Ich bewohne in einem Haus mit fünf Parteien eine 70 qm große Wohnung im Erdgeschoss. An das Wohnzimmer angeschlossen ist eine große Terasse und ein 600 qm großer Garten. Im Mietvertrag steht, dass der Garten mir zur alleinigen Nutzung zusteht und ich für die Gartenpflege des Gartens und des vor dem Wohnhaus liegenden Vorgartens zu sorgen habe. Ein seperater Mietzins für die Gartennutzung ist nicht aufgeführt. Den Mietvertrag habe ich in dieser Form vor 13 Jahren abgeschlossen und den Garten über den gesamten Zeitraum alleine genutzt und gepflegt. Jetzt will der Vermieter aus meinem Garten einen Gemeinschaftsgarten machen. Es soll eine Parzelle in dem Garten abgeteilt werden und einem weiteren neuen Mieter des Hauses zugeteilt werden. Dieser Mieter müsste, um in sein Gartenstück zu gelangen, durch meinen Garten , vorbei an meiner Terasse laufen. Ich habe meinem Vermieter auf Nachfragen mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich hatte diese Wohnung damals nur aufgrund des alleinigen Nutzungsrechtes an dem Garten angemietet. Eine Wohnung mit Gemeinschaftsgarten ist für mich völlig uninteressant. Mein Vermieter hat diesem neuen Mieter den Anteil an meinem Garten mietvertraglich bereits zugesichert, obwohl ich ihm im Vorfeld mitgeteilt habe, dass ich in keinster Weise damit einverstanden bin.

Er will jetzt gerichtlich gegen mich vorgehen. Hat er Chancen, mir den Garten wegzunehmen???