Im Eigenheim - Miete an den Ehemann bezahlen, findet ihr das ok, normal?

Wohne seit fast einem Jahr mit meinem Ehemann im Eigenheim. Das Haus gehört (noch) nicht ihm, sondern seiner Mutter die auch im Haus wohnt.Das Haus ist komplett abbezahlt und von seinem verstorbenen Vater gekauft und bezahlt worden.

Er findet es ganz normal dass die Ehefrau - Miete im eigenen Haus bezahlt, da eine gleichwertig Wohnung, wie in der wir wohnen - uns ein paar Tausend Euro kosten wuerde. Vor der Eheschliessung haben wir getrennt gewohnt und standen dann vor der Entscheidung entweder eine "fremde" Wohnung anzumieten oder in´s eigene Haus zu ziehen. Er fragte mich wieviel ich zur Miete dazugeben kann, ich sagte freiwillig 500Euro. Meinte aber die angemietete Wohnung und nicht das Eigenheim Ich verdiene knapp 2000Euro im Monat und er findet 500Euro Miete an ihn - "ein super guenstiges, faires Angebot". Vor 2 Wochen wurde ich in der Arbeit gekuendigt, nun hat er es auf 300Euro reduziert.

ER selbst muss an seine Mutter keine Miete bezahlen, nur Nebenkosten. Mit seiner Mutter habe ich bereits gesprochen, die kann sich nicht einmischen.

Lebensmittel kaufen wir ebenso zu 50/50 ein.

Ich habe einen 14 Jaehrigen Sohn mit in die Ehe gebracht. Mein Mann sagt, dass er die Kosten fuer ihn uebernimmt, sprich: wenn er das nicht taete, muesste ich eigentlich noch mehr Miete an ihn zahlen.

Wie findet ihr das???? Ist das normal oder ? Bitte um eure/Ihre Meinung!!!!!

Geld, Mietrecht, bezahlen, Ehe, Eheberatung, Eigentum
Mülltonnenproblem - Strafe?

Die Überschrift ist etwas undeutlich, sorry!

Folgendes: Ich habe heute einen kleinen verdreckten Essensbehälter (so ein Fastfood Ding aus Styropor) und eine zerquetschte Dose mit anderem (genehmigten?) Müll in den Restmüll gegeben, mein Hausmeister hat mich angehalten und ordentlich zusammengesch und mit einer Anzeige gedroht. Kurz: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (ca. 10 Parteien) und wir haben nur zwei kleine schwarze Tonnen und eine Biotonne, Plastikcontainer und Wertstoffhof ist gute 20 km weg und ohne Auto nicht erreichen. Ich kann den Hausmeister dahingehend verstehen, dass er sauer ist, da in unseren Mülltonnen häufig Dinge lagern, die hier tatsächlich nicht hingehören - halbe Fahrräder, kaputte Mikrowellen, etc.) Auch ist der ganze Mülltonnenplatz momentan voll von Bauschutt, Mülltüten und Co., da an unserem Haus gebaut wird, was noch dazu kommt.

Aber wegen einer Minigetränkedose (ohne Pfand) und einem kleinen Styoroporbehälter (gehört dass den tatsächlich nicht in den Restmüll? Der Hausmeister meinte, ich solle es in den Papiermüll werfen, aber Dinge mit daran klebenden, nicht entfernbaren Essens/Soßenreste im Papiermüll? Das gammelt doch?) ordentlich Strafe zahlen bzw. sogar ne Anzeige?

Ich habe den Müllbeutel dann mit einem Zeugen entfernt (und "Beweisfotos davon (ohgott) gemacht).

Ist das rechtens vonseiten des HM? auch, wenn die Tüte entfernt wurde? Danke im Voraus!

MfG

Müll, Mietrecht, Anzeige, Strafe
Mitbewohnerin schwanger Hilfe!

