Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Immobilien, Makler, Mieterschutz
Kinderlärm im privaten Garten - Nachbar möchte das Jugendamt informieren. Hat er das Recht dazu?

Wir (Familie mit 3 Kindern - 8 / 4 und 1 Jahr alt) leben in einem alleinstehenden Haus mit Garten. Wir haben ein Trampolin, ein Klettergerüst und Schaukel in unserem Garten. Diese Spielgeräte ziehen viele unserer Nachbarskinder an, sodass wir häufiger herumtobende und schon ziemlich laute Kinder bei uns spielen haben. Alle Kinder haben unheimlich viel Spaß und wir Eltern freuen uns. Unser Nachbar (angrenzender Garten) aber fühlt sich sehr gestört und droht nun das Jugendamt zu verständigen, spricht von "illegaler Kinderbetreuung", (es sind auch 2 farbige Kinder dabei, ob er deshalb von illegal spricht??). Vielleicht weil es sich ja nicht nur um unsere Kinder handelt... Keine Ahnung. Wir legen grundsätzlich sehr viel Wert auf das Einhalten gewisser Uhrzeiten, achten daher, dass z.B. vor 16 Uhr keiner zu uns kommt und ab 18.30 Uhr ( am WE auch mal 19 Uhr) alle nach Hause gehen und unsere Kinder rein zum Abendessen kommen. 2-3 Mal in der Wo sind wir nachmittags gar nicht zu Hause (Turnen, Schwimmkurse usw.), also ist es auch oft sehr ruhig in unserer Ecke. Am WE machen wir auch nicht immer daheim. Unser Nachbar fühlt sich aber trotz aller Rücksichtnahme sehr belästigt! Hat er wirklich das Recht sich so zu beschweren, gar das Jugendamt zu informieren? Müssen wir uns Sorgen machen?

Kinder, Mietrecht, Jugendamt, Kinderbetreuung, Nachbarn
Überdimensionierte Stromnachzahlung vom Vermieter.

Hallo, ein alter Vermieter von uns fordert eine Stromnachzahlung von knapp 10.000€! Wir waren damals eine Fünfköpfige Familie die auf 90m² gewohnt haben. Wovon zwei Personen so gut wie nie da waren. Eine solch emense Nachzahlung hat vielleicht ein Gastronomie Unternehmen aber doch keine Fünfköpfige Familie! Zumal wir vorher noch nie über 500€ als Rückzahlung gekommen sind. Meine Mutter schaltete damals einen Anwalt ein, dieser jedoch hatte nach hunderten Terminabsprachen mit dem Vermietern endlich Zugang zu den Stromzählern bekommen. Diese Zähler befanden sich nämlich in einem ehemals ansässigen Café direkt unter unserer Wohnung. Zudem kam das die Zähler laut Aussage des Anwalts ganz komisch zu zu ordnen waren. Bzw glaube ich das der Anwalt sagte, dass alles so veraltet sei das alles über nur einen Zähler lief. Dieses Haus war nämlich damals vom Eigentümer die Wohnung und Arbeitsstelle in einem gewesen. Nachdem der Anwalt zu der Meinung gekommen ist, da wäre nichts zu machen, wendete meine Mutter sich an den Mieterschutzbund und übergab den alles. Jetzt sind Monate ins Land gezogen und nichts ist passiert. So langsam haben wir das Gefühl das wir ganz ordentlich übern Tisch gezogen werden und keiner will helfen. Was können wir noch machen? Inzwischen leben wir seit ein paar Jahren dort nicht mehr und der Vermieter hat das Haus bereits verkauft.

Haushalt, Miete, Mietrecht, Nebenkosten, Stromnachzahlung, Wucher
Strom ohne Vorwarnung gesperrt wegen Vormieter. Selber nicht angemeldet.

Guten Tag,

ich hab da einen Fehler gemacht.

Ich bin in meine erste eigene Wohnung gezogen, wo ich wegen niedrigen Ausbildungsgehalt vom Jobcenter unterstützt werde.

Beim Jobcenter musste ich eine Menge Papierkrams erledigen und ich fragte nochmal, ob ich mich um sonst noch etwas kümmern müsste, aber schien alles in Ordnung.

