Darf uns Vermiter Fristlos Kündigen weil wir uns noch nicht Umgemeldet haben?

Hallo ihr lieben,

wir haben folgendens Problem. Der Vater meines Freundes hat hier bei mir im Ort ein Hausgekauft, weil mein Freund und ich keine Wohnung gefunden hatten und aus der alten raus mussten. Zum besseren verstehen, wir haben 3 Kinder. Wir sind im August hier eingezogen und haben es total vergessen das wir uns ja ummelden müssen. Jetzt hat sein Vater/ unser Vermieter uns vor 14 Tagen darauf hingewiesen und gesagt wir sollen und Ummelden. Mein Freund Arbeitet von 6-18 uhr manchmal sogar länger. Und konnte sich bis jetzt nicht Frei nehmen. Und was mich betrifft ich bin echt der vergesslichste Mensch den es gibt und hab es bis jetzt auch nicht geschafft. Aber wir haben am Montag einen Termin auf unserer Gemeinde zum Ummelden.

Jetzt das Problem: Sein Vater/Vermieter ruft um 21:45 Uhr an und sagt mir das er mir fristlos kündigt und wir uns eine Wohnung suchen sollen. Da er sonst eine Strafe zahlen muss da wir noch nicht umgemeldet sind. Ach und wir haben keinen Mietvertrag da er ja der Vater meines Pratners ist!

Darf er das? Oder muss er uns noch bis Monatg zeitgeben zum Ummelden? Gab es so einen Fall schon mal? Muss er deswegen eine Strafe zahlen weil wir uns nicht ummelden?

Wäre nett wenn ihr mir eventuell mit gesetzte Texten helfen könnt.

Danke schon mal für eure Hilfe und alle liebe für euch =)

Kündigung, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Meldepflicht
Verzinsung einer WG-Kaution bei sehr regelmäßigem Mitbewohnerwechsel

Hallo liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall bezüglich der Kaution in einer WG. Ich habe natürlich schon gegooglelt, aber diese Frage scheint zu spezifisch zu sein, um direkt eine Antwort dort zu finden. Ich habe ein wenig weiter ausgeholt, damit die gesamten Umstände der Situaion nachvollziehbar sind.

Die WG wurde von mehreren Personen (alle Hauptmieter) gegründet, wobei jede Person ihren Anteil der Kaution eingreicht hat. Der Vermieter der Wohnung hat also seine Kaution von ~900€ anteilmäßig durch die Haupmieter am Anfang des Mietverhältnisses bekommen. Wie es in einer WG so üblich ist, kommt es mehrmals zum Mitbewohnerwechsel. Der Vermieter war so kulant den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen und nur per Nachtrag zu regeln, wer denn jetzt noch in der Wohnung wohnt und wer gegebenenfalls Hauptmieter und Untermieter ist. Da nicht jedes Mal wenn jemand auszieht, die Kaution vom Vermieter zurückverlangt werden kann, nur um sie erneut einzuzahlen (Kautionsanteil des neuen Mieters), war die Regelung bis jetzt (seit 4 Jahren) immer so:

Wenn eine Person auszieht, bekommt sie vom Nachfolger die gezahlte Kaution zurück. Also ~300€ - ohne Zinsen. Diese Regelung wurde so über Jahre hinweg mit mehreren bzw. allen Mietern durchgezogen. Die Zinsen liegen praktisch immernoch beim Vermieter.

Mittlerweile wohnt nur noch Person X der "ursprünglichen WG" in der Wohnung und ist alleiniger Hauptmieter - und an diesen wird bei einem kompletten Ende des Hauptmietvertrages auch die Kaution (inkl. Zinsen) ausgezahlt. Person X hat nun die Erlaubnis sich Untermieter zu nehmen und mit diesen eigene Untermietverträge zu machen. Person X verlangt nun weiterhin diesen "normalen" Anteil, also ~300€ als Kaution von den Untermietern. Wenn also ein Untermieter auszieht, überweist Person X diesem den Betrag, den er vom Nachfolger erhält. Im Mietvertrag steht dann dazu, dass der Kautionsbetrag (sofern keine Kosten nach Ende des Mietvertrages offen sind), zeitnah zurückerstattet wird. Mündlich wird dann eben erklärt, dass die Kaution dann direkt an den Vorgänger geht.

