Kurzschluss im Durchlauferhitzer der auch noch direkt über der Badewanne angebracht ist

Vor einigen Wochen hatte ich auf einmal kein warmes Wasser mehr in der Wohnung, in der Nacht darauf fing es in dem Kabel was aus dem Erhitzer rauskommt an zu knacken wie verrückt, ein Kurzschluss. Der Hausmeister hat dann die Sicherung für den Starkstrom herausgemacht und am nächsten Tag kam ein Fachmann um das ganze zu reparieren. Das war gar nicht so einfach da die weisse Kappe vom Durchlauferhitzer einfach mal direkt in die Wand eingemauert wurde und zu guterletzt übergestrichen wurde, so auch mit diesem besagten Verlängerungskabel, mit Silikon abgedichtet und übergestrichen (das war allerdings schon sehr alt und fing an herauszubröckeln.

So nun hat der Elektriker das alles repariert es gibt wieder Warmes Wasser, allerdings sagte er das das jetzt erstmal nur provisorisch sei- die Elektronik ist zur Sicherheit noch mit einer tüte angeklebt- Zu guter letzt hat mein Vermieter entschieden das einfach so zu lassen und da eine plastikwanne draufzusetzten- das eure gestern gemacht allerdings tropft es aus irgendeinem Rohr und die Wanne ist von innen nass und das Silikon konnte an dieser stelle auch nicht trocknen.

SOO nun meine Frage: abgesehen davon, dass es einfach nur unglaublich hässlich aussieht...ist das die Art und weise dieses Problem zu lösen??? und wenn nicht, was sind alternativen bzw. was kann ich da jetzt von meinem Vermieter verlangen/erwarten???

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Elektrik, Bad, Mietrecht, Schutz, Mietsicherheit
Freundin von Mitbewohner zahlt keine Miete - kann man den Vermieter über unrechtmäßige Mitbewohner unterrichten?

Hallo,Was kann man tun, wenn die Freundin eines Mitbewohners sich ungefragt in der Wohnung eingenistet hat?

Ich habe sie mehrmals darum gebeten, dass sie mindestens ihre Nebenkosten zahlt, so wie es meine Freundin auch tut, weil sie sehr viel Zeit bei uns verbringt.

Irgendwann hat sie zugestimmt den gleichen Monatlichen Betrag (auch rückwirkend für die Zeit in der sie schon hier "wohnt") wie meine Freundin zu zahlen. Dieser Zusicherung ist nach 2 Monaten und weiteren Ermahnungen nichts gefolgt

Abgesehen davon, dass ich persönlich ein Problem mit ihrer Art habe, hat sie ungefragt schon ihren Namen an das Klingelschild geklebt und ihre Hasen in die Wohnung geholt.Wegen weiteren persönlichen Differenzen mit ihrem Freund, meinem Mitbewohner, und der allgemeinen Lage habe ich bereits gekündigt. Ich sehe jedoch nicht ein für sie die Nebenkosten zu zahlen. Sie wohnt mittlerweile 4 Monate bei uns und geht nicht grade Sparsam mit dem Wasser um.

Ich möchte euch die Einzelheiten ersparen, aber es ist einiges Vorgefallen und ich bin ziemlich frustriert diese wunderschöne Wohnung verlassen zu müssen, weil ich keine Kraft mehr für einen Kleinkrieg habe. Mein Mitbewohner und seine Freundin haben mich tatsächlich rausgeekelt. Aber wenn ich gehen muss, dann muss sie auch gehen!

Kann man den Vermieter von unrechtmäßigen Mitbewohnern unterrichten? Kann ich die Polizei rufen und sie aus der Wohnung entfernen lassen?

Miete, Schulden, Mietrecht, Nebenkosten, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Mieter stellt Schuhe vor dem Wohnungseingang. Ist das für Vermieter verbietbar?

Hallo,

In meinem Mehrfamilienhaus stellt ein Mieterpaar Schuhe in der Nähe der Wohnungstür. Es handelt sich um das Dachgeschoss. Der Bereich vor der Wohnungstür ist ca. 2qm groß, wobei 1 qm durch drei Wände abgedeckt sind, und nur dann sichtbar ist, wenn man direkt vor der Wohnungstür steht. Das heisst, wenn man die Treppe hochläuft, sieht man nicht sofort den einen Quadratmeter, wo die Mieter ihre Schuhe ablegen.