Ich wusste leider nicht, dass ich mir einen Stromanschluss anmelden musste, da halt auch immer welches da war.

Jetzt, nach ca. 9 Monaten wurde der Strom von Seitens EON gesperrt ohne Vorwarnung oder ähnliches. Ist dies rechtlich gesehen ok?

Bei einem Gespräch bei den örtlichen Stadtwerken wurde mir gesagt, dass ich hätte nichts tun können. Der Vormieter wurde durch eine Zwangsräumung rausgeschmissen, wobei er nicht anwesend war und sich seit fast einem Jahr nicht meldete (Keine Miete, DSL Vertrag usw. bezahlt).

Die Frau von den Stadtwerken sagte mir, ich hätte mich auch nicht anmelden können, solange der Vertrag vom Vormieter liefe. Ich solle mich bei EON für eine entsperrung melden.

Die EON sagte mir, ich solle einfach einen neuen Stromanschluss bei den Stadtwerken anmelden, die würden denn den Auftrag zur entsperrung rausgeben.

Bissher ist aber noch nichts geschehen und die Stadtwerke sagten, der Auftrag sei raus. Und ich sitze hier Tage lang ohne Strom.

Ist diese Sperre ohne Vorwarnung von der EON rechtlich gesehen ok? Kann ich irgendetwas tun?

Ich danke im Vorraus.

Wohnung, Strom, Mietrecht, Stromanbieter, Jobcenter
Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

Wohnungskündigung / keine Kündigungsbestätigung / Kaution unsicher

Hallo,

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Mietvertrag zwischen jungen Herrn und älterer Dame: Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges. Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Da Mieter und Nachbarn (auch älteres Paar und Tochter (ca. 60 und 30) nicht gut aufeinander zu sprechen sind, möchte die Vermieterin den Auszug der Mieters (Anmerkung ihrerseits: Sie können gerne auch von heut auf morgen ausziehn). Nun gibt es eine neue Wohnung für den Mieter. Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht. Die Vermieterin hat die Kündigung entgegengenommen. In einem weiteren Gespräch wollte sie denn Auszug nun sogar schon zum 1.10., dies wurde aber durch den Mieter verweigert. Heute hätte ein Besichtigungstermin für eine Nachmieterin stattfinden sollen (14.30), die Vermieterin war jedoch um 14Uhr da (wobei der Mieter zu dieser Zeit noch in der Arbeit war). Natürlich war demnach also keiner zu Hause. Die Vermieterin (eben etwas ältern und schon etwas labil) beharrte natürlich auf 14Uhr und fügte dann noch hinzu "ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen" Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben. In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug. Jedoch steht aber nichts im Mietvertrag! Sie meint, beim Streichen durch den Maler hat der Mieter etwas unterschrieben, dass die Wand wieder Weiß wird. Dies fand aber nie statt und den angeblichen Zettel hat sie nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht hergezeigt.

Nun ist die Frage - was tun? Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen - dies war auch so abgestimmt. Zudem, da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind, möchte er natürlich auch die volle Höhe der Kaution zurück. Was kann man da machen? Bei der Frau muss man Angst haben, dass wenn es zu einem Gespräch kommt, sie einen Herzinfarkt erleidet. Wir hatten schon an ein "Anwaltsschreiben" gedacht. Leider kennen wir keinen.

Danke!

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Probleme Kabelfernsehen / wer zahlt? Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung

