Kann ich wohngeld beantragen?

10 Antworten

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Wir hier bei uns geben Wohngeld (Mietzuschuss) an jemanden, der eine Wohnung hat und Miete zahlt, wenn Einkommen und Miete miteinander verglichen werden. Das Alter ist dabei egal und auch wer bürgenhaft mit unterschrieben hat ist auch egal. Es muß nur offensichtlich sein, dass der Antragsteller in der Wohnung wohnt und Eltern oder Bürgen nur unterschrieben haben, weil der Antragsteller ansonsten keine Wohnung bekommen hätte.


Desktop138 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:26

Ich frage mich warum eine so kompetente Antwort die selbst ich versteh erst jetzt kommt.

adelaide196970  27.09.2021, 20:28
@Desktop138

ich habe Familie und noch Arbeit und noch Häuser zu verwalten und kann nur ab und zu hier in gutefrage sein. Aber ich habe mal in der Wohngeldabteilung gearbeitet und damals haben wir das so gehandhabt. Also, warum sollte es dann bei euch anders sein. Wenn, kann man ja dagegen angehen.

isomatte  27.09.2021, 21:22
@Desktop138

Wenn sie dann auch noch korrekt wäre !

Wie ich dir schon in meiner Antwort geschrieben habe, würdest Du so oder so keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil Du das benötigte Mindesteinkommen gar nicht erreichen würdest, wenn die Warmmiete schon bei um die 400 Euro liegen würde

Selbst mit deinem Kindergeld von derzeit 219 Euro und deinen 375 Euro würdest Du das benötigte Mindesteinkommen nicht erreichen.

Schließe mich den Aussagen der anderen Personen an. In kurz:

-Aktuell kannst du sowieso nicht ausziehen - du bist Minderjährig und deine Mutter eignet sich nicht als Bürge für eine Wohnung

-Wenn du volljährig bist, reicht dein Einkommen nicht - Wohngeld kannst du in der Situation nicht beziehen. Wohngeld ist aufstockend zu einer Vollzeit bzw. mindestens Teilzeitstelle gedacht - und selbst dann nicht, wenn die Eltern dem Kind gegenüber noch unterhaltspflichtig sind (bis 25 Jahre bzw. Ende der ersten Ausbildung - je nachdem welcher Fall zuerst eintritt)

-Wenn du ausziehst werden deiner Mutter zusätzlich Gelder gestrichen und eventuell muss sie sogar in eine kleinere Wohnung ziehen.

Unterstützung kannst du keine erwarten.

Deine Mutter wird nichts weggenommen. Das wurde schon geschrieben. Aber dein Ausbildungsentgelt wird angerechnet. DU musst jetzt deinen Mietanteil und Kosten für Lebensmittel selbst zahlen bzw. deine Mutter geben!

Ausziehen kannst du, wenn du es dir leisten kannst. Warum sollte der Steuerzahler nun zwei Wohnungen und 2x Regelsatz zahlen? Nein, dass wird nichts werden!

Deine Mutter wird wohl am besten unterstützt, wenn Ihr gemeinsam wohnt und gemeinsam die Kosten teilt.

Einmal abgesehen davon das Du noch minderjährig bist und ohne Bürgen gar keine Wohnung bekommen würdest und einen Mietvertrag gar nicht selber unterschreiben darfst, müsstest Du für das Wohngeld schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu würdest Du auch noch ein Mindesteinkommen benötigen, was Du nicht erreichst.

Vom Jobcenter würde es ggf. dann erst einmal finanzielle Unterstützung geben, wenn Du auf Grund einer betrieblichen Ausbildung bei deiner Mutter ausziehen müsstest, aber dann würde dir ggf. vorrangig dann BAB - von der Agentur für Arbeit zustehen, je nach eigener Nettovergütung und Leistungsfähigkeit der Eltern, denn die würden dann ggf. auch vorrangig unterhaltspflichtig sein.

Außerdem würde dein Auszug unter Umständen das Gegenteil erreichen, denn wenn nach deinem Auszug die Warmmiete dann nicht mehr angemessen ist, dann müsste deine Mutter im schlimmsten Fall selber in eine angemessene Wohnung ziehen.

Dein Einkommen wird auch nur auf deinen eigenen Bedarf entsprechend angerechnet, eine Ausnahme gibt es da nur beim nicht mehr benötigtem Kindergeld, wenn Du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht bzw. nur noch teilweise benötigen würdest.

Es könnte dann also max. das volle Kindergeld als Einkommen deiner Mutter auf ihren bzw. den Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, wenn Du deinen Bedarf aus deinem anderen anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Du würdest dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Mutter raus sein und müsstest dann deine Anteile für die Warmmiete, Haushaltsstrom usw. selber aus deinem Einkommen an deine Mutter zahlen und mit ihr ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung vereinbaren, oder das dann selber übernehmen.


Desktop138 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 15:09

Und wenn ich trotzdem ausziehen möchte, was kann ich für Unterstützung erwarten?

isomatte  24.09.2021, 19:19
@Desktop138

Die deiner Eltern, oder wenn Du Probleme im Elternhaus hast, wäre als minderjähriges Kind das Jugendamt dein Ansprechpartner.