Nun zieht Person B (Untermieter) aus und verlangt von Person X (Hauptmieter) Kaution + Zinsen (Wohndauer knapp 4 Monate). Da die Kaution jedesmal vom Nachzügler kam, konnte natürlich auch nie etwas angelegt werden. Was bei ständigen Mitbewohnerwechseln und extrem kurze Wohnzeiten (i.d.R. max. 6 Monate) sowieso wenig sinnvoll ist.

Wie soll sich Person X nun gegenüber den Forderungen von Person B verhalten? Inwiefern hat Person X jetzt "Schuld" und die "Pflicht" dem Ex-Untermieter Zinsen zu erstatten, die es nicht gibt und welche "Konsequenzen" sind zu erwarten?

Eine kleine "Zusatzfrage": Wenn Person B auszieht und anscheinend den Mietvertrag direkt zerreißt/vernichtet/verschlampt - ist Person X -verpflichtet- eine neue Kopie des Mietvertrages zu schicken, oder hat Person B da einfach Pech gehabt?

Gruß, Shogunx

Mietrecht, Kaution, Auszug, WG
Nachbarn beschweren sich per Briefe vom Anwalt über jede Kleinigkeit

Hallo zusammen,

Mein Mann und ich wohnen seit einem halben Jahr in ein 4 Parteien Haus und bekommen wegen jeder Kleinigkeit von einem älteren Ehepärchen Mahnbriefe, nur weil der Nachbar Anwalt ist und die Frau von ihm meint, irgendwelche Sonderrechte zu haben, weil sie hier schon 40 Jahre im Haus wohnen (normale Mieter). Egal ob das unser Balkon ist, wenn der was daran nicht gefällt, sei es Pflanzen, Weihnachtsbeleuchtung, Deko, Flaggen( wegen der Fussball WM) etc.droht sie uns mit Briefen (mit den Briefkopf ihres Mannes), es zu ändern oder zu entfernen. Aber nicht nur an den Balkon stört sie sich, egal ob es das Treppenhaus oder der Hausmüll ist, sie sucht immer irgendwas um uns mit irgendwelche Aufforderungsbriefe zu belästigen. Auf ein Gespräch wird sich gar nicht erst eingelassen, wir haben es schon so oft versucht. Unserm Vermieter haben wir es auch schon gemeldet und er ist auch auf unserer Seite weil der Fall schon seit Jahren bekannt ist und durch deren Aktion schon 5 Familien ausgezogen sind. Nur so wirklich darum kümmern tun die sich nicht. Wir werden zwar vertröstet das der Vermieter sich mit denen in Verbindung setzt und sie bittet das mit den Briefen zu unterlassen, aber so wirklich glauben tue ich nicht dran. Meine Frage: Was kann man noch dagegen unternehmen, damit das aufhört? Ich hab auch keine Kraft mehr dazu sich wegen so ein blödsinn jedesmal aufzuregen, weil ich auch schwanger bin. Danke schon mal!

Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit
HILFE! Mieter beschwert sich ständig

Eine Mieterin hat sich bei mir darüber beschwert,dass eine Rinne über dem Balkon undicht sei und zudem verstopft ist. Es tropfte regelmäßig Wasser aus der undichten Stelle und das Wasser schwappte übermäßig auf den Balkon, so dass dieser unter Wasser stand (was aber schon immer ein Problem war und meiner Meinung nach bautechnische Gründe hat). Nun hatten wir vor ein paar Monaten die Dachdecker da, um die Rinne reinigen und reparieren zu lassen (aufgrund der Beschwerde). Heute stand dann die Mieterin erneut vor der Tür um sich zu beschweren, dass die Dachdecker einfach auf ihren Balkon gegangen sind (was aber schon Monate her war) und es müssten ja die Abflüsse vom Balkon gereinigt werden, weil das Wasser ja nicht abläuft... aber das soll dann bitte erst gemacht werden, wenn sie einen Aufpasser für ihre Wohnung da hat. Allerdings hatten die Dachdecker erst einen Tag vorher angerufen und morgens kamen sie bereits und die Mieterin ist berufstätitg, weshalb ich sie deswegen nicht damit belästigen wollte, nett gemeint gewesen, aber auch wieder nicht richtig.

