Mein Pachtgrundstück wird nicht als fester Wohnsitz anerkannt. Wo bekomme ich eine Meldeadresse her?



Ich wohne auf einem Pachtgrundstück im Umland Berlin´s, welches ich vor gut einem 1/4 Jahr von einem Rentnerpärrchen anpachtete mit Hinweis und Nachfrage: "ob ich auf dem Grundstück auch auf Dauer wohnen dürfte; schrieb dies auch unter Sonstiges in den Pachtvertrag als Hinweis rein". Gesagt getan, das Pärrchen war damit einverstanden und ich kündigte meine damalige Mietwhg., zog auf das Grundstück ein/um.

Als ich mich nun offiziell auf dem zuständigen Bürgeramt (ist ein anderer zuständiger Landkreis) polizeilich ummelden wollte, kuckte ich nicht schlecht als die Sachbearbeiterin sagte: Da ist eine Sperre drin zu der angegebenen Adresse; ich solle zum Bauamt mal hoch gehn. Dieses bestätigte es nur; da es sich wohl um ein Freizeit.-und Erholungsgrundstück handelt und somit kein Dauerwohnen zulässig ist. Selbst ein Antrag auf Umwandlung würde abgelehnt werden. Meine ggü. wohnenden 3x Nachbarn haben alle Wohnrecht (Altbestand) und sämtliche Post kommt bei mir auch an. Aus dem Pachtvertrag ging das nicht hervor; da steht nur "PACHTVERTRAG zur PRIVATEN NUTZUNG!" Das Grundstück liegt nicht in einer Kolonie; sondern im Aussenbereich direkt als Eckgrundstück einer Bundesstr./Stichstr. !!

Das Problem ist nur in Bezug auf evtl. Neu-Umzug -> Ich habe 7x Hunde (Husky´s, da ich aktive Schlittenhundesportlerin bin) und somit nicht so schnell eine bezahlbare Unterkunft/Grundstück für uns finden werde. - zudem habe ich einen neg. SCHUFA-Eintrag - und werde ab Feb.2016 erstmal arbeitslos sein -> und um mich Rechtzeitig arbeitslos zu melden, brauche ich demzufolge auch eine gültige Meldeadresse....

Eltern geht nicht, die wohnen in Berlin, in einem Hochhaus (2.Zm) und ich muss ja die Hunde auch irgendwie steuerlich ummelden.

Was kann ich tun und wo bekomme ich eine Meldeadresse her ?? Habe im Internet gelesen evtl. bei der Caritas (Wohlfahrtsverbänden)

Wohnrecht, Meldegesetz, Pacht
Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

Hund, Mietrecht, Pachtrecht
Frist für Kontofreigabe nach einer Kto.pfändung? Wie bekomme ich es schnellstens Frei..

Es lag eine Kontopfändung vor, der geforderte Betrag wurde durch die Kontoführende Online-Bank am Mittwoch beglichen. (Buchungstag war gestern gewesen lt. Kto.auszug) Nun gibt die Bank dem Schuldner aber erst wieder das Konto frei wenn Sie ein Schriftstück -> also die Freigabe das alles i.O. ist, durch den Gläubiger erhält. Selbst auf telef. drängen hin geben Sie es nicht frei, es steht der 1. eines Monats bevor wo alle lfd. Kosten abgehen werden. Dem Gläubiger wurde per Email der Zahlungsnachweis zu gemailt mit der Bitte um schnellstmögliche Kto.-freigabe. (FAX geht keins dran und per Telefon kommt ein blöder Spruch....typisch was man so über dieses RA Büro hier ebend im I-Net liest). Ebenfalls wurde gleiches Schreiben mit Kopie des Zahlungsnachweises an das zuständige Amtsgericht zugefaxt.

  1. Gibt es eine gesetzl. Frist wann das Konto wieder freigegeben werden muss durch die Bank oder muß der Schuldner jetzt solange warten bis die Mühlen der Justiz/der Bürokratie gemahlen haben ???
  2. Kann er irgendwie die Freigabe des Konto´s über das Amtsgericht oder über den OGV bewirken ???

Den es sieht fast so aus, daß man den Gläubiger nicht direkt an die Strippe bekommt um die Dringlichkeit zu erwirken. Desweiteren hat der Schuldner gerade man noch 20 € in der Tasche und kommt dadurch nicht an das existierende neue Gehalt ran. (P-Konto geht nicht, da es sich um ein Tagesgeldkto. mit Verrg.kto. handelt)

Recht, Kontopfändung, Pfändung
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