Fensterwechsel - Was darf ich meinem Vermieter berechnen?

Mein Vermieter wird nach Ankündigung im November 2013 nun in den kommenden Tagen/Wochen 2 Fenster meiner Dachgeschosswohnung gegen 1 größeres austauschen. Brandschutzvorschrift. Angeblich....

Die auszutauschenden Fenster befinden sich in meinem Schlafzimmer und werden von Handwerkern in 3 Arbeitsschritten ausgetauscht. Fensterwechsel, Trockenbau und Malerarbeiten. Bisher darf ich davon ausgehen, dass diese Arbeit NICHT am Stück stattfinden (z.B. Montag + Dienstag und fertig), sondern wann die eben mal Zeit haben und ich ebenso die in meine Wohnung lassen kann.

Die auszutauschenden Fenster haben jeweils Rollos zur Verdunkelung und werden durch das neue Fenster unbrauchbar. Ich brauche also eine neue Verdunkelung. Kann ich die Neuanschaffung eines zu installierenden Rollos durch den Austausch in Rechnung stellen? Immerhin sind bisher Rollos vorhanden und werden nur wegen der Änderung unbrauchbar.

Ich habe diesbezüglich "Bedenken", weil es sich um eine Brandschutzmaßnahme handelt. Angeblich jedenfalls. Mehr, als EIN größeres Fenster statt ZWEI kleineren Fenstern ist das auch nicht.

Außerdem befürchte ich, dass mein Schlafraum für mehr als 1 Nacht unnutzbar sein wird UND gehe davon aus, dass das bloße Verdecken von zwei Kleiderschränken und Wandregalen vor der Masse von Dreck, die entstehen wird, nicht ausreichen wird zum Schutz. Ist also eine Minderung der Miete für 1 Monat berechtigt, weil ich meinen Schlafraum als solchen nicht verwenden kann wegen der Baumaßnahme?

Ich danke schon einmal für hilfreiche Antworten!!!

Mietrecht
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