Folgender Sachverhalt:Es geht um ein 20 Parteien Haus.Ich bin der Eigentümer einer Wohnung die ich vermiete.Im Mietvertrag ist unter Betriebskosten Antenne/Kabelfernsehen enthalten.Mein Mieter klagt seit 2 Monaten über Probleme Empfang Kabel-TV, ohne etwas an seiner TV-Anlage geändert zu haben.Die Hausverwaltung hat auf meine Anweisung hin Kabeldeutschland zur Prüfung beauftragt.Kostenpunkt ca. 100€Aussagen meines Mieters: Der Techniker hat festgestellt, dass die alte Dose nicht defekt sei.Das Signal sei aufgrund Verstärkung, da angeblich eine weitere Dachgeschosswohnung nachträglich angeschlossen wurde, für meinen Mieter zu stark.Als Kompensationsmassnahme hat der Techniker eine andere Dose (mit anderem Widerstand) verbaut und sagte, daß die gesamten Leitungen sind im Hause zu überarbeiten und nicht mehr stand der Technik. Mehr könne er nicht machen.Es trat eine Verbesserung ein, aber Mängelfrei arbeitet der Anschluss meines Mieters weiterhin nicht.Ich weiss aus Gesprächen mit anderen Mietern, dass es noch min. 2 weitere Wohnungen gibt, die Probleme haben.Kabeldeutschland hat der Hausverwaltung berichtet: Dose war defekt, wurde repariert und Fehler behoben.Diese Aussage deckt sich nicht mit der des Technikers.Mein Mieter hat weiterhin Probleme, jedoch nicht so stark.Die Hausverwaltung will nun von mir die 100€ für die Überprüfung haben.Muss ich für die 100€ aufkommen?Obwohl das Problem vermutlich in der Hausanlage sitzt?Die Hausverwaltung schreibt, dass in der nächsten Eigentümerversammlung geprüft wird, ob eine Sanierung der Leitungen stattfinden soll.Was ist wenn dies verneint wird?Kann mein Mieter den Kostenanteil Kabelfernsehen reduzieren, da er für eine Leistung bezahlt die nicht erbracht wird?Kann ich einen unparteiischen Gutachter bestellen und das der Hausverwaltung bzw. Kabeldeutschland aufgrund ihrer ungenügenden Aussage in Rechnung stellen, sofern sich herausstellt, dass sich die Signalgüte ausserhalb der Toleranzen befindet? Über eine sachlich fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen. MFGTB

Wohnung, Miete, Mietrecht, Hausverwaltung, Kabelfernsehen
Obdachloser hat sich auf Balkon eingenistet

Auf meinem Balkon im Erdgeschoss hat sich seit etwa 2 Wochen ein Obdachloser eingenistet, der immer tagsüber, wenn ich nicht zu Hause bin, dort zu sein scheint und seine Sachen (Rucksack, Kissen, Getränke und Lebensmittel) dort lagert. Er ist auch nicht täglich da und ich konnte ihn auch noch nicht antreffen. Er legt mir, so wie ich es interpretiere, immer Lebensmittel zur "Bezahlung" auf meinem Balkontisch oder auf den Tritt. Ich habe, als ich es das erste mal gesehen habe, die Polizei gerufen, die die Sachen entfernt hat, also nur neben meinen Balkon gelegt hat, was aber das Problem nicht löst. Da es ein Studentenwohnheim ist, habe ich die Hausverwaltung informiert, die sich erst nicht dafür interessiert hat und mir dann nur angeboten hat, schnell zu kündigen. Als ich die Chefin kontaktiert habe, hat sie nur ein Schreiben aufgesetzt, das der Hausmeister auf die Sachen drapiert hat, darauf stand, dass er sich von dem Gelände entfernen soll. Etwa 4 Tage lang lagen die Lebensmittel und alles unberührt dort und es kamen sogar schon die Waschbären, die hier leider ansässig sind, und haben die Lebensmittel aus der Tasche heraus genommen. Als die Person das nächste mal da war, konnte ich wieder alle Sachen auf meinem Balkon finden, er hatte es sich wieder gemütlich in der Ecke gemacht. Meine Frage ist jetzt, da die Hausverwaltung und der Hausmeister trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternehmen wollen, möchte ich eine Mietminderung durchführen, kann aber keinen ähnlichen Fall finden, aber da ich meine gemietete Wohnfläche nicht voll nutzen kann, weil sich jemand dort aufhält und ich außerdem auch Angst habe alleine in meinem Zimmer zu schlafen, das nämlich an den Balkon grenzt, weiß ich nicht, wie viel Prozent und mit welcher offiziellen Begründung. Ich möchte am liebsten eine Konstruktion an meinem Balkon verlangen, die das einfache Klettern auf den Balkon verhindert und eine abschließbare Balkontür, habe ich das Recht dazu?

