Mietminderung bei Legionellenbefall. Gute oder schlechte Idee?

Ich lebe mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. Der Eigentümer (nur dieser Wohnung) ist eine uns nicht näher bekannte Privatperson.

Seit einigen Wochen wurde im Gebäude (und einigen weiteren anderen) ein Duschverbot verhängt, da eine Trinkwasserprobe eine sehr hohe Legionellenkonzentration aufwies (kann tödliche Lungenentzündung verursachen). Laut Schreiben der Hausverwaltung sei sogar ein Verzehr des Wassers als bedenklich einzustufen. Man solle also Wasser vorher abkochen. Der Zustand wird sicher noch einige Wochen anhalten, bevor das Duschverbot aufgehoben werden kann.

Aufgrund von Gesprächen mit Freunden und Recherche im Web haben wir uns dazu entschieden, die Miete rückwirkend bis zur Beseitigung der Mängel um 30% zu mindern. Diversen Aussagen zufolge sei dieser Minderungswert auch noch sehr freundlich, man hätte womöglich auch höher mindern können. Ganz genau wissen tut es allerdings niemand, da es keine verbindlichen Richtwerte und Gerichtsbeschlüsse bei Legionellen im Trinkwasser gibt.

Allerdings bekommen wir auch immer mal wieder (zuletzt vom Hausmeister) zu hören, dass die Mietminderung sicher keine gute Idee war und das (bisher unauffällig bis gute) Verhältnis zwischen uns Mietern und dem Eigentümer höchstwahrscheinlich negativ beeinflussen wird. Als Argument wird angeführt, dass der Eigentümer ja nichts für den Umstand kann. Das ist natürlich richtig. Er kann nichts dafür, dass die Konstruktion der Wasserversorgung im Haus Legionellen verursacht hat. Wieso sollte er also mit einer Mietminderung "bestraft" werden?

Ich bin halt momentan in einem Zwiespalt. Einerseits sollte man in einer Wohnung, die man nicht in vollem Umfang nutzen kann, nicht die volle Miete zahlen müssen, andererseits trifft eine Mietminderung hier einfach die falsche, nämlich unschuldige Person. Wir kompensieren unsere eingeschränkte Wohnqualität durch eine geminderte Miete und der letztendlich darunter leidende ist der Eigentümer, der nichts dafür kann. Mir ist klar, dass die beste Auskunft natürlich nur ein Anwalt geben kann, aber bevor dieser ins Spiel kommt, muss die Situation erst eskalieren, was ich natürlich verhindern möchte.

An der Mietminderung geht jetzt leider kein Weg mehr vorbei, das entsprechende Schreiben ist bereits versandt worden, aber vielleicht kann mir hier jemand helfen, mein Gewissen zu beruhigen. War die Mietminderung nun richtig und sinnvoll oder vielleicht doch etwas, was man unter den genannten Umständen (Eigentümer ist Privatperson) doch besser hätte unterlassen sollen, um den Frieden zu wahren?

Vielen Dank für eure Antworten. :-)

Gesundheit, Miete, Trinkwasser, Mietrecht, Mietminderung, Gewissen, Minderung, Legionellen
Darf der Vermieter nach Wohnungsabnahme noch Mängel in Rechnung stellen?

Der Fall:

  • Vermieter führt Wohnungsabnahme durch und stellt Mängel fest (streichen etc)
  • Mieter und Vermieter einigen sich auf eine Mängelliste
  • Vermieter gibt Mieter 1 Woche Zeit zur Mängelbeseitigung
  • Mieter beseitigen alle Mängel auf der Liste
  • Vermieter zahlt 2 Wochen später Kaution in voller Höhe zurück

Offensichtlich war der Vermieter also zufrieden mit der Beseitigung der Mängel. Jetzt steht noch die Nebenkostenabrechnung für über 1 Jahr an. Erwartet wird eine Rückerstattung im dreistelligen Bereich. Auf Nachfrage, wann ich mit der Abrechnung rechnen kann, erwiedert der Vermieter, dass (von den Nachmietern) noch weitere Mängel gefunden wurden (z.B. Backofenschmutz, Abluftsystem erneuern, Garten ungepflegt). Diese Dinge will der Vermieter nun durch Fachfirmen beseitigen lassen und mir die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung schlagen.

Nun meine Frage: Darf er das wirklich? Die Wohnung wurde meiner Meinung nach abgenommen, da die Kaution in voller Höhe erstattet wurde. Bin ich wirklich noch für Mängel veranwortlich, die in der Zeit nach Beendigung des Mietvertrages gefunden werden? Außerdem sei gesagt, dass die Nachmieter erst 2 Monate nach unserem Auszug die Wohnung und den Garten sahen, wie soll nach so langer Stehzeit ein Garten noch top gepflegt aussehen?

Wenn jemand eine Antwort weiß, bitte auch mit Verweis auf geltendes Recht, Urteile o.Ä., damit ich etwas in der Hand gegen den Vermieter habe.

