Hallo, meine Frage bezieht sich auf das Mietrecht. Mein Partner und ich wohnen seit über einem Jahr in einer Wohnung zur Miete (damals Erstbezug). Vor einigen Wochen hatten wir ein Gespräch mit unserem Vermieter, in dem zum einen eine Mieterhöhung Gegenstand des Gesprächs war, zum anderen setzte er uns eín Schreiben mit einer Individualvereinbarung bezüglich der Renovierungsarbeiten bei Auszug vor. Dieses Schreiben ging einher mit einer Mietvertragsänderung, die den Unterpunkt Renovierungen ersetzt. Die Individualvereinbarung besagt wie folgt: "Bei Beendigung der Mietzeit trägt der Mieter die Kosten für die - vom Vermiter in Auftrag zu gebende - Renovierung der Mieträume, soweit sie zur Wiederherstellung des Zustandes beim Einzug (es handelt sich um den Erstbezug einer neu erstellten Wohnung) erforderlich ist. Die Renovierung umfasst u.a. das Streichen der Wände und Decken. Weiter das Reinigen des Parkettbodens und das Lackieren der Türen und Türzargen, Balkontüren sowie der Fensterrahmen."

Der Vermieter setzte uns dieses Schreiben zur Unterschrift vor, ohne mit uns darüber zu sprechen oder zu verhandeln. Wir fühlten uns in der Situation stark unter Druck gesetzt und haben die Vereinbarung unterschrieben. Im Nachhinein haben wir große Angst, dass der Vermieter nun unfairerweise seine Wohnung auf unsere Kosten bei Auszug neu renovieren kann. Natürlich ist uns bewusst, dass man die Mietwohnung bei Auszug wieder in einem guten Zustand zurückgeben sollte. Dennoch macht uns diese Formulierung große Bauchschmerzen.

Haben wir in dieser Sache etwas zu befürchten?

Herzlichen Dank und viele Grüße