Meine Fragen lauten wie folgt: 1. Ist sie nicht selbst für ihre Abflüsse zuständig und eigentlich auch für die Reinigung der Rinne über ihren Balkon? 2. Bin ich dafür verantwortlich, wenn die Dachdecker den Balkon betreten? 3. Muss ich überhaupt dafür einen Handwerker rufen, so lange ihre Wohnung nicht unter Wasser steht? 4. Was tun mit so einem stetigen Nörgelmieter?

Mich würde interessieren, wie das rechtlich so ausschaut. Danke schonmal für die Antworten.

Mietwohnung, Mietrecht, Handwerker
Neue Wohnung, Nachbarn beschweren sich über alles

Hallo User!

Ich bin vor 4 Monaten,mit meiner Freundin, in eine neue Wohnung gezogen. Wir sind die ,,jüngsten" Mietparteien (30 und 21). Die Nachbarn um uns im Neubau sind alle 60+....

Nach und nach begann es, dass die Nachbarn damit begonnen haben sich zu beschweren.

z.B. darf ich unser Auto nicht mehr vor der Tür parken um meine Einkäufe oder Pakete besser ausladen zukönnen.(Ich hab einmal vergessen es sofort wegzustellen und machte es erst eine Stunde später, Autos kamen aber problemlos vorbei! Daraufhin bedrohte unser Nachbar mich und ich solle ja nicht nochmal Hupen sonst passiert was ( Wenn ich unser Auto verriegel gibt es einen Ton von sich als Signal, dass alles verriegelt ist) Dann würden wir unsere Wohnungstür knallen.Da unsere Türe klemmt stimmt das, aber wir knallen sie nicht zu,sondern schließen sie nur straffer.

Und heute der Supergau: Meine Freundin hat das erste mal am Montag (wird ja nun kalt) unsere gewaschene Wäsche auf den Trockenboden gehangen. Heute kam eine Nachbarin zu mir ( die Frau vom ,,Droher") und verlangte, dass die Wäsche sofort abgenommen werden muss, da die Wäsche nur 4 Tage hängen dürfte, dazu solle sie sich auf eine Liste eintragen um erkenntlich zumachen von wem die Wäsche ist und wann sie aufgehangen wurde.Sie nahm die(noch nasse!) Wäsche ab und die hängt nun im Schlafzimmer auf dem Wäscheständer. Im Mietvertrag/Hausordnung steht aber nichts von dieser Reglung. Und generell geht sowas nicht zu weit? Der Trockenboden ist groß und unsere Wäsche hing ganz hinten auf 2 1/2 Reihen. Es war also platz.

Ich will ehrlich gesagt nicht so gern die Wäsche im Winter in der Wohnung trocknen (Schimmel, Feuchte Luft)

Was kann ich jetzt tun? Vermieter bringt nichts, die interessieren sich nicht für uns und die anderen Bewohner haben Eigentumswohnungen.? Was kann ich tun, ausziehen will ich nicht....

Mietrecht, Nachbarn
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, mieten, Wasserschaden
Vermieter reagiert nicht auf Kündigung - können wir trotzdem ausziehen?

Wir haben am 25.10.2014 unsere Wohnung FRISTGERECHT (3 Monate laut Vertrag) zum 31.01.2015 gekündigt.

Der Vermieter wohnt mit im Haus und wir haben den Brief in den Briefkasten geworfen. Noch am gleichen Tag hat er den Brief herausgeholt, das haben wir zufällig gesehen. Persönliche Überreichung sowie jeglicher verbaler Austausch mit diesen Leuten ist leider nicht möglich. Im Brief haben wir eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt der Kündigung erbeten.