Danke schonmal für die Hilfe im Voraus.

Mietrecht, Vermieter
Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromzähler auf korrekte Funktionsweise zu prüfen?

Hey,

folgender Sachverhalt:

Wir sind insgesamt 2 Mietparteien, die in einem Anbau von dem Haus (je 2-Zimmer-Wohnungen) unseres Vermieters wohnen - wir sind also quasi Nachbarn und verstehen uns soweit sehr gut. Nun hatte ich kürzlich einen Experten bei mir zu Gast, der den Verbrauch der gesamten Wohnung gemessen und mit verschiedenen Ablesungen verglichen hat. Daraus resultiert für mich ein täglicher Verbrauch von ca. 5 kw/h. Meine Nachbarin hat kürzlich ihre Jahresendabrechnung bekommen und bei ihr ist der Verbrauch nahezu identisch, teilweise hatten wir einen Tagesverbrauch von bis zu 10 kw/h gemessen.

Das Problem an der ganzen Sache: Beide Mietparteien sind in Vollzeit berufstätig und so gut wie nie zuhause. Unsere Elektrogeräte wurden von unserem befreundetem Experten durchgemessen und kontrolliert und bei uns läuft in unserer Abwesenheit nichts auf Standby. Ihm und uns ist völlig schleierhaft, wie dieser Verbrauch zustande kommt. Wir vermuteten auch schon einen Stromklau durch unseren Vermieter, wüssten aber nicht, wie er in einem 3-Personen-Haushalt soviel Strom verbrauchen könnt. (Mein Zähler befindet sich dummerweise im Haus meines Vermieters, der meiner Nachbarin jedoch in ihrer Wohnung - mit dem gleichen Ergebnis).

Als wir unserem Vermieter den Sachverhalt mitgeteilt haben hat er das lediglich zur Kenntniss genommen und sich nicht angeschickt, weitere Maßnahmen zu unternehmen. Er hat uns nur mitgeteilt, dass ihm aufgefallen sei, dass der Stromzähler seit 1974 nicht mehr geeicht ist.

Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen? Könnte er überhaupt inkorrekt laufen und so die erhöhten Zählerstande hervorrufen? An welche Behörde muss man sich wenden? Unternimmt er vielleicht deswegen nichts, weil er bei Veröffentlichung mit Bußgeldern zu rechnen hat? Oder klaut er schlicht und einfach nur Strom?

Hinzu kommt erschwerend, dass sein Sohn von Beruf Elektriker ist, was unseren Verdacht erhärtet...

Mietrecht, Vermieter, Stromverbrauch, Stromzähler, Zählerstand, Stromklau
Wie ermittelt man die Lebensdauer von Laaminat

Hallo,

folgende Frage. Wie ermittelt man den Restwert des Laminats? Welche Faktoren zählen? Zählt die durchscnittliche Lebensdauer bei der bestimmten Qualität, plus Faktoren : wie gross der Raum ist, wie viele Mieter sind es (davon kleine Kinder), ob Hundehaltungerlaubt war. Wird der tatsächliche Zusand berücksichtigt oder ist er nach X Jahren einfach abgeschrieben? Worauf will ich hinaus. z.B. Mieter A wohnt seit 8 Jahren mit 2 Kindern 7 und 8 Jahre in 75 m2 3 Zimmerwohnung. Hunderhaltung war erlaubt und wir haben einen Hund. Nehmen wir an, es gibt keine Haftpflicht. Der Laminat sieht eigentlich super aus, weil er überpfleglich behandelt wurde ist aber 31er Laminat, nicht der billigste, aber co sa 7 Euro pro m2. Es gibt paar Einzelbeschädigungen, sodass Vermieter auf die komplette Renovierung in den beschädigten Räumer verlangen kann (einzelne Platten schwer austauschbar). Wenn z.B. der Gutachter kommt und sagt, dass der Laminat nach 8 Jahren noch super aussieht, so kann er 25 Jahre liegen, muss ich 17/25 der Kosten tragen. Darf ich dafür "bestraft" werden, dass der Laminat überpfleglicht behandelt wurde? Nach 8 Jahren mit kleinen Kindern kann er komplett hinüber sein , auch wenn man ihn normal behandelt, die Kinder kriechen ja, spielen auf dem Boden etc. So kann der Mieter auf die Idee kommen Kindergeburtstag mit 20 Kindern zu feiern und danach sieht der Bode nicht so toll aus, aber noch völlig akzeptabel für sein Alter, sodass der Gutachter auf die üblichen 10 Jahre kommt (oder weniger weil 2Erwachsene, 2 Kinder und Hund etwas überdurchschnittliche Besetzung für 3 Zimmer Wohnung darstellen). Wäre es nicht richtiger, den tatäschlichen Zustand nicht zu berücksichtigen,sondern einfach nur ausrechnen zu lassen, nach wie viele Jahren der Boden abgeschrieben sein sollte (Faktoren stehe oben)?