Sonst habe ich nichts gegen sie einzuwenden, da sie sich gut verhalten, und kleinlich möchte ich nicht sein. Aber leider, denke ich, haben sie mich nicht gefragt, ob sie den Bereich nutzen dürfen und die Schuhe, wie sie abgestellt sind, sind manchmal durcheinander. Wie schon geschrieben, man sieht diese Unordnungs nur wenn man den Bereich vor der Wohnungstür betritt und nach links schaut. Letzten Endes gehört der Bereich ja auch zum Treppenhaus.

Kann ich als Vermieter von heute auf morgen verbieten, dass sie den Bereich für sich beanspruchen? Ich könnte ja hingehen und eine Tür einbauen, die ich verschliesse, um dort Besen usw. abzustellen, wenn ich es auf die harte Tour mache.

Klar muss man auch das sonst positive Verhältnis in Betracht ziehen, das ich nicht ändern möchte. Ich weiss, dass es viel schlimmere Sachen gibt, die Mieter tun können und dies hier vielleicht noch in die Kategorie Luxusproblem gehört.

Perfekt wäre gewesen, wenn sie mich vorher gefragt hätten. Einmal habe ich denen schon gesagt, dass sie für Ordnung in dem Bereich sorgen sollten.

Haus, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Schimmel in gewerblich genutzten gemieteten Räumlichkeiten - Vermieter handelt nicht

Hallo zusammen,

wir haben für unser kleines Fitnessstudio gewerbliche Räume gemietet. Das Studio war bereits vorher schon 25 Jahre (vom Vorbesitzer) in diesen Räumlichkeiten. Nun regnet es seit einiger Zeit immer wieder mal durch das Dach hinein, d.h. die Holzvertäfelung innen tropft, und es gibt bereits Wasse-Laufspuren an den Wänden hinab. Außerdem riecht es muffig. Wir haben den Vermieter bereits darauf angesprochen, aber nichts tut sich. Wir werden nun die Mängel auch nochmal schriftlich anzeigen und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern. Wir gehen davon aus, dass das Schrägdach (enthält Asbest) erneuert werden muss, was weit über 10.000€ kosten dürfte.

Was können wir noch tun? Ich habe gelesen, dass im Streitfall ein Gutachten nötig wäre, dass eine Toxizität der Schimmelsporen nachweist, ansonsten sei das quasi nur ein Schönheitsfehler. Solche Gutachen kosten aber 500-700€? Oder hat jemand von Euch andere Erfahrungen? Ans Gesundheits- oder Ordnungsamt möchten wir uns nicht wenden, da wir Angst davor haben, dass das Studio dann geschlossen wird. Wir haben uns bereits nach anderen Immobilien in der Nähe umgeschaut, aber nichts entsprechendes gefunden.

Die Miete mindern ist denke ich ohne Gutachten ebenfalls schwierig. Falls der Vermieter vor Gericht geht und Recht bekommt, dürfen wir nachher noch das Verfahren bezahlen...

Wer weiß Rat? Danke bereits im Voraus!

Schimmel, Mietrecht, Gewerbe, Gutachten
Hausfriedensbruch - darf ich selbst Person aus meiner Wohnung entfernen?

Ist villeicht mal 2 - 3 stunden her: Vorab ich wohne mit meiner partnerin und ihrem 15jährigen sohn in einer mietwohnung. Ich liege im Bett und mache gerade ein schläfchen meine partnerin liegt neben mir. Plötzlich werde ich wach und sehe noch wie ihre tochter (19 jahre verheiratet , welche nicht in dieser wohnung wohnt und bereits hausverbot hat) bei uns durch das zimmer schleicht. Ich natürlich in einer sekunde hellwach gewesen und meine partnerin geweckt. Als ich in das zimmer des sohnes rübergehe und den unerwünschten gast über 10 mal auffordere zu gehen musste ich mir nur freche kommentare und beleidigungen anhören und das sie ihren bruder besuchen kann wann und sooft sie will also nahm ich sie nach weiteren aufforderungen die wohnung zu verlassen unter den armen und wollte sie hinausgeleiten (keine gewaltanwendung meinerseits) als sie mich wegschubste und mich beleidigte ich zitiere "Du fasst mich nicht an du ar***". Daraufhin rief ich die polizei sie traf ein kurz nachdem die tochter die wohnung verlassen hatte und im hausflur stand.Meine Partnerin und ich erstatteten anzeige wegen hausfriedensbruch sowie der beleidigung. Und jetzt der hammer kommt doch später glatt eine sms ich zitiere: "Dein freund bekommt von mir auch eine anzeige denn jetzt wo der schockzustand nachgelassen hat habe ich voll schmerzen und nicht nur so bisschen sitze gerade beim arzt"

