Haftung bei nicht versicherten Versand?
Ich habe was inklusive Versand verkauft und als normalen Brief versendet. Jetzt wird gesagt das es nicht ankommt (Dienstag verschickt) und will sich das Geld wieder holen.
Muss ich jetzt haften? Sie hat kein versicherten Versand verlangt.
wen ich versichert gleich verschicken wollte hätte ich in die Verkaufsanzeige „ inklusive versicherten Versand“ eingesetzt
7 Antworten
Bei Privatverkäufen ist es grundsätzlich so das der Käufer haftet für unversicherte Sendungen.
Das Problem ist aber das der Verkäufer in der Beweispflicht steht. Allerdings bekommt man für unversicherte Sendungen keinen Nachweis diese auch in der Filiale eingeliefert zu haben.
Am besten du schreibst immer "inklusive unversichertem Versand" und "Versandrisiko trägt der Käufer" dazu.
Was ich dir empfehlen kann sind die Internetmarken. Dort kannst du die Versand- und Absenderadresse eingeben und erhälst dann eine Marke mit einem QR Code und interner Sendungsnummer, d.h. die Sendung wird in einem Postzentrum gescannt und die Post kann dir evtl. nachträglich belegen das der Artikel dort gescannt bzw. auch wirklich von dir abgesendet wurde.
Ansonsten versende doch mit PRIO. Kostet +0,90 Cent mehr aber du hast eine Sendungsnummer!
Kaufverträgen zwischen zwei Privatpersonen, beispielsweise über die Internetplattform eBay. Erfolgt der Versand hier durch einen privaten Verkäufer und ist nicht versichert, so haftet der Verkäufer im Verlustfall nicht und der Käufer muss trotzdem leisten.
Ich hab nie behauptet, dass der Nachweis leicht ist. Aber der Verkäufer haftet nicht.
Doch, er haftet, sofern er nicht nachweisen kann, den Artikel abgeschickt zu haben.
Erst, wenn sich der Artikel beim Versanddienstleister befindet, ist der Verkäufer aus der Haftung raus.
Wo ist denn der Punkt zwischen abschicken und beim versanddienstleister? Das geht doch Hand in Hand
Der Punkt ist der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Sendung beim Versanddienstleister abgibt.
Welche Versandart hast du denn angeben, und für welche Versandart hat der Käufer bezahlt?
Grundsätzlich ist es so, dass es in deiner Verantwortung liegt, den Artikel abgeschickt zu haben. Bei versichertem Versand kannst du das anhand der Sendungsnummer.
Bei unversichertem Versand hast du sowas nicht. Wie willst du jetzt den Versand nachweisen?
Ich habe inklusive Versand angegeben heißt für mich normalen Versand
ansonsten hätte ich inklusive versicherten Versand geschrieben.
da keine einwende kam wurde normal als Brief versendet
'inklusive Versand' sagt nichts über die Versandart aus, und unter 'normalem' Versand stellst sich jeder was Anderes vor. Was soll 'unnormaler' Versand sein?
Hast du über ebay verkauft? Da muß man die Versandart auswählen.
Wie auch immer: Du mußt nachweisen, den Brief abgeschickt zu haben. Wie willst du das anstellen?
Ihr seid beide Verbraucher nehme ich an?
Dann bist du aus der Nummer raus in dem Moment, wo du es abgeschickt hast. Der Empfänger hat nicht auf versicherten Versand bestanden, hat also Pech.
Du musst nur die Einlieferung bzw. Übergabe an den Zustelldienstleister nachweisen.
Ja, das hättest Du machen sollen. Bei Ebay ist es beispielsweise so, da Du nachweisen mußt (Einlieferungsbeleg), das DU den Artikel abgeliefert hast.
Hast Du das nicht und der Käufer sagt, ist nie angekommen, bis Du in der "Haftung"
Außer, der kunde konnte wählen "unversicherter Versand", dann hat er das ja bewusst umgebogen und Du wärst dann raus.
Das hat nichts mit ebay zu tun. Da gelten keine eigenen Gesetze.
Außerdem: Auch, wenn der Käufer von sich aus unversicherten Versand gewählt hätte, müßte der Verkäufer nachweisen, dass er den Artikel abgeschickt hat.
Ich habe in einer Facebook Gruppe das verkauft und eingestellt inklusive Versand.
da nie gefragt worden ist wegen versicherten Versand geh ich von aus das es klar ist das es als Standard Brief versendet wird.
wen ich es schon von mir aus versichert verschicken wollte hätte ich inklusive versicherten Versand geschrieben.
da ich aber ich inklusive Versand geschrieben habe hab ich den günstigsten Versand genommen.
Du hast die Versandart nicht angegeben. Somit ist unklar, welchen Versand der Käufer erwarten konnte.
Wenn aufgrund irgendwelcher Formulierungen für dich klar ist, wie du verschickst, heißt das nicht, dass Andere das genauso sehen.
Worum ging es überhaupt, und wieviel hast du dafür genommen?
Es ist ein Lippenstift den man ganz normal im Umschlag packen kann
Einen solchen Gegenstand verschickt man nicht in einem Briefumschlag.
Das ist so nicht richtig. Ich zitiere aus dem von dir verinkten Text:
der Gefahrübergang findet in dem Zeitpunkt statt, in dem der Verkäufer die Sache abschickt.
Das bedeutet: Der Verkäufer haftet von dem Zeitpunkt an nicht mehr für den Verlust der Sendung, ab dem er die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat.
Bei einerm Brief wird es schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass dieser abgeschickt wurde.