Nach vielen unmöglichen Aktionen ihrerseits haben wir nun Grund zur Annahme, dass die Vermieter darauf nicht reagieren werden. Seit einer Woche jedenfalls haben wir nichts erhalten. Ich weiß, dass eine Kündigung einseitig ist und keiner Bestätigung bedarf. Trotzdem zweifeln wir aufgrund der bisherigen Vorfälle daran, dass wir tatsächlich nach diesen drei Monaten ausziehen können. Wir haben die Befürchtung, dass die Vermieter bei nochmaliger Nachfrage unsererseits behaupten werden, die Kündigung nie erhalten zu haben. Wir haben einen Zeugen, der bei Einwurf der Kündigung dabei war - das wars dann aber auch. Sie könnten also gut und gerne behaupten, dass sie das Schreiben nie erhalten haben. Damit rechnen wir ehrlich gesagt fest. Jetzt fragen sicherlich viele, weshalb wir nicht via Einschreiben mit Rückschein zugestellt haben. Ganz einfach: wir hatten schonmal einen Rechtsstreit mit einem Vermieter, welcher bei jedem Einschreiben mit Rückschein steif und fest behauptete, der Brief sei leer gewesen. Das bringt uns also keinerlei Sicherheit. Noch dazu haben wir eigentlich gedacht, dass die lieben Vermieter vielleicht froh sind, wenn sie uns loswerden.

Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die lieben Leute uns nun Ende Januar, wenn wir einen Termin zur Übergabe o. Ä. anfragen, behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten und wir können nicht ausziehen ? Wir sind natürlich derzeit aktiv auf Wohnungssuche und haben eigentlich auch schon etwas in Aussicht. Nun zögern wir mit der Unterzeichnung, weil wir nicht wissen was Sache ist. Am Ende haben wir zwei zahlungspflichte Wohnungen an der Backe.

Wohnung, Mietrecht, Vermieter
sitzen mit Säugling bei 8 Grad ohne Heizung Vermieter reagiert nicht was tun?

Hallo ihr lieben undzwar haben wir folgendes Problem seit ende Januar/Anfang Februar ist unsere Gas Heizung kaputt gegangen (sind vier miet Einheiten alle anderen haben Öl . Wir wohnen Dachgeschoss) der Vermieter hat uns dann auch auf Öl Heizung umgestellt und seit dem haben wir bis jetzt 28.10.14 nur Probleme mit der Heizung denn sie funktioniert nicht. Der Vermieter hat eine eigene Gas wasser Firma und der Sohn wohnt im Erdgeschoss in unserem Haus sodass wenn wir duschen Baden etc wollten zu ihm runter gehen mussten um zu sagen das die Heizung nicht geht. Seit Februar haben wir nicht heizen können da die Heizung nicht ging außer für zehn Minuten zum duschen. Jetzt haben die Vermieter ein Rohr ausgetauscht das den Druck erhöhen soll jedoch wird die Heizung nur ganz minimal warm und wir frieren total da selbst die Wohnung kälter ist als draußen. Jetzt haben wir ein drei Monate altes Baby und frieren uns bei acht Grad immer noch. Wir waren mindestens seit Februar bis heute 20 mal beim Vermieter um ihm zu sagen das die Heizung nicht geht und wir frieren zudem kommt das wir oft kein heißWasser haben. Es wurde dann für paar Minuten was gemacht im Heizungs Raum und das wars die Heizung ging dann für paar Minuten bis halbe Stunde und dann ging sie aus. Echt nervig da einfach nicht viel gemacht wird außer für den Moment. Wir warten nun auf Antwort vom mieterbund aber was würdet ihr tun? Miete kürzen? Andere Wohnung suchen? Hab bei miet Kürzung angst das wir ne Kündigung bekommen aber gefallen will ich mir das auch nicht lassen. Denn wir haben auf einmal kosten für die Heizung in Höhe von 150 € jeden Monat wo wir denken das das Viel zu viel ist da wir bei Gas nur 60 Euro bezahlt haben und hatten alle Heizung auf 5 um die Wohnung warm zu kriegen und haben sogar ne Rückzahlung bekommen und mit der Öl Heizung zahlen wir uns dumm und dämlich. haben ungefähr 60 qm drei Zimmer. Unsere bekannten sagen das die dafür ein Einfamilienhaus heizen.