Jetzt meine frage kann die damit durchkommen? Ich habe schließlich das hausrecht und ich habe sie weder verletzt noch sonstwas, ich habe sie mehrmals gebeten zu gehen, habe ihr mit der polizei gedroht und sie dann ohne gewaltanwendung rausbringen wollen. Kommt die mit der behauptung durch ich hätte sie verletzt und wenn ja was kommt da auf mich zu?

Polizei, Mietrecht, Anwalt, Anzeige, Beleidigung, Hausfriedensbruch
Wohnung mit EBK gemietet. Herd kaputt - wer zahlt?

Sachverhalt: Beim Einzug im Dez. 2012 war der Backofen des Herdes defekt. Dieser wurde nach Beanstandung inkl. Herdplatten im Jan. 2013 getauscht. Nun sind bei dem Austauschgerät die linken Herdplatten defekt. Der Vermieter meint nun, dass ich für Ersatz zu sorgen habe und verweist auf den Mietvertrag.

Folgende Auszüge sind dem Mietvertrag entnommen.

§14 Instandhaltung und Rückgabe der Mieträume Abs 4. Der Mieter verpflichtet sich, im Einzellfall kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 77 Euro zu tragen und dem Vermieter die angefallen Kosten zu erstatten, oben das es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere die Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser u. Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlußvorrichtungen von Rollläden und Fensterläden. Die Kosten die der Mieter für solche Instandsetzungsarbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Vertragsjahr begrenzt auf 400€, dürfen höchstens jedoch 6% der jeweiligen Jahres- Nettomiete (hier 164,88 p.a.) nicht übersteigen.

§26 Sonstige Vereinbarungen Abs. 9 Die vorhandene Einbauküche nebst Geräten ist Eigentum des Vermieters und wird dem Mieter - leihweise - zur Verfügung gestellt. Die Einbauküche nebst Geräten zählt nicht zum Mietgegenstand. Sollte es während der Mietzeit zu einem defekt eines leihweise zur Verfügung gestellten Geräte (Elektroherd, Geschirrspüler, Kühlschrank etc.) kommen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, entsprechenden Ersatz bereitzustellen. Die Instandsetzung, Reparatur sowie Ersatzvornahme ist allein Sache des Mieters.

Nun stellt sich mir die Frage, wieso ich einen Uralten Herd gegen einen neuen Austauschen soll und dieser in das Eigentum des Vermieters übergehen soll? Einen neuen anzuschaffen ist nicht das Problem, nur dann möchte ich den auch beim Auszug wieder mitnehmen. Oder interpretiere ich das falsch?

Küche, Mietrecht, Reparatur
Elektriker - Notdienst - "Gefahr in Verzug" - Muss Vermieter kosten übernehmen?

Hallo GuteFrage,

ich habe vor 14 Tagen meinen Vermieter über Missstände der elektrischen Anlage informiert, vor allem wenn mehrere Geräte in der Küche verwendet werden, fliegt immer wieder die Sicherung raus. Dieser Zustand liegt höchstwahrscheinlich schon seit 5 Jahren vor, da ich die Küche seit einem Jahr jedoch erst richtig nutze, habe ich den Vermieter jetzt informiert.

Am Montag (12 Tage nach meiner Beschwerde) um 18 Uhr ist der Strom erneut ausgefallen und der FI ließ sich nicht reaktivieren. Ich habe alle elektrischen Geräte vom Strom genommen, eine Reaktivierung war weiterhin nicht möglich. Die Nachbarn im Hause hatten keine Stromprobleme und der Vermieter war telefonisch nicht zu erreichen.

Daraufhin habe ich ca. 18:30 den Notdienst kontaktiert, da die Gefahr eines Kabelbrandes bestand, der wie sich später herausstellte nicht unbegründet war. Der Elektriker traf gegen 19:30 Uhr ein und war sehr entsetzt über die Fehlerhafte Installation des Schutzschalters, dieser war nicht geerdet und konnte so seine Funktion niemals ausüben, Fehlstrom und Überstrom wurden nie abgefangen. Er sagte mir ich könnte froh sein, dass nichts schlimmeres in den letzten 5 Jahren passiert sei.