Mietrecht, Balkon, Hausfriedensbruch, obdachlos
Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

Hund, Mietrecht, Pachtrecht
Renovierungsbedürftige Wohnung - Rechte Mieter

Nach vielen, vielen Monaten Suche habe ich endlich eine Wohnung für mich und meinen Hund gefunden. Da hier in meiner bevorzugten Ortschaft Wohnungsmangel herrscht und diese trotz ländlichen Gebietes die meisten bzw. auch einer der größten Arbeitgeber im Umkreis ist, die beste Infrastruktur und co. dauerhaft eine riesige Nachfrage an Wohnungen besteht ist das ziemliche Glückssache.

Nun habe ich einen sehr netten, freundlichen und kooperativen Vermieter gefunden,der mir eine geräumige Erdgeschosswohnung mit Balkon zu stolzem Preis vermietet. nicht Luxusklasse, aber durchaus ein Batzen für die Fläche (50-60m² - 550€ warm). Kurze Anmerkung zur Region: Westen, BW, Nordbaden.

Die Wohnung ist sehr schön geschnitten, jedoch war(en) die Vormieter/inn(en) wohl nicht gerade sonderlich sauber, was auch er bemängelte, da er darauf wohl ziemlichen Wert legt. Der Teppichboden ist völlig verfleckt und hat Macken, die Badfugen sind mittlerweile schwarz und voller Bakterien etc., die Wände und Decken sind nicht mehr weiß sondern eher vergilbtgrau, die Vorhänge grau, einige Balkonbalken (Holz) sind leicht morsch und sollten zur Sicherheit ausgetauscht werden. Auch sind die Türen ordentlich vergilt, nicht mehr weiß.

So, nun hat der Herr bereits den Boiler an der Dusche ausgetauscht, einen großen Fleck in der Badewanne professionell reinigen lassen und versprochen, er bringe die Holzfenster auf Vordermann. Auch darf ich WLAN und Gefrierkühltruhe seinerseits nutzen (wohnt nebenan) und er kommt täglich in die Wohnung um zu lüften.

Ausgehandelt haben wir bereis, dass er für die Unkosten des Laminats aufkommt, nun hört man ja aber oft, dass man in der Regel neue Wohnungen "weiß" abgeben sollte, sprich der Vormieter oder notfalls der Vermieter hätte sich darum kümmern sollen. Wir haben nun an 2 Tagen die Hälfte der Wände mit 10l weißer Farbe gestrichen, der Rest + Farbe + Decke folgt die Tage. Ganz zu schweigen von dem Boden, den Badfugen und co.

Nun die Frage, zu der keiner derzeit eine rechtlich korrekte Antwort weiß: Zu was ist der Vermieter verpflichtet? Was hätte er tun müssen, bzw. was sollte er wenigstens kostentechnisch übernehmen? Kann man etwas aushandeln, etwa generell eine Mietverminderung, 1-2 Monate kostenfrei oder Mietverminderung oder eben die Materialkosten? Die Holzbalkon am Balkon zählen ja z.B. schon zu Sicherheit, da ein Verletzungsrisiko besteht, wenn einer der morschen Balken durchbrechen sollten.

"Fachmännisch" wurden uns einige dieser Mängel nämlich heute von einem Fliesenleger bzw. generell (hab da jetzt keine Berufsbezeichnung) Renovierer von Beruf aufgezeigt und grob Kosten genannt.

Da aber eben Wohnungsmangel herrscht schätze ich hier lautet eher die Devise "Nimm es oder lass es", oder gibts tatsächlich was, wofür der Vermieter grade stehen sollte?

(Schätze ja bei so einer "Dreckwohnung" hat er der Vormieterin auch Kaution abgezogen)

Wohnung, Mietrecht, renovieren
Frage zum Mietrecht wegen Einbauküche und deren Geräte

Hallo liebe Community,

ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter doch bevor ich ihn damit konfrontiere wollte ich mir hier etwas Rat holen.

Und zwar geht es um einen Kühlschrank (9 Jahre in Gebraucht) in der EBK meiner Mietwohnung.