Hallo ihr Lieben, ich habe folgendes Problem und benötige dringend euren Rat. Vor gut einem Monat ist mein Mitbewohner ausgezogen und daraufhin habe ich zwei neue Mitbewohnerin in die WG gebracht. Ich bin berufstätig, eine von beiden ist Krankenschwester Azubi und die andere momentan noch HARZ4, beginnt jedoch zum 1.11 eine Lehre. Nun hat sie heraus gestellt, dass das Mädel, das demnächst ihre Lehre beginnt schwanger ist und ich bekomme langsam leicht Panik!! Sie wird das Kind behalten, will keines Wegs ausziehen, auch nicht zum Vater des Kindes ziehen, ich gehe von aus, dass dieser sogar noch nichts davon weiss, da dieser ein extrem Gutverdiener ist, gehe ich von aus, dass sie auf die Alimente für das Kind spekuliert und versucht so langsam mich schon aus der Wohnung zu ekeln! Ich möchte jedoch nicht die Wohnung verlassen, da diese extrem schön ist und in Berlin die Wohnungssituation eh katastrophal ist. Ich habe den Fehler gemacht alle beide in den Mietvertrag aufzunehmen, ergo sind wir alle drei Hauptmieter, jedoch bezahle ich denn größten Teil der Miete und lebe in dieser Wohnung schon gut ein Jahr. Ich möchte mir einfach nicht diesen ganzen Stress mit der Schwangerschaft an tuen und als Berufstätiger kann ich mir einfach nicht vorstellen in einer WG mit einem Säugling zu leben. Vor allem ist ihr WG Zimmer gerade einmal 13qm groß und da würde nicht einmal ein Kinderbett reinpassen. Sie sagte schon zu meiner Mitbewohnerin, sie will mich raus ekeln und dann mein Zimmer (30qm) einfach übernehmen. Jedoch liebe ich diese Wohnung, die super schön ist, ich diese nicht verlassen möchte und auch einfach keine Lust auf Umzugskosten habe. Was kann ich tun??? Kann ich sie irgendwie rechtlich zum Auszug belangen??? Bitte helft mir :( DANKE für jeden Tipp im voraus!!!
VG

Mietrecht, schwanger, WG, Mitbewohnerin
Meine Rechte & Pflichten bei Auszug aus WG?

Hallo an alle

da für mich demnächst der Auszug aus einer WG (5 Personen, davon gerade inkl. mir 3 wohnend, zwei Zimmer frei) ansteht, und sich aus den Gesprächen mit der Vermieterin und ehemaligen Mietern jetzt schon einiges an Konfliktpotential offenbart, würde ich mich gerne über einige Dinge informieren. Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen wird und bedanke mich schon im Voraus für jede Hilfe.

  1. Punkt: Reinigung Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter. Im Mietvertrag wird mein Zimmer (20m²) als vermietet angeboten, und Küche, Bad, Flur etc zur Mitbenutzung. Nach eigener Recherchen im Internet glaube ich zu wissen, dass ich hier jedoch nur mein eigenes 20m²-Zimmer besenrein, sprich gefegt und von groben Flecken etc gesäubert, übergeben muss. Die Vermieterin verlangte jedoch bislang von jedem Mieter, der die WG verlässt, dass das gesamte Haus vom gemeinschaftlich genutzten Trockenspeicher bis in den Keller inkl. gemeinschaftlich genutzter Küche, Bad etc gereinigt, die Zimmerwände mit Wasserdampf abgedampft und die Vorhänge in die Reinigung gebracht werden - selbiges verlangte sie auch von mir. Wie kann/darf ich das Haus nun verlassen?

  2. Übergabeprotokoll & Schlüssel Hieran schließt die Frage nach einem Übergabeprotokoll und den Schlüsseln an. Ein von der Vermieterin erstelltes Protokoll umfasste bislang auch immer die o.g. Gemeinschaftsräume. Ein solches werde ich jedoch nicht unterschreiben, da ich - sofern nicht rechtlich verpflichtet - die Gemeinschaftsräume nicht blankgeputzt hinterlassen werde, sondern nur mein Zimmer in besenreinem Zustand hinterlassen möchte. Ein eigenes Protokoll, welches jedoch nur mein Zimmer umfasst, wird die Vermieterin jedoch nicht unterschreiben - wie sieht hier die Lage aus, auch bezgl. eventueller angeklagter Schäden durch die Vermieterin, in meinem sowie in den allgemeinen Zimmern? Ich würde mir gerne hierzu einen Mitbewohner als neutrale Person in mein Zimmer bitten, damit dieser dessen Zustand bestätigt.