Der Elektriker sah hier „Gefahr im Verzug“ und musste direkt handeln, er hat den Schutzschalter ausgewechselt und die Wohnung auf weitere Mängel überprüft. Der Elektroherd und die Spülmaschine in der Küche haben keinen eigenen Stromkreislauf und die ganze Anlage muss dringend überprüft werden. Sollten die Mängel nicht zeitnah behoben werden, muss der Elektriker dies den Stadtwerken melden.

Die Rechnung von ca. 300 Euro musste ich direkt Bar entrichten.

Den Vermieter habe ich per eMail über diesen Vorfall informiert, der Stromausfall ist auf den Mangel der elektrischen Anlage zurückzuführen, daher habe ich den Vermieter gebeten die Kosten zu übernehmen. Als Antwort habe ich nur erhalten, dass er es höchst seltsam findet, dass die ganze Anlage kurz nach meiner Beschwerde (12 Tage) plötzlich komplett still steht und er die Anlage erstmal von seinem Elektriker prüfen lässt.

Indirekt sucht der Vermieter jetzt einen Grund mich hier als schuldigen dastehen zu lassen, ist dies möglich? Er denkt ich hätte hier etwas manipuliert bzw. Geräte falsch angeschlossen. Fotos und Zeugen für die Fehlerhafte Verkabelung liegen vor.

Muss der Vermieter die Kosten übernehmen ?

Gruß Jeyms

Elektrik, Recht, Mietrecht, Kosten, Notdienst, Stromausfall
Schaden Mietwohnung - Waschdecken Absplitterung. Muss ich ein neues Waschbecken bezahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

ich bin im November in eine Wohnung eingezogen, in der es ein neues Bad gab. Leider ist mir beim Einzug ein kleiner Schaden am Waschbecken passiert. Eine kleine Absplitterung von ca. 10,00 mm x 1,50 mm (s. Bild).

Mein Vermieter möchte jetzt von mir ein ganz neues Waschbecken ersetzt bekommen, für 170,30 €.

Meiner Versicherung möchte ich den Schaden nicht melden. 1.) Habe ich eine Selbstbeteiligung von 150,00 € und möchte wegen 20,30 € keinen Schaden melden und 2.) Sehe ich es persönlich auch nicht ein, ein ganzes Waschbecken zu bezahlen, bei so einem Schaden…

Der Schaden lässt sich wahrscheinlich mit entsprechendem Reparaturset problemlos beheben. Darf ich das noch machen oder muss ich den Schaden jetzt so lassen, falls es irgendwann noch zu Problemen oder zum Rechtsanwalt geht?

Zudem bezweifle ich das er das Waschbecken wirklich austauscht. Sollte er recht haben und von mir dafür 170,30 € bekommen müssen, dann steht mir das Waschbecken doch zu oder? Schließlich habe ich es damit bezahlt?!

Ich habe ja nichts gegen einen Anteiligen Abzug, schließlich habe ich den Schaden ja irgendwie verursacht, aber einen ganzen Waschbecken zu ersetzen, sehe ich nicht ein.

Kennt sich damit jemand aus? Ist das wirklich berechtigt? Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesauszüge dazu nennen?

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden
Muss ich den Strom von meinem Vormieter zahlen?

Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem:

Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen, habe bei der Übergabe aber den Strom-Zählerstand nicht notiert, es gibt demnach auch kein Übergabeprotokoll dafür. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, da ich nicht wusste wer mich beliefert. Ich bin dann zum öffentlichen Versorger. Der Berater sagte mir, dass ich entweder einen Zählerstand angeben muss oder der Zählerstand des Vormieters genommen wird. Ich übernahm also den Stand des Vormieteres. Daraufhin erreichte mich eine horrende Nachzahlung (mir wird bei der Höhe der Rechnung immer noch schlecht)

Ich fragte meine Vermieterin, ob sie einen Namen und einen Zählerstand vom Vormieter hat, damit ich diesen mit dem in meiner Rechnung angegeben abgleichen kann. Sie antwortete, dass Hr.XY im September 2013 zwangsgeräumt wurde, bis zu meinem Einzug stand die Wohnung leer. Sie hat auch keinen Zählerstand. Der letzte Zählerstand von der Abmeldung des Vormieters war am 15.05.2012 (!). Was heißt, dass ich auch für Strom vom 15.05.2012 zu meinem Einzug am 11.10.2013 zahlen soll.

