt auch die Möglichkeit an Neuwahlen. Dazu8 wird der Bundespräsident sich die Umfragen anschauen. Und nur wenn sich fundamental was geändert hat wird er Neuwahlen anberaumen

Es kann natürlich immer zu Neuwahlen kommen wenn sich keine Mehrheit oder Minderheitsregierung findet, aber bei so vielen Optionen ist das nahezu ausgeschlossen. Nachgeben muss niemand, aber die Bevölkerung würde sich einen Schuldigen unter den Parteien aussuchen und diese hätte dann ganz schlechte Karten.

Letztesmal standen wir kurz vor Neuwahlen als die SPD doch noch in die ungeliebte GroKo ging nachdem jamaika gescheitert war.

Vielleicht gibt es dann Neuwahlen

Neuwahlen, wenn der Bundespräsident die Auflösung des Bundestages auf Antrag unterschreibt.


ArnoldBentheim  23.09.2021, 19:29
wenn der Bundespräsident die Auflösung des Bundestages auf Antrag unterschreibt.

Hier stellt niemand einen "Antrag", sondern der Bundespräsident entscheidet ganz allein und in eigener Verantwortung, wie es ihm gefällt!

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FordPrefect  23.09.2021, 19:46
@ArnoldBentheim

Das ist insofern richtig, als ich das Procedere stark gekürzt habe. Aber:

der Bundespräsident entscheidet ganz allein und in eigener Verantwortung,

Das ist auch nicht korrekt. Die Auflösung des Bundestages nach Art. 63 GG ist nur dann möglich, wenn kein Kandidat eine Stimmenmehrheit bei der Wahl zum Kanzler / zur Kanzlerin erzielt. Hier ist aber nur die einfache Mehrheit erforderlich. Da müssten sich schon alle Stimmberechtigten enthalten.

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ArnoldBentheim  23.09.2021, 20:18
@FordPrefect
Hier ist aber nur die einfache Mehrheit erforderlich.

Vorsicht! Im Grundgesetz steht:

  • "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."

Soweit, so gut. "Die meisten Stimmen" bedeutet aber nicht dies:

  • "Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen."

Klare Sache. Aber in der vom Fragesteller angedachten Situation kommt dieser Passus zum Tragen:

  • "Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen."

Niemand stellt beim Bundespräsidenten einen Antrag. Wenn der Fall eintritt, entscheidet der Bundespräsident, was er machen will, ganz alleine!

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