Hallo, wir wollen ein kleines Fenster gegen ein etwas größeres Fenster austauschen. Es wird sich in der Länge nach unten hin leicht verlängern (nicht in der Breite). Muss man dafür in NRW eine Genehmigung einholen, wenn der Sturz nicht berührt wird?
Darf man ein Fenster austauschen und ein größeres einbauen?
Fenster,
Baugenehmigung
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