Danke

Mietrecht, Laminat, lebensdauer
Mietrecht: Wer ist für die Fassade zuständig?

Eigentlich kann ich es immer noch nicht glauben:

Wir haben fünf Jahre in einem Haus in Bayern gewohnt. Vor über einem Jahr sind wir ausgezogen. Mit dem Tag unserer Kündigung wurden wir scheinbar zum erklärten Feind unseres Vermieters.

Es gibt ein paar Dinge, die zu unseren Lasten gehen wie z. B. ein leichter Schaden auf der Arbeitsplatte in der Küche und ein paar Wasserflecken im Bereich von Zimmerpflanzen auf dem Parkett.

Nachdem wir ausgezogen waren, wollte er von uns eine schriftliche Zusage, dass wir sämtliche Schäden übernehmen. Der Mieterverein empfahl uns, ihn zu bitten, die entstandenen Schäden zu beziffern, was wir auch taten.

Bis gestern, also seit mehr als einem Jahr, haben wir nichts von ihm gehört. Natürlich haben wir uns Gedanken über unsere Kaution gemacht, sind aber zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass er diese verrechnet hat, und wollten uns nicht weiter mit ihm anlegen. Lt. Mieterverein wa ja auch er derjenige der nun Stellung nehmen mußte.

Jetzt listet er auf: ca. 10.000 € für das Streichen aller Wände im Haus, weil mein Mann es nicht fachgerecht gemacht hätte. ca. 1.800,00 € für eine neue Arbeitsplatte in der Küche. ca. 400,00 € für das Reinigen von Lichtschächten

neben weiteren Kleinigkeiten der Hammer

ca. 24.000 € für das Entfernen der Rankbepflanzung (wilder Wein und teilweise Blauregen) am Haus und die Erneuerung der Fassade. Als wir in das Haus eingezogen sind, war es bereits von unten bis oben berankt, was wir und auch der Vermieter (hatte er ja schließlich selber gemacht) sehr schön fanden. Es war nie die Rede davon, dass wir hier schneiden o. ä. Dazu hätten wir uns auch nie verpflichtet, dann hätten wir das Haus gar nicht gemietet. Dafür braucht man nämlich ein Gerüst, da das Haus im Giebel ca. 10 m hoch ist.

Dann haben wir den Garten angeblich nicht ordnungsgemäß gepflegt, sodass er ihn komplett erneuern mußte incl Baggerarbeiten fü das Ausgraben von 3 Koniferen. Die hatten wir vor einen alten, häßlichen, stinkenden Komposter gesetzt, auch weil es nicht schön aussah.

Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen, mir ist übel. Das alles von der Seele zu schreiben hilft mir jetzt etwas.

Wer kann mir irgendetwas dazu sagen, raten o. ä.

Er hat natürlich anwaltliche Unterstützung.

Liebe Grüße Angie2805

Mieter, Mietrecht
Problem!vermieter verweigert schlüsselübergabe!

Guten Tag,

ich habe vor ca. einer woche einen neuen mietvertrag unterschrieben, gehaltsabrechnung abgegeben alles wunderbar..Mietbeginn 1.6. danach wollte er auf einmal die nummer von meinem jetztigen (noch) mieter.. bin ich dazu verpflichtet Ihm die zu geben?Achja arbeitsvertrag wollte er dann auch noch haben.wohlgermerkt nach dem ich den vertrag unterschrieben habe..

heute war eigentlich die Schlüsselübergabe und da ich erst am 15. Geld kriege (unbefristetes Arbeitsverhältnis) wollte ich die Kaution in zwei oder drei Monatsraten zahlen dies verweigerte der vermieter aber sofort! Deutsche Kautionskasse lehnte er auch ab.. ich muss jetzt bis samstag 1300€ zusammen kriegen damit ich die schlüssel kriege.. er hatte dann auch gleich formlos ein schreiben aufgesetzt das wir den mietvertrag rückgängig machen.. habe den wisch natürlich NICHT unterschrieben.

vorab sollte ich vllt erwähnen das ich bei einer zeitarbeitsfirma beschäftigt bin, bei dem selbstauskunftbogen sollte ich mein arbeitgeber eintragen da habe ich aber mein längerfristigen einsatsort angegeben also nicht die zeitarbeitsfirma.. Ich habe dort aber gute übernahmechancen...bin dort auch gut 4 monate ...

außerdem habe ich anstatt diese 4 monate 6 draus gemacht..

Kriege ich deswegen die wohnung jetzt nicht?

Ich bin zahlungswillig und brauche die wohnung dringend ...

muss er das akzeptieren das ich immer am 15. je monat zahle?

ich habe ihn ausdrücklich darauf hingewiesen das er sich auf mich verlassen könnte aber er hat ja schon zu viele schlechte erfahrungen gemacht.. muss ich jetzt darunter leiden?

also ist am 1.6. stichtag oder nicht?