Mein Stromversorger meinte nun, er braucht ein Übergabeprotokoll oder anderes Dokument um den Zählerstand bei meinem Einzug nachzuweisen (dass ich auch ja nicht versuche mich um die Kosten meines Stromverbrauchs zu drücken)

Ich habe nun zwei Fragen: Was wäre wenn ich einen Zählerstand hätte und sich rausstellt, dass ich große Teile des Stromverbrauchs nicht bezogen habe sondern noch der Vormieter? Wer muss diese Kosten tragen?

Gibt es für mich noch irgend eine Möglichkeit aus dieser Nummer rauszukommen? Ich sehe es ja ein, den Strom den ich verbrauche zu zahlen. Aber den Strom vom Vormieter? Außerdem muss ich auch meinen eigenen Stromverbrauch im Auge behalten, denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom. Nicht dass ich da was checken lassen muss auf Verkalkungen oder ähnliches.

Ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich.

Strom, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Stromanbieter, Stromverbrauch, Verbrauch
Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?

Hallo, ich habe derzeit ein rechtliches Problem und bin unsicher, wie ich vorgehe. Die Geschichte: Ich habe als Untermieter mit befriestetem Mietvertrag in einem Zimmer einer Wohnung gewohnt. Diese wurde von der Freundin des Hauptmieters bewohnt. Laut Mietvertag war der Mietgegenstand mein Zimmer mit Nutzungsrecht an der Wohnung. Die Hauptmieter wollten mit mir aus der Wohnung ausziehen, mein Untermietvertrag endete praktisch mit ihrem Hauptmietvertrag. Sie räumten die Wohnung aber schon zu Anfang des Monats, während ich noch bis ans Ende des Monats in meinem Zimmer blieb.

Der Hauptmieter bat mich am Ende mein Zimmer zu streichen und die Wohnung durchzuwischen und schon 2 Tage vor Ende des Vertrages auszuziehen, damit sie die Übergabe mit dem Makler machen konnten. Ich machte alles nach bestem Wissen und Gewissen und übergab den Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Hauptmieter nicht anwesend war.

Die Hauptmieter bekamen bei der Übergabe an den Makler mit diesem Probleme. Die Wohnung sei schlecht gestrichen (auch mein Zimmer) und es seien Schäden vorhanden/ es müsse nachgereinigt werden. Dies war noch vor Ende des Monats (und meines Mietvertrages). Ich bot dem Hauptmieter an, mein Zimmer nochmals nachzustreichen, was er mir verweigerte (und den Schlüssel hatte ich ja schon abgegeben).

Danach hörte ich lange nichts mehr vom Hauptmieter und er reagierte auch nicht auch Kontaktversuche. Nachdem ich mir etwas energischer eine Antwort erbot (wegen meiner noch fälligen Kaution) antwortete er in einer Mail, dass sie einen Maler engagieren mussten, die Wohnung extra putzen lassen mussten und alles Mögliche. Er rechnete mir etwas vor, bei dem von meiner Kaution dann noch genau "+/- 10 €" übrig bleiben würden. Dabei sind Kosten für Maler, für Reinigung, einer privat engagierten Person und die Reisekosten des Hauptmieters enthalten, die ich anteilig übernehmen soll. Ich verstehe bei dem ganzen nicht wirklich, warum ich mich an Kosten beteiligen soll, die mein Zimmer gar nicht betreffen (in dem ich nur etwa ein 3/4 Jahr wohnte). Alles in allem habe ich das Gefühl, dass man mich einfach um meine Kaution betrügen will, kann mir aber auch keinen Anwalt leisten (es geht um 350 €, würde sich kaum lohnen, denke ich).

Wie kann ich in dem Fall vorgehen, ohne selbst zusätzliche Kosten zu haben? Kann ich mich dagegen wehren, ohne gleich rechtlich aktiv zu werden?

Ich wäre um ein paar gute, hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!

Mietrecht, Kaution, Untermiete
Mietvertrag... Vermieter hat "vergessen" Hundehaltung zu verbieten!

Hallo,

Bitte ein bisschen Geduld, Deutsch ist nicht meine erste Sprache und ich versuche so klar so schreiben wie möglich!

