Vor einigen Jahren habe ich eine Wohnung angemietet. Da mir der Fliesenboden nicht gefiel, hatte ich den Vermieter gefragt, ob ich Laminat verlegen darf. Er war soweit einverstanden.
Nun war am 31.08. Schlüsselübergabe und der Vermieter bat mich, dass Laminat zu entfernen. Soweit okay, wenn da nicht die Türen wären, die für den Laminateinbau gekürzt wurden. Nun besteht der Vermieter auf Schadensersatz für Wohnungseingangstür und sechs Zimmertüren. Er beruft sich auf folgenden Passus im Mietvertrag:
"Hat der Mieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglich Zustand wieder herzustellen, auch wenn der Vermieter diesen baulichen Veränderungen zugestimmt hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist."
Muss ich den Schadenersatz zahlen oder habe ich einen Anspruch, dass ich selber die Türen ausbesern darf? Die Türen sind ja nicht mehr neu. Oder müssen nun neue eingebaut werden?
Muss ich weiter Miete zahlen, wenn ich eine Nachfrist zur Ausbesserung bekomme?