Hallo, eigentlich hatte ich geplant zum Wintersemester ein Studium anzufangen. Das habe ich auch der Kindergeldkasse so gemeldet, diese haben also in der Übergangszeit weiterhin Kindergeld gezahlt. Jetzt habe ich allerdings doch zum 1.8 vorerst bei einer Vollzeitstelle angefangen.

Muss das in der Übergangszeit gezahlte Kindergeld nun zurückgezahlt werden, wie wenn ich fälschlicherweise Kindergeld gezahlt bekommen habe?

Falls ja, gibt es gewisse Begründungen oder Ähnliches um das zu umgehen?