Bußgeld trotz mündlicher Verwarnung?
Hallo Leute, ich hatte letztens eine Polizeikontrolle.
Laut Tacho bin ich mit 90 km/h in einer 70er Zone gegen 1 Uhr nachts unterwegs gewesen. Die Polizei fuhr hinter mir her und hat mich in diesem Zeitraum gemessen. Laut Polizei war ich mit 100 km/h unterwegs, zudem konnte mein Beifahrer die 90 km/h bestätigend.
Die Polizei gab mir freundlich den Tipp, auch bei leerer Fahrbahn nicht so schnell zu fahren. Meinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere habe ich dem Polizisten übergeben.
Ich habe außerdem kein Verwarnungsgeld oder ähnliches bekommen.
Nun zur Frage: War dies eine mündliche Verwarnung und kommt noch etwas auf mich zu?
Danke für die Antworten
Ergänzung: Die Polizeibeamten haben nichts hinsichtlich eines Bußgeldes erwähnt oder das weitere Verfahren erläutert.
6 Antworten
Das kann man jetzt nicht völlig klar beantworten, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wirst Du darüber Nichts mehr erhalten.
Es handelte sich bei der Polizei wohl nicht um ein Fahrzeug mit geeichtem Geschwindigkeitsmeßgerät, demnach müssten sie von ihrer Geschwindigkeit 20% Toleranz abziehen wobei dann 80Km/h rauskämen, dies nichtmal wirklich sicher (also ob die tatsächlich abgelesene Geschwindigkeit auf deren Tacho überhaupt wirklich 100km/h war) und dies war den Beamten wahrscheinlich ein zu geringer Verstoß (auch noch nachts, es gibt tatsächlich auch denkende Polizisten) um den zu ahnden.
Da es ja scheinbar freundlich zuging hätte die Polizei da ziemlich sicher direkt ein Protokoll über diesen Verstoß angelegt, das Dir dann auch zur Unterschrift vorgelegt worden wäre (mit dem Tralala ob Du den Verstoß zugibst usw).
Da dies nicht war wird deshalb wohl auch nie Was kommen.
Laut Polizei war ich mit 100 km/h unterwegs, zudem konnte mein Beifahrer die 90 km/h bestätigend.
Das interessiert aus mehreren Gründen keinen Menschen. Erstens, weil die Messung der Polizei maßgebend ist und nicht irgendwelche Aussagen. Zweitens wird dein Beifahrer nicht permanent auf deinen Tacho geschaut haben. Drittens sind Aussagen von Beifahrern schon deswegen nicht auszuwerten, da sie in der Regel aus Prinzip für dich und nicht gegen dich aussagen.
Ich habe außerdem kein Verwarnungsgeld oder ähnliches bekommen.
Musst du auch nicht. Verwarngelder sind keine Vorschrift und werden in der Regel nur von Ordnungsämtern verhängt, um nicht ein aufwändiges Bußgeldverfahren einleiten zu müssen.
Von der Polizei gibt's in der Regel direkt ein Bußgeld.
Nun zur Frage: War dies eine mündliche Verwarnung und kommt noch etwas auf mich zu?
Das, was die Polizei dort durchgeführt hat, war eine Anhörung zu deinem Vergehen. Du wurdest darüber informiert, was du getan hast, und hattest Gelegenheit dich dazu zu äußern.
Als Tipp von mir: Fahr lieber langsamer, für die Sicherheit anderer! Weniger Geschwindigkeit bedeutet weniger Bremsweg.
Einige Städte in Finnland haben flächendeckend Tempo 30 eingeführt. Überall in der Stadt. Und siehe da... Das ganze Jahr keine toten Radfahrer und Fußgänger mehr, da dein Bremsweg bei 30 kmh kurz genug ist.
Auf Grundlage dessen und der Messung der Polizei wirst du nun demnächst einen Bußgeldbescheid bekommen.
Also erstmal war es 1 Uhr nachts auf leerer Fahrbahn auf einer Landstraße.
Auch wenn du es mir nicht glauben wirst, aber die StVO gilt tatsächlich auch Nachts um 1 auf einer leeren Landstraße.
Außerdem habe ich schon einmal ein Verwarnungsgeld von der Polizei erhalten
Hab ich auch nicht ausgeschlossen, ich hab ja gesagt "in der Regel".
Und gilt der oben aufgeführte „Tipp“ als eine Verwarnung?
Nein. Das gilt als Anhörung, die Voraussetzung für ein Bußgeld ist.
Eine Belehrung hat nicht stattgefunden.
Muss sie auch nicht. Schon gar nicht für ein Bußgeldverfahren.
Immer diese Neunmalklugen, diese Leute muss es aber auch geben, aber ich würde da Nichts drauf geben, was der da faselt.