MFG Hartmann

Mietrecht, schlüsselübergabe
Darf der Hausmeister meine Pflanzen einfach so entfernen ohne meines Wissens?

Wir wohnen in einer Eigentümersiedlung. Mit lauter kleinen vorgärten die zu den jeweiligen Wohnungen gehören. Es sind keine Zäune angebracht, leider. Jeder kann in dem garten rumspazieren. Ist aber eher selten das sich das auch wirklich jemand traut außer freilaufende Katzen und Hunde. Wir dürfen in unserem Garten selber pflanzen jedoch keine Nutzpflanzen. Der Rasen wird vom Hausmeister gemäht und das zurückschneiden der Büsche müssten eigentl. wir machen, jedoch wenn man den Hausmeister fragt wird er erst pampig schneidet dann die Büsche aber dennoch zu. Eines Abends kam ich heim dann war kahlschlag in unserem Garten und bei der Nachbarin.. wir haben uns total geärgert sah einfach schrecklich aus alles leer kein stäuchlein mehr. Da ich Vollzeit berufstätig bin sehe ich den Hausmeister selten. Meine Nachbarin ist daheim bei ihr hat er was neues gepflanzt weil sie ihn drum gebeten hat. Auf die frage von der Nachbarin ob er bei uns was pflanzt hiess es nur.. keine Ahnung ob die das wollen. Da der Hausmeister anscheinden nicht so oft rasenmäht mäht er den Rasen immer so kurz das die Erde schon zu sehn ist. Richtig löchrig.. nicht schön.. Jetzt ist es schon 3 mal der Fall gewesen das er einfach Blumen sogar kleine stäucher (Flieder) einfach weggemäht hat von uns. Ich mein das kostet doch auch Geld. Wir schauen das es schön aussieht und jedes mal mäht er uns was weg.. Reden brauchen wir mit Ihm darüber nicht.. intressiert ihn nicht..

Darf er das überhaupt? Ist das nicht Privateigentum wenn ich was pflanze? oder ist es das nicht mehr weil ich es ja in dem garten von einer gemieteten Wohnung verpflanze? ich hab schon so viel in den Garten reingesteckt an zeit und Geld. Bin echt sauer das der Hausmeister jedes mal mein zeug entfernt obwohl wir lt. Vertrag was pflanzen dürfen sogar sollen. Viermieter brauchen wir auch nicht fragen das interessiert die nicht.. Zudem haben diese selbst am Anfang was eingepflanzt was dann wieder vom Hausmeister entfernt wurde.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Hausmeister
Schimmel im WG- Zimmer

Halli hallo,

seit Januar diesen Jahres wohne ich in einer WG einer Dachgeschosswohnung.

Dort habe ich mich unbewusst auf mehrere Mängel eingelassen. Darunter auch Schimmel in der Schlafnische. Bei Einzug erzählte man mir, dass ein Dachfenster in der Schräge mal undicht war und deswegen Verfärbungen an der Wand seien. Ich hatte mir groß nichts schlimmes dabei gedacht, da diese kurze Zeit später übermalt worden sind. Zusätzlich hatte ich bei Einzug ein paar Möbel übernommen und sah deswegen nicht, dass Schimmel im Boden unter meinem Bett war. Beim ersten Großputz entdeckte ich diesen dann. Da der Boden sich dort auch noch löste, kontaktierte ich gleich den Vermieter und fragte nach was er da machen wolle. Das war noch im ersten Monat. Er meinte, dass er dies am Besten machen könne, wenn es wärmer sei... Vergangenen Monat war das Dachfenster wieder undicht und dank des Unwetters war es dann klatsch nass um mein Bett und wischte fast einen Liter Wasser auf. Diesen Mangel beseitigte er dann 2 Tage später selbst in dem er es neu isolierte o.0? Da fragte ich ihn dann nochmal an, wann er die befallte Stelle beheben wolle. Und aus einem "mach ich, wenn es wärmer wird" wurde dann ein "wenn ich Urlaub hab in den Sommerferien". Meine Frage ist da, ob ich denn fristlos Kündigen kann oder die Kündigungsfrist verkürzen kann da durch? Leider habe ich außer meinem Mietvertrag nichts schriftlich in der Hand und weiteren Leuten möchte ich dies nicht antun diesen Dreck.

Was kann ich tun?

Schimmel, Mietrecht, Kündigungsfrist
Mieter oder Vermieter: wer muss zahlen? defekte Mischbatterie/Wasserboiler

Hallo Community,

ich bräuchte eure Hilfe. Und zwar gehts um den Wasserboiler(Küche) in meiner Mietwohnung. Da ist die Mischbatterie kaputtgegangen (Boiler funktioniert noch). Nun bräuchte ich eine neue,Problem ist dass der Boiler schon sehr alt ist und so eine Mischbatterie wie ich sie brauche kaum noch gibt (hab schon gegoogelt) und wenn dann kosten die richtig geld - dafür bekommt man fast schon nen neuen Boiler.

