Rechtliche Drohung eBay Kleinanzeigen?
Guten Morgen,
Ich habe ein Problem nämlich habe ich ein defektes iPhone 6 Plus verkauft aber leider 2 Mal.
Es ist so gekommen weil ich den 1. Käufer um 15 Uhr fragte ob er bereits ü überwiesen hat. Bis etwa 20:30 Uhr antwortete er mir nicht erst um 20:30 Uhr schreibte er mir dass die überweisung getätigt worden sei.
Davon wusste ich natürlich nichts, da man Überweisungen nicht sofort sehen kann. Ich habe also um 16 Uhr das Handy an einen anderen Interessenten verkauft, welcher auch sofort über PayPal bezahlt hat, da der 1.käufer mir den Eindruck gemacht hat als wenn er nicht kommt oder nicht mehr antwortet.
Nach viel Diskussion mit ihm sagte er mir zum Schluss dass ich Sanktionen (?) Mit seinem Anwalt bekommen werde und wenn ich das nicht möchte dann soll ich ihm das Gerät schicken.
Das Gerät hat übrigens auch nur 32€ gekostet da es defekt ist.
Liebe Grüße und danke im Voraus
10 Antworten
Ich kann ihn verstehen, da wäre ich auch sauer. Gibt Leute die sitzen nicht 24/7 vor dem Rechner. da hättest du auch ruhig noch warten können.
Entschuldige dich vernünftig und erkläre wie es dazu gekommen ist. Das Geld überweist du natürlich umgehend zurück sobald es da ist.
Ich würde ihm nochmal schreiben ,distanziert aber höfflich nochmal klar machen das du die Umstände bedauerst und sobald das Geld drauf ist es ihm zurück überweist. Und würde ihn bitten das auch wenn du seinen Ärger verstehst er von unangemessenen Äußerungen absehen soll, sowie das du ihm mitteilst sobald du sein Geld zurück überwiesen hast.
Danach würde ich gar nicht mehr reagieren sondern erst wieder schreiben wenn du das Geld zurück überwiesen hast. Und dann auch nur das mitteilen
Den NArichtenverlauf würde ich sicherheitshalber abspeichern, wer weiß was er in seinem Ärger noch von sich gibt. So hast du im Zweifelsfall etwas in der Hand.
Du solltest dir keine Gedanken machen, dass derjenige wegen dem Betrag den Rechtsweg eingeht.
Das ist Tagesordnung bei Kleinanzeigen und hatte ich auch schon ganz oft.
Bei vielen Interessenten schreibe ich nur einem meine IBAN und warte dann auch 2 Tage, bis das Geld drauf ist. Den anderen schreibe ich dann, dass es reserviert ist und dass ich mich ggfl. noch mal in 2 Tagen melde. Sollte nach 2 Tagen der Betrag noch nicht überwiesen sein und der Interessent sich nicht melden, dann nehme ich den nächsten. So mache ich es auch, wenn jemand nicht zur Abholung erscheint. Bei mir sind Käufer auch schon so oft vom Kauf zurückgesprungen, da ständig das BGB zu zitieren und mit Anwalt zu drohen würde mir die gesamte Freizeit rauben.
Du hast also einen Artikel an 2 Kunden verkauft, hast mit zwei Kunden Verträge für eine Sache abgeschlossen. Das ist Betrug, damit hast Du Dreck am Stecken.
Auch wenn der Streitwert relativ gering ist, musst Du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das ist Betrug,
Das ist Unsinn! Vorsatz ist ein Tatbestandsmerkmal, welches beu Betrug vorliegen muss. Nach Schilderung in der Frage ist das aber absolut nicht der Fall.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Du musst mir keine § des StGB hier einkopieren, ich kenne sie und weiss sie leicht zu finden. Vor allem solltest Du es dann sein lassen wenn sie nicht passen und Du sie offensichtlich nicht verstehst, dort steht das Entscheidende nämlich schon in den ersten drei Worten:
Wer in der Absicht ......
Das bedeutet Vorsatz, und davon ist in der Frage nun wirklich nichts zu erkennen. Ohne Vorsatz, kein Betrug!
Was eben nicht zu beweisen ist, sofern die Fragestellerin bei ihrer hier geschilderten Version bleibt.
Ach Herr, irgendwann wird auch es lernen, dass er nicht immer recht hat, Juristerei ist nicht dein Ding, oder? Nun meines schon, so schreibt Genizum dass der Verkauf folzogen war, eine minütliche Zahlung ist nicht erforderlich, hier fehlen wichtige Angaben, nämlich ob er von Ebay durch den Käufer die Nachricht bekommen hat, dass der erste Käufer gekauft hat, einfach oder?
Wo hast Du denn diesen unpassenden Link ausgebuddelt?
Es bleibt ganz klar dabei, das zunächst für den Betrug kein Vorsatz nachweisbar ist. Der scheidet hier schonmal aus.
Was eventuelle Schadensersatzansprüche angeht, so muss der "Käufer" nachweisen dass überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das dürfte ebenfalls recht schwierig werden.
Dann noch was dazu:
Juristerei ist nicht dein Ding, oder?
Da behaupte ich doch glatt das Gegenteil, war ich doch über 40 Jahre Justizbeamter. So watt aber auch ....
Betrug ist es nicht! , da bei dem Vorgang keine ungerechtfertigte Bereicherungsabsicht vorlag. Wenn das Geld nicht zurückerstattet würde, dann erst würde es zum Betrug. Das Dilemma mit 2 abgeschlossenen Kaufverträgen besteht natürlich trotzdem..
Eine Sache an zwei Kunden zu verkaufen, ist Betrug. Der Fragesteller hat mit dem ersten Interessenten einen Kaufvertrag abgeschlossen, dann mit dem zweiten.
Und dann weiß ihm mal nach das er das in der Absicht getan hat um sich zu bereichern
Send ihm einfach das Geld zurück, fertig ist die Sache
Hast du mit dem ersten Käufer einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen? Das wäre für mich der entscheidende Punkt.
Man sollte dieses Gedöns nicht so hoch aufhängen. Für 32 Ocken lohnt sich die Aufregung nicht.
sieht der Gesetzgeber anders, es existieren 2 Kaufverträge und das Rechtswirksam.
Ich entschuldige mich ständig in fast jeder Nachricht aber es juckt ihn einfach nicht
Das Geld würde ich selbstverständlich zurück geben :)