Jobcenter Führerschein-Bewilligung (Kostenübername)?
Hallo,
ich werde meine Berufsausbildung um 08.2020 in Köln beginnen und momentan wohne ich in einem Gebiet, das ca 35 km von Köln entfernt ist, und der Mittelsverkehr ist sehr schwierig.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob das Jobcenter mir bei den Kosten eines Führerscheins übernehmt wird, aber ich habe einen Antrag erhalten, den ich von 3 verschiedenen Fahrschulen ausfüllen und wieder zum Jobcenter abgeben sollte.
Es gibt allerdings viele Dinge, die ich in dieser kurzen Zeit vor Beginn der Ausbildung zwischen Köln und meinen aktuellen Wohnort, tun muss. Daher wird es für mich viel einfacher sein, nach Köln zu ziehen, und dies wird sicherlich nicht schnell geschehen.
Meine Frage lautet jedoch: Wenn das Jobcenter die Kosten übernimmt und ich vor Abschluss des Führerscheins z.B. im 05.2020 nach Köln gezogen bin, kann das Jobcenter mir beispielsweise aufgrund der Umzug die Unterstützung/Führerschein-Beweiligung zurückzieht.
Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten dankeschön im Voraus. :-)
4 Antworten
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Dankeschön für die Antworten.
Das Problem, die Zeit zu knapp! Der Führerschein wird ca 5 Monate dauern und ich weiß nicht wie ich danach in kurzer Zeit eine Wohnung finden und umziehen, da das in Köln schwierg ist.
Also noch kurze Frage, heißt das auch nach Erhalt des Fahrerscheines., wenn ich dann so z.B. ab August nach Köln umziehe, könnte es auch zu einer Rückforderung kommen oder nur während des Kurses?
Danke nochmal
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Wenn der Grund dir den FS zu zahlen wegfällt, wird die Bewilligung widerrufen, ja.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Richi008/1638853460945_nmmslarge__0_0_713_712_2cab27f8a72e4f38016c91f4aebd218e.jpg?v=1638853461000)
Ja natürlich.
das Jobcenter wird sich dann fragen , weshalb du die Übernahme überhaupt beantragt hast.
der Grund für die Übernahme fällt mit deinem Umzug dann weg. Demzufolge wird die Bewilligung dann wieder aufgehoben und die Kosten musst du den Jobcenter zurück zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es kann zu einer Rückforderung kommen.
Du solltest FS- und Umzugsintentionen je vor Umsetzung mit dem JC besprechen, damit es hinter keinen unnötigen Ärger gibt.
Der Verlierer wärst Du und nicht das Jobcenter.