Man sieht auch, dass der nun versucht sich aus seinem Geschwafel wieder halbwegs rauszureden.
Bei 80,- EUR Strafe - 1 Punkt - und 1 Monat Fahrverbot bleibt es in der Regel nicht bei einer mündlichen Verwarnung.
Wozu sollte die Polizei einen Video-Beweis erstellen, wenn dieser nicht als Beweis dienen soll.
Meinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere habe ich dem Polizisten übergeben.
Verbandskasten und Warndreieck musstest du nicht zeigen?
Die Polizei gab mir freundlich den Tipp, auch bei leerer Fahrbahn nicht so schnell zu fahren.
Dann hast du wohl Glück gehabt. Ich und andere jedenfalls, haben da ganz andere Erfahrungen gemacht.
Verbandskasten und Warndreieck musste ich nicht zeigen.
Wozu sollte die Polizei einen Video-Beweis erstellen,
Woher hast Du die Erkenntnis, das die Polizei einen Video-Beweis erstellt hat?
Über einen Video-Beweis wurde ich nicht in Kenntnis gesetzt bzw. kam nicht zur Sprache .
Eben! Deshalb hab ich diesen Antworter gefragt woher er diese Erkenntnis hat.
Woher hast Du die Erkenntnis, das die Polizei einen Video-Beweis erstellt hat?
Du hast folgendes behauptet:
Die Polizei fuhr hinter mir her und hat mich in diesem Zeitraum gemessen
Wie sollte eine Messung der Geschwindigkeit sonst möglich sein?
Anhand des Videos wird die gefahrene Geschwindigkeit in Bezug zum Abstand des voraus fahrenden Fahrzeugs gestellt und somit dessen Geschwindigkeit berechnet.
Noch nie davon gehört, dass die Polizei dabei in gleicher Geschwindigkeit fährt und dabei schauen, was deren Tacho anzeigt?
Übrigens hab das nicht ich behauptet, der FS hat dies erzählt.
Sorry, hab gesehen, dass du nicht der Fragende bist.
Zur Frage:
Am Anfang des folgenden Videos wird erklärt, wie die Messung funktioniert.
Autobahn-Raser und E-Scooter Rowdies: raues Klima auf Deutschlands Straßen | Focus TV Reportagehttps://www.youtube.com/watch?v=fg16Nr521es
Die Messung muss auch über eine bestimmte Zeit erfolgen.
Auf Landstraßen mit vielen Kurven bei denen der Sichtkontakt abbricht ist die Messung z.B. schwierig.
Ich brauch mir da kein Video ansehen, mir sind provida-Fahrzeuge der Polizei bekannt!
Mir geht es mehr darum, dass Du offenbar nie davon gehört hast, dass die Polizei auch ohne geeichtem, amtlich anerkannten Meßgerät die gefahrene Geschwindigkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers feststellen können.
dass die Polizei auch ohne geeichtem, amtlich anerkannten Meßgerät die gefahrene Geschwindigkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers feststellen können.
Dann erzähl doch mal wie das funktioniert.
Und welchen Sinn sollte das Ganze überhaupt haben.
Messwerte, die auf diese Weise zustande kämen, wären vor Gericht nichts wert. Wirklich gar nichts!
Dann kennst Du ermittelte Geschwindigkeit wirklich nicht. Wie das funktioniert hab ich hier bereits hingeschrieben, wenn Du nicht des Lesens mächtig bist kann ich Dir nicht helfen.
Dies hält auch vor Gericht stand, nur muss wegen der hohen Ungenauigkeit auch eine hohe Toleranz abgezogen werden. Dann erklärt sich auch, warum die Polizei vom FS nichts weiter wollte.
War dies eine mündliche Verwarnung
Ja, das kannst Du als solche ansehen.
kommt noch etwas auf mich zu?
Nein.
Das "Hinterherfahren" reicht im Grunde für einen Tempoverstoss nicht aus. Selbst nit einem geeichten Tacho und einer lang genug protokollierten Messstrecke gibt es, wenn überhaupt was kommt einen ordentlichen Abschlag auf die gemessene Geschwindigkeit. Darum ist auch nichts weiter passiert.
Wenn du nicht belehrt wurdest was auf dich zu kommt, welche Rechte du hast etc sollte da eigentlich nichts mehr kommen.
Also erstmal war es 1 Uhr nachts auf leerer Fahrbahn auf einer Landstraße. Außerdem habe ich schon einmal ein Verwarnungsgeld von der Polizei erhalten, was hier aber keine Rolle spielt.
Und gilt der oben aufgeführte „Tipp“ als eine Verwarnung? Eine Belehrung hat nicht stattgefunden.