Nun meine Frage, wer muss bezahlen wenn ich eine neue Mischbatterie bzw. nen neuen Boiler will? Ich als Mieterin oder meine Vermieterin?

Im Mietvertrag kann ich dazu nicht wirklich viel finden, da gibts nur einen Absatz aber da bin ich mir nicht sicher ob der Boiler darunter fällt:

"Die Mieterin hat die Mietwohnung sowie den von ihm mitgenutzten Teil des Hauses (Treppenhaus) pfleglich zu behandeln. Für von Ihr (dazu gehören auch von Ihr betriebene Geräte, z.B. Elektrogeräte) oder einer ihr besuchenden Person verusrachte Schäden ist er haftbar. Dies gilt auch von einem Untermieter verusachten Schaden. Die Vermieterin tritt schon jetzt ihre Ansprüche gegen den Schädiger in dem Umfang an die Mieterin ab, in dem Mieterin der Vermieterin Ersatz leistet. Die Mieterin beteiligt sich an der Hausreinigung wie es in der geltenden Hausordnung geregelt ist."

Fällt der Wasserboiler und "Elektrogeräte" und heißt das, dass ich den Schaden beheben muss? Meiner Meinung nach ist das eine Verschleißerscheinung und muss die Vermieterin richten....

würde mich freuen, wenn mir einer weiterhelfen kann.

Danke schon mal

Küche, Recht, Mietrecht
Muss ich eine Küche vom Vormieter übernehmen?

Folgende Situation: Ich war bei einer Wohnungsbesichtigung, alles schön und gut. Ich wollte die Wohnung sehr gerne haben. Die Küche sollte auch drin bleiben. Der Vormieter nannte mir erstmal grob einen Preis und sagte, dass er mir später nochmal eine Mail schreibt mit allen Konditionen. In der Mail stand später dann noch wofür er alles noch Geld haben will (Dinge, Kleinigkeiten die ich nicht haben wollte weil ich sie selber habe und über die wir gar nicht gesprochen haben) und nannte mir einen Gesamtpreis. Ich habe geantwortet, dass ich diese Dinge nicht haben möchte und auch der Preis für die Küche zu hoch sei, denn ich habe mich bei ebay Kleinanzeigen umgesehen und dort kriege ich für den Preis eine komplette Küche gebraucht mit allem drum und dran. Dazu sei gesagt, dass die Küche in der Wohnung nicht ganz vollständig ist. Kühlschrank, Abzugshaube und Hängeschränke fehlen. Eigentlich ist es nur eine Arbeitsfläche mit Herd und Spüle. Ich habe gesagt, ich hole eine komplette für den Preis oder er muss mit dem Preis drastisch runter gehen.

Als Antwort darauf erhielt ich, dass wir so nicht zusammen kommen. Jetzt wird mir vom Mieter die Wohnung verweigert. Dabei hatten wir schon einen Termin ausgemacht um den Vertrag zu unterschreiben. Darf dieser das überhaupt? Soll ich mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachfragen?

Bin gerade echt ein bisschen sauer :-/

Danke schon mal.

LG

Mietrecht, Vormieter
Wer haftet für Streifen im Treppenhaus die durch Umzüge verursacht wurden?

Tag zusammen,

Wir wohnen in einem DreiParteienHaus wobei die unteren beiden Parteien Wohnungseigentümer sind. Schon als wir einzogen waren im Treppenhaus viele Streifen an den Wänden zu sehen, die vermutlich durch den Vormieter in der obersten Wohnung bei den Ein- und Auszügen verursacht wurden. Nun ist die Situation so, dass die beiden Eigentümer eher zu den extrem kleinkarierten Genossen unserer Zeit gehören. Durch regelmäßige Spionage, Lauschaktionen und die daraus resultierende Schikane haben sie es geschafft zwei Vormieter von uns zu vertreiben (wahrscheinlich eben die, die die Streifen im Treppenhaus verursacht haben). Nun habe ich mich erdreistet zum 1. Mai den Maibaum meiner Braut durch das Treppenhaus ins zweite Obergeschoss zu tragen. Penibel auf meine netten Nachbarn Rücksicht nehmend trage ich also den Baum durchs Treppenhaus und achte darauf nirgends ranzukommen. Oben kam ich an und bin ein bis zweimal mit dem Blattwerk an die eh schon verunreinigte Wand gekommen. Diese Geschichte erzählte ich beim nächsten Treffen knapp 2 Wochen später meinen Kollegen auf dem Balkon. Und tatsächlich am kam am nächsten Tag ein Anruf vom Vermieter ob ich den Maibaum durch das Treppenhaus getragen hätte, der Nachbar hätte sich über zahlreiche Streifen beschwert. Merkwürdig. Nun ist die Frage wie gehe ich mit diesen Anschuldigungen um, da es mir extrem schwer fällt zu Beweisen, dass besagte Streifen nicht von mir stammen. (Mit sowas rechnet ja beim Einzug keiner und macht erstmal 100 Fotos vom Treppenhaus)

