Trunkenheitsfahrt nur auf Zeugenbasis?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne Beweis (Bluttest) kann da nichts passieren.

Ohne mindestens einen Atemalkoholtest kann ihm diesbezüglich auch nichts zur Last gelegt werden.


Oleohnekohle707 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 14:23

Danke für die schnelle Antwort, doch worauf stützt du dich 😊 wir suchen auch gerade das Internet ab, bloß finden wir hier nur solche Fälle wo die Polizei noch einen "erwischt" und einen Test machen kann. Nur für mein Verständnis muss man es zumindest grade eben mit so einem Test belegen können oder nicht?

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Kein Test - Kein Beweis.

Nach "Hörensagen" wird niemand bestraft.


Oleohnekohle707 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 19:04

Und als was werden dann die 2 Zeugenaussagen gewertet? Was auch komisch ist, man würde ja erwarten das wenn man abends keinen Antrifft, die Polizei es morgens nochmal versucht, quasi als Beweissicherung oder nicht?

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DerHans  16.02.2020, 19:06
@Oleohnekohle707

Was nützt es denn, wenn die Polizei einen Tag später den Test macht?

Die beiden "Zeugen"könnten ja auch gelogen haben. Außerdem können auch die nicht schätzen, welchen Pegel der andere hatte.

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Oleohnekohle707 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 19:12
@DerHans

Evtl um zu schauen ob noch "Standgas" vorhanden ist um hochzurechen? Man liest viel im Netz.

Fazit, auch aus die Aussage hin kann nichts belangt werden. Er macht sich halt Sorgen. Sprich die Polizei MUSS einen Promillewert haben und hier etwas in die Wege zu leiten?

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schoonheid  16.02.2020, 19:42
@Oleohnekohle707

bringt ja nichts, wenn man nicht weiß, was er z.b. mitten in der nacht vorm fernseher noch so alles getrunken hat.

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Oleohnekohle707 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 19:55
@schoonheid

Stimmt auch wiederum.

Nun die Frage ist hier tatsächlich der Promillewert entscheident und muss dieser von der Polizei aufgenommen bzw ermittelt werden? Andernfalls hat man doch keinen Anhaltspunkt oder?

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schoonheid  16.02.2020, 19:57
@Oleohnekohle707

obs iwie verboten ist, z.b. 5 bier auf ex zu trinken und dann 5 minuten nach hause zu fahren, weiß ich leider nicht.

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DerHans  16.02.2020, 20:10
@schoonheid

Interessiert auch niemanden. Wenn die Polizei ihn nicht antrifft, können sie ihn auch nicht pusten lassen.

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Oleohnekohle707 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 14:25
@DerHans

Habe gerade das hier gefunden

"eine zeugenaussage reicht aus,denn erst einmal bestand ja nur der verdacht und um diesen zu be-oder entkräften muss die Polizei eine Blutprobe nehmen lassen"

Weiter wird aufgeführt das auch eine Meldung von Privatpersonen ausreichend sei um evtl. Straftaten zu melden.

Bin jetzt ehrlich gesagt ziemlich verwirrt, demnach sei eine "glaubhafte Behauptung" ausreichend wenn ich das richtig verstehe?

Nur dann kann ich ja so gesehen jeden einfach anschwärzen der war ja Hackevoll und jedem würde eine Anzeige drohen, ohne sagen wir mal eine amtliche Feststellung?

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DerHans  17.02.2020, 15:48
@Oleohnekohle707

Es reicht aus, dass die Beamten ihn zu Pust auffordern können. Das geht aber nur wenn die Beamten ihn finden. Einen Tag später bringt das nichts.

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Oleohnekohle707 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 13:02
@DerHans

Bekommt man als quasi erst mal Tatverdächtiger dann überhaupt noch was mit, sagen wir mal ein Schreiben das dem nicht weiter nachgegangen wird oder das es eingestellt wird? Oder aber macht es Sinn für die "Zeugen" privat nochmal eine Anzeige zu starten? Normal sollte jeder Jurist doch das im Keim ersticken können, oder?

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DerHans  18.02.2020, 14:23
@Oleohnekohle707

Evtl. haben sie dich dann etwas deutlicher auf dem Radar, wenn du das nächste Mal etwas mehr getrunken hast, warten sie bei dir vor der Haustür.

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sag halt, es wäre alkoholfreies bier gewesen.