Hallo, ich habe da ein Problem mit dem Vermieter. Der Sachverhalt ist folgender: Zur Zeit habe ich Besuch von meinem Freund aus Österreich. Mein Vermieter sprach mich heute nun darauf an das es ihm gar nicht gefällt das er da ist, zumal ich tagsüber sogar arbeiten bin und der Besuch somit alleine in der Wohnung ist. Mit der Begründung der war ja schon mal vor kurzem da: Ende Juli für 1 ½ Wochen und seit dem 24. August wieder bis zum 10. September. Laut Aussage meines Vermieters muss ich mit ihm austauschen wenn ich Besuch habe – weil es verboten sei - da es sich nur um ein Einfamilienhaus handelt. (Vermieter hätte sich angeblich schlau gemacht?!) Das Einfamilienhaus ist aber in 2 Wohnungen getrennt und beide Wohnungen sind separat abschließbar. Muss ich da wirklich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen ob ich Besuch da haben darf oder nicht? Dazu muss ich noch sagen, das mein Freund separat in seiner Wohnung in Österreich gemeldet ist und es sich bei mir wirklich nur um Besuche handelt und um keinen Einzug oder einer Untermietung. Nach dem 10. September wird er auch wieder erst einmal einige Wochen in seinem Heimatland sein bevor er wieder zu mir fährt. Ich habe im Internet nur recherchieren können das Besuche bis zu 6 Wochen am Stück „normal“ sind und somit nicht vom Vermieter verboten werden können. Ich könnte ihm sogar den Zweitschlüssel zu der Wohnung geben. Es sei denn der Besuch verletzt die Hausordnung. Solange sich die Person aber ruhig und normal verhält kann mir da doch keiner Verbote erteilen oder liege ich da falsch? Wenn ich in meinem Glauben richtig liege, wo kann ich den Nachweis für meinen wohl unwissenden Vermieter finden um ihm diesen vorlegen zu können? Vielen Dank schon einmal für die Antworten.