Mieter verschwindet und wirft vor Vertragsende Schlüssel ein - darf ich die Wohnung betreten?
In einer von mir vermieteten Immobilie hat ein Mieter einen Monat vor Ablauf des gekündigten Mietvertrags eine ungültige fristlose Kündigung eingeworfen und mir einen Termin zur Wohnungsabnahme in 4 Tagen angeboten, den ich nicht angenommen habe. Damit hätte ich der fristlosen Kündigung ja zugestimmt. Motiv ist leicht zu erraten, die neue Wohnung musste zum 1.September gemietet werden und man wollte doppelte Miete vermeiden. So meine Vermutung.
Es wurden dann die Schlüssel eingeworfen, eine Nachzugsadresse wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht angegeben.
Kann ich die Hausschlüssel nehmen und die Wohnung betreten. Ich beende dann das Mietverhältnis in beiderseitigen Einvernehmen, da ich keinen Schaden durch eine vorzeitige Beendigung habe (ich möchte die Wohnung etwas renovieren).
Wahrscheinlich muss ich aus Schadengeringhaltungspflicht sogar so handeln. Ich möchte mich nur nicht einem Einbruchsdelikt schuldig machen. Weiss jemand, ob abgegebene Schlüssel eine Aufgabe des Wohnungsbesitzes darstellen? Ich denke, eindeutiger kann eine Willenserklärung nicht sein.