Wir ( meine Freundin und Ich) sind am 01.02.2014 in die Wohnung gezogen die mit der EBK ausgestattet ist. Diese EBK soll laut Mietvertrag jedes Jahr einmal gewartet werden, was der Mieter bezahlen soll. Diese Wartung wurde durch den Vormieter die letzten Jahre nicht ausgeführt durch uns wurde diese Wartung dann aber 'nachgeholt'.

Die 'Wartung' bestand darin, ob die Geräte richtig geerdet sind und ob der Kühlschrank z.B. läuft.

Nun wurde es ja im Sommer einige Tage heiß und uns ist aufgefallen, dass der Kühlschrank nicht richtig läuft.

Dies haben wir dem Vermieter mitgeteilt und dieser hat sich auch schnell darum gekümmert. Bisher ist auch alles soweit ok.

Nun kam der Vermieter allerdings an, wir sollen uns an den Kosten für die Neuanschaffung beteiligen was ich trotz einer Klausel in unserem Mietvertrag (siehe Bild 'Sonderregelung EBK) nicht nachvollziehen kann.

Der neue Kühlschrank soll 300€ kosten. Davon sollen wir 80€ übernehmen was dann schon fast 1/3 des Kaufpreises ausmacht.

Allerdings sehe ich das nicht so recht ein.

Der Kühlschrank gehört zur dieser Wohnung genauso wie der Boden. Beide unterliegen einer gewissen Abnutzung. Diese Abnutzung wird meiner Meinung nach durch das Zahlen der Miete beglichen.

Darüber hinaus verbleibt der Kühlschrank nach meinem Auszug in der Wohnung und ich habe somit keinen Zugriff mehr darauf obwohl ich 80€ dafür gezahlt habe.

Der Vermieter kann diesen aber zusammen mit der Wohnung weiter Vermieten und kann dadurch auch eine höhere Miete verlangen.

Alles in allem macht der Vermieter nur plus und ich mach nur minus.....

Und wer weiß.... vielleicht kann der Vermieter den neuen Kühlschrank in irgendeiner Art und Weise sogar noch Steuerlich geltend machen.

Auch wenn ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, kann es ja trotzdem sein das er durch die Auslegung falscher Tatsachen in diesem Punkt schlichtweg einfach nichtig ist

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen vielleicht sogar mit Bezug auf das Gesetz, Rechtssprechungen oder anderer hilfreicher Quellen.

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Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Darf ein Anwalt unterschwellige Drohungen machen?

Hallo, ich habe ein Problem mit der Sohn meines Vermieters, der Anwalt ist. Seit längerem gibt es Differenzen mit meine Vermietern, jedoch wurde bereits die Kündigung ausgesprochen auf 31.10. Der Anwalt jedoch spricht mir schon das X-mal unterschwellige Drohungen aus und mischt sich in zwischen in mein Privatleben ein, in dem er schrieb, er wird xyz benachrichtigen. Das war eine von vielen psyho-terror, welche er gestartet hatte. Ich habe nach nun mehr 1,5 Jahren einen Unterlassungsbrief geschickt, welche er nun in seinen letzten Brief als Erpressung deklariert hatte und am ende drohte mir sogar mit irgendwelchen Verdachtsmomente. Er schrieb: Wenn er Anhaltspunkte für ein Strafrechtlich relevanten Verhaltens meinerseits hat, und entsprechenden Verdachtsmomente drängen sich, behalte er sich vor, jederzeit den Vorgang den Staatsanwaltschaft zur Überprüfung vorzulegen… dann schreibt er: Oder waren alle ihre Nebentätigkeiten ehrenamtlich? Natürlich wahren meine Nebentätigkeiten rechtens und auch nachweislich. Ich bin in zwischen wirklich kaputt von diese Geschichte, denn er tyrannisiert mich und auch das beenden meine Arbeitsverhältnis bei meinen alten Firma hat er dort hinterfragt und behauptete, ich wäre kriminell. Jedoch ist der Arbeitsverhältnis nicht so beendet wurde, wie er es behauptet, sondern um beidseitige einvernehmen. Auch hier drohte er mir mit Staatsanwaltschaft etc. Was noch viel wichtiger ist, dass dies alles überhaupt nichts zu tun hat mit dem Wohnung und dessen Differenzen, für welche er einen Mandat erteilt bekommen. Darf er das überhaupt? Haben Anwälte hier gewisse Grenzen, welche sie nicht überschreiten dürfen? Und was kann ich tun ihm zu bremsen, denn ich fühle mich schon in zwischen so, wie wenn ich garkein Recht mehr auf mein Leben hätte.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechte
Darf mein Vermieter mir meinen Garten wegnehmen trotz dass er mir im Mietvertrag zugesichert wurde