Darf ich die Schlüssel, sofern das Protokoll nicht unterschieben wird, auch einfach in einem Umschlag in den Briefkasten der Vermieterin werfen? Was für Alternativen habe ich hierfür? Der Mietvertrag läuft bis 30.09., das Zimmer möchte ich jedoch spätestens am 28.09. verlassen und wenn möglich nicht mehr zurückkehren.

  1. Kaution Drei Mieter sind um März herum ausgezogen und haben, obwohl der Vermieterin laut eigener Aussage eine Abrechnung seit Mai vorliegt, bis heute ihre Kaution nicht bekommen. Wenn ich am 28.09. die Wohnung verlasse, wann und wie kann ich die Herausgabe der Kaution in welcher Höhe verlangen? Ich meine zu wissen (Internetrecherche), dass, sollte ein Protokoll unterzeichnet werden, ich sofort einen Teil der Kaution verlangen kann, wird keines unterzeichnet, hat die Vermieterin bis zu 12 Monate Zeit, um nach Mängeln zu suchen und auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Dickes Danke

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Auszug, WG
HILFE! Vor Einzug: So viel Schimmel an der Wand durch falsches Lüften? Welche Rechte habe ich?

Ich ziehe im November in eine neue Wohnung. Derzeit wird sie vom Bruder des Vormieters noch renoviert. Der hat jetzt in zwei Zimmern Schimmelbefall unter der Tapete festgestellt. Die Tapete selbst war an den Stellen nur leicht gewellt. Sichtbar wurde es erst darunter. Nachdem die Tapeten an den betreffenden Stellen entfernt wurden, hat der Hauswart die Feuchtigkeit der Wände gemessen und die war wohl im normalen Rahmen. Nun ist er der Meinung dass das wohl kein Baumangel ist und wohl einfach durch falsches Lüften zustande gekommen ist. Er wollte das dann selbst behandeln indem er es mit Chlor einsprüht. (Zuvor hieß es noch er will einen Maler beauftragen, der sich damit auskennt. Nun sagt er aber er will keine 1000 Euro ausgeben wenn er es doch selbst machen könnte.) Ich finde das Ausmaß des Schimmels bedenklich, denn es handelt sich nicht um eine kleine Ecke sondern hat sich schon sehr ausgebreitet. Die Wände gehören zur Außenwand. Das heißt dahinter grenzt keine andere Wohnung an. Dadurch dass die Tapete nicht selbst betroffen war, sondern die Wand dahinter bin ich jetzt skeptisch, ob es nicht doch am Bau liegen könnte. Ich kenne mich leider mit Schimmel gar nicht aus :( Er lässt sich auf jeden Fall abkratzen und dahinter ist die Wand okay. Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen, ob so ein Ausmaß tatsächlich durch Lüften entstehen kann? Ich habe außerdem gelesen, dass es ab einer bestimmten Fläche notwendig ist, dass das vom Fachmann erledigt wird. (Egal was die Ursache ist.) Ist das richtig? Der Mietvertrag wurde leider schon unterschrieben (man entdeckte den Schimmel erst kurz danach) und man soll ja dem Vermieter (in dem Fall eine Baugenossenschaft) auch die Chance geben die Wohnung wieder in Ordnung zu bringen. Nur wäre es mir sehr wichtig, dass das eben anständig gemacht wird und nicht von einem Laien da mal eben ein bisschen was drauf gesprüht will. Weiß jemand wie da meine Rechte sind?
Ich habe Bilder angefügt und hoffe mir kann da jetzt jemand helfen, denn ich will nicht in eine Wohnung zu ziehen, in der abzusehen ist, dass das in einiger Zeit wieder auftritt nur weil es jetzt nicht richtig behandelt wird. Vor allem weil ich mit einem Kleinkind einziehe und gerade die beiden Räume als Kinder- und Schlafzimmer gedacht sind. Für eure Antworten im Voraus lieben Dank!

