Ruhestörung durch Bar im Erdgeschoss

Hallo Community.

Ich wohne nun schon seit 4 Jahren im 4.OG einer Berliner Altbauwohnung und seit meinem Einzug gibt es auch eine Bar (mit Partyraum) im Erdgeschoss. Nun gab es aber vor einiger Zeit einen Betreiberwechsel und der neue Betreiber scheint anscheinend nichts, aber auch gar nichts von Ruhezeiten und Lautstärkegrenzen zu halten. Der vorherige Besitzer hat das Ganze lustigerweise problemlos in den Griff bekommen.

Die Bar hat sozusagen 24h offen und demnach läuft auch ständig Musik. Tagsüber bekommt man nichts mit, aber Abends, bzw. Nachts wird anscheinend richtig aufgedreht, wenn der "Partyraum" gemietet wurde.

Es ist keine Seltenheit, dass wirklich am ganzen Wochenende (Freitag-Sonntag...ab und zu sogar bis Montag früh) im Zeitraum von 20Uhr - 8 Uhr morgens die Musik richtig schön aufgedreht wird. Das Basswummern kriegt man da problemlos noch im 4.OG mit.

Sogar jetzt in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um 3:40 Uhr hatte der Betreiber keine Bedenken seine Anlage auszureißen.

Wie das die Bewohner im 2. OG (1. OG ist gewerblich genutzt) aushalten kann ich nicht nachvollziehen. Dort wohnt eine türkische Familie mit Kleinkindern im Haushalt und will anscheinend "keinen Ärger" haben. Aber wenn ich ich das im 4.OG deutlich höre, wird das im 2.OG eine echte Zumutung sein.

So sieht die Situation aus...

Wie kann man sich da jetzt am besten gegen wehren?

Dem Vermieter hab ich schon länger Bescheid gegeben und auch ein kurzes Lärmprotokoll mitgeteilt. Danach war eine gewisse Zeit Ruhe, aber mittlerweile geht es wieder los.

Hat jemand vllt. persönliche Erfahrungen, wie einem das Ordnungamt hier in Berlin da eher weiterhelfen kann?

Bar, Ruhestörung
Verzinsung einer WG-Kaution bei sehr regelmäßigem Mitbewohnerwechsel

Hallo liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall bezüglich der Kaution in einer WG. Ich habe natürlich schon gegooglelt, aber diese Frage scheint zu spezifisch zu sein, um direkt eine Antwort dort zu finden. Ich habe ein wenig weiter ausgeholt, damit die gesamten Umstände der Situaion nachvollziehbar sind.

Die WG wurde von mehreren Personen (alle Hauptmieter) gegründet, wobei jede Person ihren Anteil der Kaution eingreicht hat. Der Vermieter der Wohnung hat also seine Kaution von ~900€ anteilmäßig durch die Haupmieter am Anfang des Mietverhältnisses bekommen. Wie es in einer WG so üblich ist, kommt es mehrmals zum Mitbewohnerwechsel. Der Vermieter war so kulant den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen und nur per Nachtrag zu regeln, wer denn jetzt noch in der Wohnung wohnt und wer gegebenenfalls Hauptmieter und Untermieter ist. Da nicht jedes Mal wenn jemand auszieht, die Kaution vom Vermieter zurückverlangt werden kann, nur um sie erneut einzuzahlen (Kautionsanteil des neuen Mieters), war die Regelung bis jetzt (seit 4 Jahren) immer so:

Wenn eine Person auszieht, bekommt sie vom Nachfolger die gezahlte Kaution zurück. Also ~300€ - ohne Zinsen. Diese Regelung wurde so über Jahre hinweg mit mehreren bzw. allen Mietern durchgezogen. Die Zinsen liegen praktisch immernoch beim Vermieter.

Mittlerweile wohnt nur noch Person X der "ursprünglichen WG" in der Wohnung und ist alleiniger Hauptmieter - und an diesen wird bei einem kompletten Ende des Hauptmietvertrages auch die Kaution (inkl. Zinsen) ausgezahlt. Person X hat nun die Erlaubnis sich Untermieter zu nehmen und mit diesen eigene Untermietverträge zu machen. Person X verlangt nun weiterhin diesen "normalen" Anteil, also ~300€ als Kaution von den Untermietern. Wenn also ein Untermieter auszieht, überweist Person X diesem den Betrag, den er vom Nachfolger erhält. Im Mietvertrag steht dann dazu, dass der Kautionsbetrag (sofern keine Kosten nach Ende des Mietvertrages offen sind), zeitnah zurückerstattet wird. Mündlich wird dann eben erklärt, dass die Kaution dann direkt an den Vorgänger geht.

Nun zieht Person B (Untermieter) aus und verlangt von Person X (Hauptmieter) Kaution + Zinsen (Wohndauer knapp 4 Monate). Da die Kaution jedesmal vom Nachzügler kam, konnte natürlich auch nie etwas angelegt werden. Was bei ständigen Mitbewohnerwechseln und extrem kurze Wohnzeiten (i.d.R. max. 6 Monate) sowieso wenig sinnvoll ist.

Wie soll sich Person X nun gegenüber den Forderungen von Person B verhalten? Inwiefern hat Person X jetzt "Schuld" und die "Pflicht" dem Ex-Untermieter Zinsen zu erstatten, die es nicht gibt und welche "Konsequenzen" sind zu erwarten?

Eine kleine "Zusatzfrage": Wenn Person B auszieht und anscheinend den Mietvertrag direkt zerreißt/vernichtet/verschlampt - ist Person X -verpflichtet- eine neue Kopie des Mietvertrages zu schicken, oder hat Person B da einfach Pech gehabt?

Gruß, Shogunx

Mietrecht, Kaution, Auszug, WG
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