Ich bewohne in einem Haus mit fünf Parteien eine 70 qm große Wohnung im Erdgeschoss. An das Wohnzimmer angeschlossen ist eine große Terasse und ein 600 qm großer Garten. Im Mietvertrag steht, dass der Garten mir zur alleinigen Nutzung zusteht und ich für die Gartenpflege des Gartens und des vor dem Wohnhaus liegenden Vorgartens zu sorgen habe. Ein seperater Mietzins für die Gartennutzung ist nicht aufgeführt. Den Mietvertrag habe ich in dieser Form vor 13 Jahren abgeschlossen und den Garten über den gesamten Zeitraum alleine genutzt und gepflegt. Jetzt will der Vermieter aus meinem Garten einen Gemeinschaftsgarten machen. Es soll eine Parzelle in dem Garten abgeteilt werden und einem weiteren neuen Mieter des Hauses zugeteilt werden. Dieser Mieter müsste, um in sein Gartenstück zu gelangen, durch meinen Garten , vorbei an meiner Terasse laufen. Ich habe meinem Vermieter auf Nachfragen mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich hatte diese Wohnung damals nur aufgrund des alleinigen Nutzungsrechtes an dem Garten angemietet. Eine Wohnung mit Gemeinschaftsgarten ist für mich völlig uninteressant. Mein Vermieter hat diesem neuen Mieter den Anteil an meinem Garten mietvertraglich bereits zugesichert, obwohl ich ihm im Vorfeld mitgeteilt habe, dass ich in keinster Weise damit einverstanden bin.

Er will jetzt gerichtlich gegen mich vorgehen. Hat er Chancen, mir den Garten wegzunehmen???

Garten, Mietrecht, Vermieterrecht
Fensterwechsel - Was darf ich meinem Vermieter berechnen?

Mein Vermieter wird nach Ankündigung im November 2013 nun in den kommenden Tagen/Wochen 2 Fenster meiner Dachgeschosswohnung gegen 1 größeres austauschen. Brandschutzvorschrift. Angeblich....

Die auszutauschenden Fenster befinden sich in meinem Schlafzimmer und werden von Handwerkern in 3 Arbeitsschritten ausgetauscht. Fensterwechsel, Trockenbau und Malerarbeiten. Bisher darf ich davon ausgehen, dass diese Arbeit NICHT am Stück stattfinden (z.B. Montag + Dienstag und fertig), sondern wann die eben mal Zeit haben und ich ebenso die in meine Wohnung lassen kann.

Die auszutauschenden Fenster haben jeweils Rollos zur Verdunkelung und werden durch das neue Fenster unbrauchbar. Ich brauche also eine neue Verdunkelung. Kann ich die Neuanschaffung eines zu installierenden Rollos durch den Austausch in Rechnung stellen? Immerhin sind bisher Rollos vorhanden und werden nur wegen der Änderung unbrauchbar.

Ich habe diesbezüglich "Bedenken", weil es sich um eine Brandschutzmaßnahme handelt. Angeblich jedenfalls. Mehr, als EIN größeres Fenster statt ZWEI kleineren Fenstern ist das auch nicht.

Außerdem befürchte ich, dass mein Schlafraum für mehr als 1 Nacht unnutzbar sein wird UND gehe davon aus, dass das bloße Verdecken von zwei Kleiderschränken und Wandregalen vor der Masse von Dreck, die entstehen wird, nicht ausreichen wird zum Schutz. Ist also eine Minderung der Miete für 1 Monat berechtigt, weil ich meinen Schlafraum als solchen nicht verwenden kann wegen der Baumaßnahme?