Also, wir wohnen zeit über ein Jahr in unsere Mietwohnung. Der Vertrag den wir im März 2013 unterschrieben haben ist so ein blauen Formular wo Mann nur ausfüllen muss (http://www.avery-zweckform.com/avery/de_de/Produkte/Formularbuecher-und-Formulare/Vertraege/Wohnraum_Mietvertrag_2859.htm).

Unseren Makler hat uns von Anfang an erzählt dass Katzen erlaubt sind aber Hundehaltung müssen wir mit den Vermieter klären (wegen Größe und Rasse, etc). Wir haben letztlich telefonisch und schriftlich gefragt (beides mal sehr nett und freundlich) und heute haben wir eine schriftliche Rückmeldung bekommen dass die Vermietern Hunde in die Wohnung nicht dulden werden.

Hier kommt's... im Vertrag haben die es nicht angekreuzt dass wir als Vermieter eine Zustimmung brauchen für Tierhaltung. Ganz klein ist da eine Referenz zum Paragraph 11 wo es steht dass wann es nicht angekreuzt ist das Tierhaltung (wie Hund) erlaubt ist. Es ist ganz klar dass unseren Vermieter es einfach nicht durch gelesen haben aber haben es trotzdem unterschrieben. Haben wir dass recht ein Hund in unsere Wohnung zu halten? Haben wir überhaupt eine Chance?
Umziehen wäre schwer wegen Wohnungsmangel in unsere Stadt und wir sind an Probleme mit unseren Vermieter gewohnt da dass die von vorne an uns als Kinder behandelt haben (obwohl wir beide fast 30 und berufstätig sind).

Im Anhang sind 2 Bilder von den Vertrag...

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Hund, Mietrecht, Tierhaltung, Mietvertrag
Hilfe! Kann unser Vermieter uns einfach so rausschmeißen, da nur mündlicher Mietvertrag besteht?

Hallo,

ich bitte um schnelle Hilfe von jemanden der sich in diesem Thema gut auskennt, da unser Vermieter uns einfach rausschmeißen möchte ohne fristgerechte Kündigung.

Wir sind im Oktober letzten Jahres in unsere Wohnung eines Zweifamilienhauses eingezogen, in die wir sehr viel Zeit und Geld gesteckt haben, da die Wohnung vorher katastrophal aussah. Jetzt haben wir uns sehr gut eingelebt und die Wohnung sieht aus wie neu. Doch aus Zufall hat mein Freund vor ca einem Monat mit bekommen, wie Leute unser Haus fotografierten und ist darauf hin zum Vermieter ( der unter uns wohnt) gegangen, und hat ihn zur Rede gestellt. Erstmal wollte er es gar nicht zugeben das er das Haus verkaufen will, bis uns eine Frau von der Bank anrief und fragte ob sie Fotos von unserer Wohnung machen könne, da der Vermieter pleite ist und das Haus jetzt von der Bank verkauft wird. Darauf haben wir ihn wieder zu Rede gestellt, und auf einmal gab er es auch zu, und meinte wir sollen jetzt raus bis zum Ende diesen Monats.

Wir sind sehr ruhige Mieter, zahlen immer pünktlich die Miete und sind sehr pingelig was Sauberkeit angeht, ich habe einfach das Gefühl das unser Vermieter einen Groll auf uns hat, da es uns finanziell ganz gut geht und ihm nicht, aber ist das ein Grund?

Da dieser Herr ein mal ein "guter bekannter" meiner Schwiegereltern WAR, haben wir damals sofort einziehen können, nur mit mündlichem Mietvertrag.

Jetzt ist meine Frage: Kann er das einfach so beschließen? Oder hat man als Mieter auch ohne schriftlichen Mietvertrag ein Recht auf eine Fristgerechte Kündigung von 3 Monaten? Schließlich kann man nicht innerhalb von 3 Wochen eine neue Wohnung finden, noch dazu kommt das ganze Geld was wir in die Wohnung investiert haben, obwohl eine Renovierung ja eigentlich vom Vermieter übernommen werden muss, oder?

Vielen Danks schon mal in Vorraus.

Recht, Mietrecht
Nachtrag zu einem Mietvertrag mit drei Hauptmietern

Hallo,

Die Situation

Ich wohne in einer 85qm-Wohnung in München. Den Mietvertrag habe ich mit zwei Mitbewohnern vor rund drei Jahren unterzeichnet. Wir waren alle drei Hauptmieter. Seitdem haben meine Mitbewohner öfter gewechselt. Das ging immer recht problemlos - die Vermieterin (eine Stiftung) hat einen Nachtrag zum Mietvertrag aufgesetzt, den wir drei + der jeweilige Nachmieter unterzeichnet haben.

