Hallo,

Der Vermieter stellt uns eine EBK, wir sollen dafür eine nutzgebühr zahlen.
So weit kein Problem, wir haben nun den (separaten) "Mietvertrag über möbliertes Zimmer Küche bzw. Einbauküche" vor uns liegen.

In dem Vertrag ist die mietsache, Mietzeit, Mietpreis drin. Nun sind da zusätzlich noch Klauseln drin bzgl der kleinreparaturen, Untervermietung und Gebrauchsüberlassung, Benutzung der mietsache. Muss all das dort drin stehen?

Die Mietzeit ist auf unbestimmte zeit aber mindestens 6 Jahre. Angenommen wir wohnen 6 Jahre hier, dann haben wir mehr bezahlt als die gesamte Küche kostet (dürfen wir die Rechnung der Küche einfordern?)

Dann würden wir ausziehen, haben mehr bezahlt für eine Küche als sie gekostet hat und dürfen sie nicht mitnehmen oder sie weiter verkaufen etc.

Gibt es darüber ein Gesetz, dass die Küche zB wenn die Nutzungsgebühr mehr als der Kaufpreis der Küche beträgt diese in unser Eigentum übergeht?

Vielen Dank