Hallo ihr, in meinem Mietvertrag gibt es eine Kautionsklausel, die besagt, dass wenn ich bereits vor dem 6. Monat, den ich in dieser Wohnung wohne, kündige, die kaution einbehalten wird. Bei einer Kündigung in Monat 7-12 50% der Kaution einbehalten wird. Ist diese Klausel zulässig? Kennt jmd die rechtlichen Grundlagen?

Vielen Dank vorab.