Liebe grüße

Miete, Öl, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, heizen, frieren, Nebenkosten, säugling
Nachbar lässt durch eine Firma ohne meine Erlaubnis meine Garagenwand -zigfach durchbohren, um einen

Hallo :) Gesetzt den Fall, man erwirbt ein Grundstück, auf dem sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine eigene Garage befindet, an die der Grundstücksnachbar vor geraumer Zeit seinen Sichtschutzzaun angedübelt hat, ohne dass der frühere Grundstückseigentümerund Garageneigentümer eine (schriftliche) Einwilligung gegeben hat.

Der Käufer des Grundstücks mit der grenzständigen Garage hat kürzlich mitbekommen, dass der Nachbar dessen Sichtschutzzaun, der garagenhoch ist, durch einen neuen hat ersetzen lassen und das, ohne mit dem aktuellen Grundstücksnachbarn und Garageneigentümer zu sprechen, vielmehr hat dieser jetzt die Garagenwand mind. 20x beim Durchbohren etc.-zigfach beschädigt (multiple Sachbeschädigung). Der frühere Eigentümer der Garage hat zu keiner Zeit seine Einwilligung zum Anbohren seiner Garage gegeben, der neue, jetzige Eigentümer verlangt unverzüglich den Rückbau des ohne Zustimmung angebrachten hohen Sichtschutzzauns und eine Wiederherstellung und fachgerechte Reparatur der Garagenwand bzw., dass diese durch eine neue ersetzt wird, nur dies ist bei einer Fertiggarage wohl nur schwerlich zu bewerkstelligen.

Ich sehe es juristisch so, dass der aktuelle Grundstückseigentümer den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns verlangen kann, so auch die vollständige Reparatur bzw. Wiederherstellung der Garagenwand. Auch wurde mit dem Garageneigentümer zu keiner Zeit über die Erneuerung des Zauns gesprochen, erst recht hat dieser natürlich nicht gewusst, dass seine Garagenwand zifgach durchbohrt und hierbei massiv beschädigt worden ist, er verlangt, dass der Nachbar für den gesamten Schaden in voller Höhe aufkommt und seinen Zaun so anbringt, dass die Garagenwand, die ihm ja nicht gehört, nicht in Anspruch genommen wird.

Selbst dann, wenn der fühere Garageneigentümer seine Zustimmung zur Anbringung des Zauns gegeben hätte, muss der jetzige hiermit nicht einverstanden sein und hätte schon allein deshalb den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns von seiner Garagenwand verlangen können.

Wie seht ihr diesen Fall ?

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Mietrecht, Immobilien, Jura, Nachbarschaftsrecht
Müssen die laufenden Kosten für eine Sat-Anlage als Mieter getragen werden?

Ich wohne seit 2006 zur Miete in einer kleinen Reihenhaussiedlung einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Voreigentümer der Anlage (bis 2008) hatte eine analoge Sat-Anlage installiert, mittels eines Verteilers wurden dann die Programme herkömmlich per Koax ohne Receiver eingespeist so das man ca. 8 Programme zur Verfügung hatte.

2008 kaufe die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Siedlung und rüstete wenige Jahre später die Satellitenanlage um. Wir bekamen in der Wohnung eine entsprechende Sat-Dose und es wurde uns ein digitaler Sat-Receiver zur Verfügung gestellt.

Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung 2013 der Posten "Breitbandkabelgebühren" auf. Nach Rückfrage soll es sich hier um die Berechnung "jährlich wiederkehrende laufende Kosten" handeln, nicht um die Umrüstungskosten. Diese belaufen sich auf ca. 100,- Euro pro Wohnheit (4 Wohnungen teilen sich eine Sat-Anlage).

Auf meine Nachfrage hin was diesen Preis rechtfertigen würde (schießlich tauscht man nach meinem Verständnis nur LNB, Verteiler, die Dose und stellt einen Receiver einmalig zur Verfügung) wurde angegeben das man hier einen laufenden Vertrag für die Bereitstellung mit "Kabel Deutschland" hätte (es gibt kein Kabelanschluss bei uns).