-Beseitige ich widerstandslos alle Verunreinigungen auf die mich der Nachbar völlig außer sich aufmerksam macht? -Ignoriere ich seine Forderungen und die des Vermieters? -Jeden Monat geht von meinen Nebenkosten auch die Treppenhausreinigungsfrau ab. Sollte sie sich nicht um sämtliche schon vorher dagewesene Verunreinigungen kümmern, oder zählt die Wand nicht zu ihrem Einsatzbereich? -reden bringt keine Resultate (schon nach dem Einzug habe ich den Gratis-Streifenentferner im Treppenhaus gespielt, um den Hausfrieden zu bewahren, obwohl ich keinerlei Verunreinigungen verursacht habe) -Stichwort Haftpflichtversicherung? -Abzug der Reinigungskosten von der Kaution? -weiter Ideen?

Besten Dank

Mobbing, Mietrecht, Nachbarn, Treppenhaus
Hilfe, meine Vermieterin macht mich fertig...bitte auch Beiträge vorher lesen

Leider kommt wieder etwas dazu. Siehe Mail meiner Vermieterin.

Du hast ja jetzt schon Gelegenheit die Mängel zu beseitigen. Einen Teil der Mängel, die mir bei der Begehung aufgefallen sind kann ich Dir gerne übermitteln. Die Liste ist nicht abschließend und vollumfänglich, sie schließt Dinge, die ich nicht gesehen habe nicht aus.

1. Garage Griff vom Türöffner lose First, Abdeckung Firstziegel für Fliegen vom Blauregen verschoben Bewuchsreste am First entfernen Efeu an der Garageneinfahrt entfernen mit Spuren Trittstufen in Garage defekt Ortgangziegel zertrümmert 2. Bad 1.OG Seifenhalter, Gegenstücke fehlen Duscharmatur Abdeckung fehlt 3. Speisekammer Lampe geht nicht, Lampenschirm fehlt 4. Flur EG Fliesensockel abgelöst von der Wand Raufaseranstrich entfernen 5. Garten Hecke schneiden, Optik Unkraut entfernen Absperrung Hund demontieren Zwinger wieder in Stand setzen Wasserhahn beim Hundezwinger tropft Gartenteich putzen und freischneiden der Wein am Hauseingang fehlt 6. Spitzboden Dichtlippe Dachflächenfenster einsetzen erneuern 7. Wohnzimmer Rollladen ergänzen oder erneuern Balkontüre schließt nicht

z.B. war gar kein Zwinger aufgebaut. Den hatten die Vormieter abmontiert und ich wollte keinen aufgebaut haben. Die Teile vom Zwinger stehen seit meinem Einzug im Dachgeschoß der Garage!

Gartenteich stammt von der Vermieterin (Fertigteil - Durchmesser ca. 60 cm), wurde nie in Betrieb genommen...

Wein am Hauseingang fehlt...kann mich an keinen Wein dort erinnern.

Habe aus eigenen Mitteln 2 x Wein gepflanzt da ein Wein an der Garage eingegangen ist.

Auch der Blauregen an der Terassenwand ist erforen, vor 2 Jahren. An den Ästen rankt nun ein Weinstock ...von mir gekauft und gepflanzt.

Rolladen - Versicherung. Gutachter war am 13.5. hier und hat den Schaden begutachtet. Schaden wurde von mir bereits im Januar 2014 gemeldet - an Vermieterin und Versicherung. Seither habe ich keinen Rolladen im Wohnzimmer. Die Balkontüre - sie meint damit die Türe zur Terasse (Balkon) Erdgeschoss - hat noch nie funktioniert und es waren bereits mehrmals der Schreiner zum reaparieren hier. Die Tür klemmt und bereits die Vormieterin hat mir beim Besichtigen gesagt, dass die Tür nur aufgeht, wenn man mit dem Fuß dagegen drückt.

Briefkasten war vorhanden, ist kaputt gegeangen, ich besorge gerne einen anderen, meiner scheint nicht zu gefallen.

Alle farbigen Anstriche entfernen - überstreichen ist nicht zulässig? Muss ich jetzt auch noch das ganze Haus renovieren? Auf meine Kosten?

Wasserfilter wurde im 8/12 erneuert - das erste Mal seit meinem Einzug 2006 - sie war dabei und hatte den Handwerker organisiert. Die Heizung muss ich schon wieder warten lassen? Der Kaminkehrer war vor einem Monat hier. Die Werte sind in Ordnung!

Bitte helfen Sie mir weiter, die Frau macht mich wirklich fertig. Ich schlafe kaum mehr, habe ständig Magenprobleme und mir wird übel wenn nur eine Nachricht kommt.

Was soll ich denn noch alles machen?

Mietrecht, Schönheitsreparatur
Der Vermieter weigert sich eine sichere Haustür einzubauen. Was kann man machen?