Ich danke schon einmal für hilfreiche Antworten!!!

Mietrecht
Vermieter verbietet mir Besuch. Mietrecht?!

Hallo, ich habe da ein Problem mit dem Vermieter. Der Sachverhalt ist folgender: Zur Zeit habe ich Besuch von meinem Freund aus Österreich. Mein Vermieter sprach mich heute nun darauf an das es ihm gar nicht gefällt das er da ist, zumal ich tagsüber sogar arbeiten bin und der Besuch somit alleine in der Wohnung ist. Mit der Begründung der war ja schon mal vor kurzem da: Ende Juli für 1 ½ Wochen und seit dem 24. August wieder bis zum 10. September. Laut Aussage meines Vermieters muss ich mit ihm austauschen wenn ich Besuch habe – weil es verboten sei - da es sich nur um ein Einfamilienhaus handelt. (Vermieter hätte sich angeblich schlau gemacht?!) Das Einfamilienhaus ist aber in 2 Wohnungen getrennt und beide Wohnungen sind separat abschließbar. Muss ich da wirklich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen ob ich Besuch da haben darf oder nicht? Dazu muss ich noch sagen, das mein Freund separat in seiner Wohnung in Österreich gemeldet ist und es sich bei mir wirklich nur um Besuche handelt und um keinen Einzug oder einer Untermietung. Nach dem 10. September wird er auch wieder erst einmal einige Wochen in seinem Heimatland sein bevor er wieder zu mir fährt. Ich habe im Internet nur recherchieren können das Besuche bis zu 6 Wochen am Stück „normal“ sind und somit nicht vom Vermieter verboten werden können. Ich könnte ihm sogar den Zweitschlüssel zu der Wohnung geben. Es sei denn der Besuch verletzt die Hausordnung. Solange sich die Person aber ruhig und normal verhält kann mir da doch keiner Verbote erteilen oder liege ich da falsch? Wenn ich in meinem Glauben richtig liege, wo kann ich den Nachweis für meinen wohl unwissenden Vermieter finden um ihm diesen vorlegen zu können? Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Mieter, Mietrecht
INDIVIDUALVEREINBARUNG: Muss Mieter Kosten für die vom Vermieter veranlasste Renovierung bezahlen?

Hallo, meine Frage bezieht sich auf das Mietrecht. Mein Partner und ich wohnen seit über einem Jahr in einer Wohnung zur Miete (damals Erstbezug). Vor einigen Wochen hatten wir ein Gespräch mit unserem Vermieter, in dem zum einen eine Mieterhöhung Gegenstand des Gesprächs war, zum anderen setzte er uns eín Schreiben mit einer Individualvereinbarung bezüglich der Renovierungsarbeiten bei Auszug vor. Dieses Schreiben ging einher mit einer Mietvertragsänderung, die den Unterpunkt Renovierungen ersetzt. Die Individualvereinbarung besagt wie folgt: "Bei Beendigung der Mietzeit trägt der Mieter die Kosten für die - vom Vermiter in Auftrag zu gebende - Renovierung der Mieträume, soweit sie zur Wiederherstellung des Zustandes beim Einzug (es handelt sich um den Erstbezug einer neu erstellten Wohnung) erforderlich ist. Die Renovierung umfasst u.a. das Streichen der Wände und Decken. Weiter das Reinigen des Parkettbodens und das Lackieren der Türen und Türzargen, Balkontüren sowie der Fensterrahmen."

Der Vermieter setzte uns dieses Schreiben zur Unterschrift vor, ohne mit uns darüber zu sprechen oder zu verhandeln. Wir fühlten uns in der Situation stark unter Druck gesetzt und haben die Vereinbarung unterschrieben. Im Nachhinein haben wir große Angst, dass der Vermieter nun unfairerweise seine Wohnung auf unsere Kosten bei Auszug neu renovieren kann. Natürlich ist uns bewusst, dass man die Mietwohnung bei Auszug wieder in einem guten Zustand zurückgeben sollte. Dennoch macht uns diese Formulierung große Bauchschmerzen.

Haben wir in dieser Sache etwas zu befürchten?

Herzlichen Dank und viele Grüße

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag

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