In den alten Nebenkostenabrechnungen für 2006, 2007 und 2008 des alten Eigentümers taucht so ein Posten nicht auf.

Nun frage ich mich... Ist das rechtens? Müssen die in meinen Augen überzogenen laufenden Kosten nach einer Umrüstung einer Sat Anlage von den Mietern getragen werden?

Fernsehen, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Meine Nachbarin erlaubt ihren Gästen, vor unserer Garage zu parken, was tun?

Hallo liebe Community,

seit einigen Monaten parken immer wieder Besucher einer Nachbarin von mir vor meiner Garage, und zwar meistens so dicht davor, dass wir nicht einmal die Garagentür öffenen können, geschweige denn aus der Garage fahren. Ich habe die diversen Besucher schon mehrmals gebeten, woanders zu parken. Parkplätze gibt es bei uns auch genug. Unser 6-Parteien-Haus hat ca. 15 m von der Haustür entfernt 6 Besucherparkplätze, von denen immer mindestens 4 frei sind. Und außerdem sind auf der etwa 30 m entfernten Straße auch immer reichlich freie Parkplätze vorhanden. Diese netten Gäste meinten aber, das sei ihnen zu weit - unsere Garage ist direkt neben der Haustür. Dann meinten die auch noch, meine Nachbarin hätte ihnen erlaubt, dort zu parken!

Ich dachte, ich höre nicht richtig und habe schon mehrmals mit der Nachbarin gesprochen. Da meinte die nur, wir würden doch sowieso selten mit dem Auto fahren, da könnte es uns doch gar nicht stören. Und falls uns das doch stört, sollen wir eben auf der Straße parken statt in unserer Garage. Wir benutzen das Auto zwar wirklich selten, wollen aber nicht jedesmal so eine Diskussion an der Backe haben, wenn wir rauswollen. Wohlgemerkt, die Gäste unserer Nachbarin stehen meistens stundenlang vor unserer Garage, teilweise sogar über Nacht. Als "Kompromiss" schlug die Nachbarin allen Ernstes vor, wir sollten ihr immer eine Woche im Voraus schriftlich mitteilen, wann wir das Auto brauchen, und in der Zeit würde dann halt keiner vor unserer Garage stehen. Die Dame fühlt sich offenbar auch noch im Recht.

Mit dem Vermieter haben wir schon mehrmals gesprochen und ihn schließlich sogar angeschrieben. Er ist aber der Meinung, dass ihn das nichts angeht und meinte, das sollen wir mit der Nachbarin regeln.

Nun sind wir mit unserem Latein am Ende. Hat jemand einen Tipp für uns? Vielen Dank!

Beziehung, Mietrecht, Garage, Nachbarn, parken
Was kann ich tun bei Zahlungsaufforderungen trotz Wiederspruch gegen Betriebskostenabrechnung?

Hallo,

mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).

Der Abrechnung habe ich fristgerecht widersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert. Das ist nun 4 Wochen her. Der eingeforderte Betrag habe ich nicht beglichen. Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung.

Da die Betriebskostenabrechnung so enorm falsch ist (ca. 700 Euro zu hoch) kann ich den strittigen Betrag gar nicht unter Vorbehalt begleichen. Der Vermieter hat im Zuge der falschen Betriebskostenabrechnung auch gleich die Vorauszahlungen erhöht, ich zahle aber nur die alte Miete weiter.

Die Forderungen des Vermieters steigen deshalb und werden im November fast 2 Monatsmieten erreichen werden...was ja auch der Wert ist nach dem er mir kündigen kann.

[B][I]Meine Frage ist nun, was kann ich tun außer der Zahlungsaufforderung zu widersprechen und darauf beharren das der Vermieter endlich eine korrekte Betriebskostenabrechnung vorliegt? Wie kann ich auf weitere Zahlungsaufforderungen reagieren?[/I][/B]

Mit dem Vermieter (GAGFAH) zu reden geht kaum, ich möchte behaupten dass falsche Betriebskostenabrechnung zu deren Geschäftsmodell gehören...

Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Widerspruch, zahlungsaufforderung

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