Hi, da ich Fachabi mache, wohne ich im Moment bei meiner Oma. Wir wohnen in einer Gegend, in der sehr oft eingebrochen wird. Heute hatten wir zum wer weiß wie vielten mal eine dubiose Gestalt vor unserem Haus rumlaufen, die ausgekundschaftet und Probe geklingelt hat ob jemand zuhause ist. Als ich runter kam, ist diese Person natürlich sofort weggelaufen, bevor ich überhaupt die Tür auf hatte. Sowas passiert hier fast täglich.

Nun zum eigentlichen Problem: Wir leben in einer Mietwohnung und haben noch einen Nachbarn. Das Problem ist, wir haben eine sehr unsichere Haustür. Die Haustür an sich ist aus normalem, instabilem Holz, aus dem normalerweise alte Wohnungstüren sind und in der Türe ist eine große Scheibe, die, wenn es hochkommt 0,5 cm stark ist. Also einfach gesagt, mann muss die Tür nur anstupsen, und schon wäre man drin.

Mein Nachbar hat schon zig mal beim Vermieter angerufen, aber der weigert sich strikt, eine sichere Haustür einzubauen. Mein Nachbar hat ihm sogar angeboten, selber eine Tür zu besorgen und einzubauen, aber sogar dazu sagt der Vermieter nein.

Wenn hier keine neue, sichere Tür reinkommt ist es nur eine Frage der Zeit, bis hier eingebrochen wird. Was kann man jetzt machen? Gibt es rechtliche Schritte, die wir einleiten können, um den Vermieter zum Einbau einer Tür zu zwingen?

Haus, Wohnung, Sicherheit, Tür, Mietrecht, Vermieter, Einbruch
Mietrecht neuer Bodenbelag nach Wasserschaden

Hallo, wir hatten einen Wasserschaden durch ein kaputtes Abwasserrohr in unserer Wohnung, dadurch ist der Teppich im Flur durch das dreckige Wasser, dass von unten hoch gedrückt hat nicht mehr nutzbar, dieser war festgeklebt und somit fällt es unter Gebäudeversicherung. So nun wurde der Schaden behoben aber wegen dem Teppich wurde ewig nichts gemacht, wir sollten die Stelle bloß hochklappen, damit der Boden darunter trocknen kann. Die Versicherung hat sich das angeguckt, und ihr OK gegeben, so nun haben wir eigentlich schon angeben, dass uns lieber ist, wenn in den Flur Linoleum in Laminat Optik verlegt wird, weil in einen Flur einfach kein Teppich gehört. So nun kommen die nach ca. 7 Monaten und reisen den alten Teppich endlich raus und jetzt kommen die an und legen einen total hässlichen Teppich rein, der nicht mal im geringsten so hochwertig ist, wie der der vorher drin war, obwohl wir uns ja Linoleum gewünscht haben. Meine Frage ist was können wir jetzt machen? Wir haben auch von unsere letzten Nebenkostenabrechnung 200 Euro einbehalten um der Forderung mit dem Boden mehr Nachdruck zu verleihen, können wir das Geld jetzt einbehalten, um selbst einen Boden zu verlegen, den wir eigentlich abgemacht hatten? Weil der jetzt wirklich gar nicht geht, ist wohl der billigste den sie finden konnten. Und dürfen wir das Schreiben der Versicherung sehen, mit dem Betrag den Sie für die Reparatur bewilligt bekommen haben?

Mietrecht, Boden, Wasserschaden
Reparatur von elektrischen Rolladen - Wer zahlt?

Hallo zusammen,

wir sind letzte Woche schon vor Ende unseres Mietvertrags (endet am 31.5.) aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Mit dem Vermieter hat bereits die Wohnungsübergabe stattgefunden bei der wir ein Protokoll erhalten haben das alles in Ordnung ist. Nach Absprache mit dem Vermieter wurde ein Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens nach dem Übergabetermin durchgeführt. Da wir selbst nicht mehr am alten Wohnort anwesend sein konnten, hat der Vermieter die Arbeiten des Parkettlegers überwacht und laut dessen Aussage auch zufrieden abgenommen - Beweisfotos für die ordentliche Arbeit liegen uns vor.

Nun haben wir einen Anruf vom Vermieter erhalten daß die elektrischen Rolladen auf dem Balkon nicht mehr funktionsfähig seien. Die Frage ob wir schon jemanden für eine Reparatur beauftragt hätten, zielte wohl darauf ab daß man uns die Kostenübernahme dafür aufdrücken will. Wir haben zwar noch keine weiteren Infos hierzu vom Vermieter, rechnen aber damit daß er uns die Reparatur in Rechnung stellen will.

Im Mietvertrag sind die Rolladen bei den Schönheitsreparaturen nicht erwähnt, da geht es nur ums Tapezieren und Streichen.

Es gibt einen weiteren Paragraphen der besagt daß man Schäden an Haus und Wohnung sofort anzeigen muß und für verspätet angezeigte Schäden haften muß. Wir haben die Rolladen aber in den ganzen vier Jahren die wir dort gewohnt haben nie benutzt weil uns das zu dunkel war. Zählt das dann trotzdem als verspätete Anzeige die uns zur Last gelegt werden kann?

