Hallo,

ich hoffe uns kann einer helfen. Wir haben 2008 eine Wohnung angemietet die eine Balkonverglasung hat. Diese haben wir vom Vormieter auch inkl. der Verglasung übernommen. Somit geht die Verglasung doch in unser Eigentum über oder sehe ich das falsch?

Als wir den Mietvertrag unterzeichnet haben, steht nichts im Mietvertrag, das er im Zuge einer Modernisierung ersatzlos entfernt wird, was wohl in den jüngeren Verträge steht.

Nun sind wir komplett eingerüstet und die Gesellschaft sagt uns:

"alle bestehenden Balkonverglasungen werden im Zuge der Modernisierung ersatzlos demontiert. Es sei denn, die Mieter haben diese mal mit Genehmigung der ...... selbst käuflich erworben. In so einem Fall ist es das Eigentum des Mieters und wird auch so behandelt. Sie haben die Verglasung beim Anmieten der Wohnung von einem Vormieter durch uns übergeben bekommen und somit keinen rechtlichen Anspruch. Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgehensweise."

Auch wenn die Gesellschaft uns die Wohnung so vermietet hat, kann es doch nicht deren Recht sein, diese einfach Ersatzlos zu entfernen. Zumal wir im Mietvertrag keinerlei Zusatz finden, der besagt, dass eine Entfernung des Wintergartens im Zuge der Modernisierung entfernt wird.