Muss der Händler bei Verkauf vom Auto, die Mwst unter den Bruttopreis angeben?
Servus,
ich habe ein Gebrauchtwagen bei einem Händler als Privatperson gekauft. Da ich vorher einen Unfall hatte, und die Versicherung mir die Mwst auszahlen muss brauch ich eine Mwst-Angabe in der Rechnung.
Jedoch hat mir der Händler versichert, dass das nicht funktioniert. Ich hatte das vorherige Fahrzeug ebenfalls als Gebrauchtwagen bei einem anderen Händler gekauft, der mir die Mwst angegeben hatte in der Rechnung.
4 Antworten
Der Händler darf gar keine MWST ausweisen wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Fahrzeug mit Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) handelt. Das ist immer dann der Fall, wenn das Fahrzeug vorher auch bei einer Privatperson im Besitz war.
Die Versicherung wird dir garantiert nicht die Umsatzsteuer auszahlen...
Der Händler an sich hat dir eigentlich eine Rechnung mit Umsatzsteuerangabe auszustellen, AUSSER er ist Kleinunternehmer. Dann darf er das nicht. Wenn es sich um einen Kleinunternehmer handeln sollte, dann kannst du auch nicht auf die Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerangabe bestehen.
Wenn ein Händler von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, dann kann und darf er die Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer nicht ausweisen.
https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm
Und das dürfte bei Deinem Händler der Fall sein.
Dann frag ihn, warum er die MwSt. nicht ausweist, von uns hier kann das niemand wissen.
Bei gebrauchten Fahrzeugen (differenzbesteuert) muss die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
Der Händler ist kein Kleinunternehmer