In der vermieteten Wohnung hat der Mieter den Heizkörper entlüftet und den Entlüftungshahn nicht wieder abgesperrt, so dass Wasser in die Wohnung und auch in die darunterliegenden Wohnungen, die einem anderen Vermieter gehören, gelaufen ist und Schaden verursacht hat. Der Mieter hat keine Haftpflicht. Muß der Vermieter des Schadensverursachers den Schaden bezahlen ? Welche Versicherung kann in Anspruch genommen werden ? Die Eigentümergemeinschaft hat eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.