Polizeivorladung nicht hingehen?
Guten Abend,
Was passiert wenn ich zu einer Polizeivorladung nicht hingehe (bin Beschuldigter) und solle hingehen um mich zu den Beschuldigen zu äußern. Ich weis man muss zur eine Polizeivorladung nicht gehen aber was passiert wenn man nicht hingeht, kriegt man dann per Post mit ob das Verfahren eingestellt worden ist oder was jetzt passiert?
4 Antworten
Hingehen ist keine gute Idee. Nichts zu tun aber auch nicht.
Such dir einen Fachanwalt für Strafrecht, lass ihn die Akten anfordern und sich um alles Weitere kümmern
Du kannst hingehen und die Aussage einfach verweigern, außer du kannst natürlich Sachen sagen die dich entlasten.
Zwingen kann und wird dich niemand zu einer Aussage.
Wie das ausgeht, kann dir keiner sagen.
Was ich persönlich machen würde: Hingehen und mich dazu äußern, sieht wohl aber jeder anders.
Grüße,
Dann wird Dich die Staatsanwaltschaft vorladen, und da MUSST Du dann hingehen.
Das Verfahren wird mit Sicherheit nicht eingestellt. Du bekommst auch ein Bußgeld weil du dort hinzugehen hast. Dein AG muss dich dafür freistellen.
Antitroll hat dir doch gerade erklärt, dass man das eben nicht muss.
Nein muss er nicht.
Gerne kannst Du aber die Rechtsgrundlage posten auf die sich deine Behauptung stützt, melde dich doch dann nochmal.
Da er da gar nicht hingehen muss, kann er auch kein Bußgeld bekommen wenn er nicht dort erscheint.