Desweiteren steht im Vertrag daß wir beweisen müssen daß ein Verschulden unsererseits nicht vorgelegen hat. Wie kann man so etwas in so einem Fall nachweisen? Wir können aufgrund der großen Entfernung auch nicht mal eben zur alten Wohnung fahren um das vor Ort zu klären.

Zuguterletzt haben wir auch eine Kleinreparaturklausel im Vertrag, die besagt daß wir Bagatellschäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu 80 Euro im Einzelfall mit tragen müssen. In diesem Paragraphen sind dann u.a. auch Rolladen mit aufgeführt.

Bedeutet dies unterm Strich daß wir 80 Euro an der anfallenden Reparatur tragen müssen oder kann man uns das nicht mehr anlasten weil wir schon ein Übergabeprotokoll haben das besagt daß mit der Wohnung alles in Ordnung sei? Es sei vielleicht auch noch erwähnt daß wir den Parkettboden aufgrund teilweise eigenem Verschulden auf eigene Kosten haben reparieren lassen, das könnte u.U. auch schon als "Kleinreparatur" gelten, oder?

Mietrecht, Mietvertrag
Untermiete - Mietpflichten bei Auszug

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Jahr in eine WG gezogen. Weil der damalige Hauptmieter ausgezogen ist, war die Bedingung, dass ich den Hauptmietvertrag übernehme. Ich habe ihn übernommen und das vorherige Übergabeprotokoll plus Ergänzungen meinerseits ohne offizielle Übergabe mit dem Vermieter übernommen. Ich habe mit meinen Mitbewohnerinnen einen Untermietvertrag abgeschlossen. (Standardmietvertrag aus dem Internet). Hier gibt es drei zusätzliche Klauseln: 2 MM Kaution, Nebenkostenabrechnungen werden zu einem Drittel getragen und der Untermieter erkennt den Hauptmietvertrag an.

Nun zieht mein Freund mit mir in die Wohnung und meine beiden Mitbewohnerinnen aus. Mein Freund wird mit in den Hauptmietvertrag aufgenommen. Bevor es zu allfälligen Streitigkeiten bezüglich Renovationen kommt und weil ich irgendwie das Gefühl habe, mich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden, wollte ich mich vorher schon einmal über die rechtliche Lage informieren. Ich habe noch nie untervermietet und weiss nicht, was ich von Untermietern beim Auszug verlangen kann.

  1. Die Wände des Zimmers der einen Untermieterin sind stark verschmutzt. Ist sie verpflichtet, diese zu streichen?
  2. Die Küchenwände sind auch stark verschmutzt. Kann ich verlangen, dass wir diese in Gemeinschaftsarbeit streichen?
  3. Sind für Ausbesserungsarbeiten in den Gemeinschaftsräumen meine Untermieterinnen auch verpflichtet?

Ich danke für jegliche Unterstützung! Madame

Mietrecht, Untermiete
Darf Hausverwaltung einen neuen Türknauf zum Hausflur verbieten?

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen an meiner Mietwohnung den Türknauf der Türe zum Hausflur (im Mehrparteinhaus) von billigem weißen Plastik zu etwas höher wertigen Aluminiumknauf umgebaut. Nun hatte vor kurzem die Hausverwaltung eine Hausbegehung durchgeführt und eben diesen Austausch bemängelt, da dies laut derer Meinung einer Zustimmung der Hausverwaltung unterliegt da "die äußerliche Optik" nicht mehr gleich wäre. Es gab keinerlei Beschwerden von anderen Hausbewohnern, ausser dem einen Nachbarn, der auch in der Hausverwaltung sitzt. Ich weiß das ich als MIeter das Recht habe das Schloß auszutauschen und bin davon ausgegangen das ein dazugehörender Türknauf ebenfalls kein Problem darstellt. Da dieser Nachbar sich wie ein Möchtegern Polizist mit fast allen Parteien anlegt, kann man schon durchaus Willkür unterstellen. Meine Frage ist nun ob das nun Rechtens ist oder nicht. Wenn ich sehe das jeder eine ander Fußmatte vor der Tür hat, Willkommenschilder oder ander Deko an der Tür, dann kann doch nicht ein andersfarbiger Türknauf jetzt das Problem sein oder? Der gleiche Nachbar wollte mir letztes Jahr auch das Aufstellen einer Bambusbar verbieten weil sie 20cm die Tuyas überragte und von der Strasse das "Gesamtbild" stören würde. Damit ist er in der Eigentümerversammlung nicht durchgekommen, da die Bar nicht fest installiert ist und eine Baumaßnahme darstellt, die leicht zurück zu bauen ist.

Wäre der Türknauf nicht ähnlich zu sehen?

Mietrecht, Hausverwaltung, Nachbarn

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