Nun ist vor einigen Monaten scheinbar eine neue Sachbearbeiterin bei der Stiftung am Werk. Vor zwei Monaten wollten meine beiden Mitbewohner wieder einmal ausziehen. Sie haben sich bei der Vermieterin erkundigt und ihnen wurde mitgeteilt, sie sollten ihren Teil des Mietvertrages kündigen - für Nachmieter würde es dann wieder einen Nachtrag zum Mietvertrag geben. Entgegen der mündlichen Aussage widersprach die Vermieterin dann aber schriftlich, auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu verzichten.

Nun sind meine beiden neuen Mitbewohner bereits eingezogen und für eine liegt seit Mitte April der Nachtrag zum Mietvertrag unterschriftsbereit vor. Da der aber erst ab dem 1. Juli gilt, wollte sie mit der Unterzeichnung noch warten. Mein zweiter Mitbewohner kann erst ab dem 1. August einziehen, deswegen gibt es auch noch keinen Nachtrag.

Heute, also etwa 3 Wochen vor dem 1. Juli, bekomme ich einen Brief der Vermieterin, in dem sie den bereits geschickten Nachtrag für nichtig erklärt und darum bittet, ich möge die Wohnung als alleiniger Hauptmieter anmieten und Untermietverträge mit meinen Mitbewohnern abschließen und der Vermieterin zusenden.

Das Problem

Aus verschiedenen Gründen bin ich von dieser Bitte nicht begeistert. Ich möchte nicht alleine verantwortlich sein für die gesamte Wohnung, ich möchte meinen Mitbewohnern gegenüber nicht als Vermieter auftreten müssen und ich möchte, dass meine Mitbewohner hier wohnen bleiben können, wenn ich mal die Wohnung verlasse.

Die Fragen

  1. Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?

  2. Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann? Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...

  3. Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.

  4. Kann man einen bereits abgeschickten Nachtrag für nichtig erklären, ohne zunächst eine Frist zu setzen? (wahrscheinlich ja, aber sicherheitshalber frage ich mal nach)

Vielen Dank und entschuldigung, dass es so viel Text ist

Mieter, Mietrecht, Vermieter
Widerspruch gegen Bescheid für eine REHA-Klinik mehrmals sinnvoll?

Hallo - habe heute die erneute Ablehnung meiner DRV Bund bezüglich Wunschklinik nach ausführlichen Umstellungsantrag inklusive Begründung meines Hausarztes für diese Wunschklinik erhalten: "Ihrem Wunsch die Leistung in der von Ihnen genannten Einrichtung durchzuführen, können wir nicht entsprechen. Nach unserer Überzeugung ist diese nicht die geeignete Einrichtung, um die festgestellten Funktionsstörungen zu behandeln und die wesentliche Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung sicherzustellen."

Die von mir und meinem Arzt aufgeführte Wunschklinik behandelt ausschließlich und genau diese Funktionsstörungen! Auf telefonische Nachfrage welche genau ihrer Meinung nach fehlt, kam nur: es fehlt die "Psychosomatik". Es ist eine psychosomatische Klinik, die für den DRV-Bund arbeitet. Nach Rückfrage mit dem dortigen Arzt auch bestätigt. Trotz zugesendeten Behandlungsspektrum und Begründungen von mir und meines Arztes kam diese o.g. 6-zeilige Ablehnung (gleicher Text wie im Bescheid). Kann ich gegen diese von der DRV zugewiesene Klinik nochmal Widerspruch bzw. einen Umstellungsantrag stellen mit gleichen Begründungen, gegebenenfalls diesmal über den VDK? Oder muß ich gleich gerichtliche Schritte als nächstes angehen, um mein Recht auf eine Wunschklinik durchzusetzen? Wie schon gesagt, ich habe keine nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung erhalten, denn diese Wunsch-Klinik behandelt ALLE im Antrag aufgeführten Funktionsstörungen.

Wer hat da schon Erfahrungen gemacht und wie geht's weiter nach Ablehnung des Umstellungsantrages? DANKE schon mal für die Rückantworten !!!

Grüßchen von Cat

Medizin, Mietrecht

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