Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

Recht, Krankenversicherung, Abrechnung, Arzt, Arzthonorar, Arztrechnung, Beamte, Beihilfe, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient, Wirtschaft und Finanzen
Einkaufen von Aktionsware am Abend vor Angebotsbeginn?

Hallo Liebe Community,

ich würde gerne mal eure Einschätzung zu folgendem:

Im Wissen, dass Aldi am Donnerstag endlich Kiwi-Pflanzen verkauft, ging ich am Mittwoch Abend gegen 19:30 Uhr in den Laden, um die Pflanze frühestmöglich in den Händen zu halten.
Die Erfahrung lehrte mich, dass solche Pflanzen immer am Vorabend in die Verkaufsfläche gestellt werden.

Als ich dann besagte Pflanze in meinen Wagen stellte, wurde ich hart verurteilt und aufgefordert, diese wieder aus dem Wagen zu nehmen. Letztlich musste ich den Laden dann unverrichteter Dinge verlassen.
Nun die Frage: Wie würdet ihr das moralisch bewerten? Ist es okay, etwas zu kaufen, obwohl man weiß, dass das Produkt offiziell erst am folgenden Morgen in den Verkauf geht?
Und wie ist es, wenn das Produkt einfach schon so dasteht? Man kann ja nicht verlangen, dass jeder Kunde immer einen Überblick hat, ab wann was verkauft wird.

Oder kann man sagen, dass man als Kunde auch alles, was im öffentliche zugänglichen Verkaufsraum steht, auch hierfür bestimmt ist.

Vielleicht ist es ja auch eine Totsünde und ich kann froh sein, nochmal einer Anzeige und Hausverbot entronnen zu sein.

Also erneut: Was sind eure Gedanken - vielleicht habt ihr ja auch eigene Erfahrungen dazu oder habt schonmal enttäusche ein Produkt verpasst?

Warum nicht? Der Laden kann sich über den Umsatz freuen 0%
Totünde 0%
Kommt auf die Ware an 0%
Was eine unnötige Frage 0%
Klagen! Ein Gericht muss den Sachverhalt entscheiden! 0%
Hab ich auch mal 0%
einkaufen, Supermarkt
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.