Bild zum Beitrag
Schimmel, Wand, Mietrecht, Tapete, Renovierung, Sanierung, Feuchtigkeit, Lüften, Außenwand
Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

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Kinderlärm im privaten Garten - Nachbar möchte das Jugendamt informieren. Hat er das Recht dazu?

Wir (Familie mit 3 Kindern - 8 / 4 und 1 Jahr alt) leben in einem alleinstehenden Haus mit Garten. Wir haben ein Trampolin, ein Klettergerüst und Schaukel in unserem Garten. Diese Spielgeräte ziehen viele unserer Nachbarskinder an, sodass wir häufiger herumtobende und schon ziemlich laute Kinder bei uns spielen haben. Alle Kinder haben unheimlich viel Spaß und wir Eltern freuen uns. Unser Nachbar (angrenzender Garten) aber fühlt sich sehr gestört und droht nun das Jugendamt zu verständigen, spricht von "illegaler Kinderbetreuung", (es sind auch 2 farbige Kinder dabei, ob er deshalb von illegal spricht??). Vielleicht weil es sich ja nicht nur um unsere Kinder handelt... Keine Ahnung. Wir legen grundsätzlich sehr viel Wert auf das Einhalten gewisser Uhrzeiten, achten daher, dass z.B. vor 16 Uhr keiner zu uns kommt und ab 18.30 Uhr ( am WE auch mal 19 Uhr) alle nach Hause gehen und unsere Kinder rein zum Abendessen kommen. 2-3 Mal in der Wo sind wir nachmittags gar nicht zu Hause (Turnen, Schwimmkurse usw.), also ist es auch oft sehr ruhig in unserer Ecke. Am WE machen wir auch nicht immer daheim. Unser Nachbar fühlt sich aber trotz aller Rücksichtnahme sehr belästigt! Hat er wirklich das Recht sich so zu beschweren, gar das Jugendamt zu informieren? Müssen wir uns Sorgen machen?

Kinder, Mietrecht, Jugendamt, Kinderbetreuung, Nachbarn
Überdimensionierte Stromnachzahlung vom Vermieter.

Hallo, ein alter Vermieter von uns fordert eine Stromnachzahlung von knapp 10.000€! Wir waren damals eine Fünfköpfige Familie die auf 90m² gewohnt haben. Wovon zwei Personen so gut wie nie da waren. Eine solch emense Nachzahlung hat vielleicht ein Gastronomie Unternehmen aber doch keine Fünfköpfige Familie! Zumal wir vorher noch nie über 500€ als Rückzahlung gekommen sind. Meine Mutter schaltete damals einen Anwalt ein, dieser jedoch hatte nach hunderten Terminabsprachen mit dem Vermietern endlich Zugang zu den Stromzählern bekommen. Diese Zähler befanden sich nämlich in einem ehemals ansässigen Café direkt unter unserer Wohnung. Zudem kam das die Zähler laut Aussage des Anwalts ganz komisch zu zu ordnen waren. Bzw glaube ich das der Anwalt sagte, dass alles so veraltet sei das alles über nur einen Zähler lief. Dieses Haus war nämlich damals vom Eigentümer die Wohnung und Arbeitsstelle in einem gewesen. Nachdem der Anwalt zu der Meinung gekommen ist, da wäre nichts zu machen, wendete meine Mutter sich an den Mieterschutzbund und übergab den alles. Jetzt sind Monate ins Land gezogen und nichts ist passiert. So langsam haben wir das Gefühl das wir ganz ordentlich übern Tisch gezogen werden und keiner will helfen. Was können wir noch machen? Inzwischen leben wir seit ein paar Jahren dort nicht mehr und der Vermieter hat das Haus bereits verkauft.

Haushalt, Miete, Mietrecht, Nebenkosten, Stromnachzahlung, Wucher
Strom ohne Vorwarnung gesperrt wegen Vormieter. Selber nicht angemeldet.

Guten Tag,

ich hab da einen Fehler gemacht.

Ich bin in meine erste eigene Wohnung gezogen, wo ich wegen niedrigen Ausbildungsgehalt vom Jobcenter unterstützt werde.

Beim Jobcenter musste ich eine Menge Papierkrams erledigen und ich fragte nochmal, ob ich mich um sonst noch etwas kümmern müsste, aber schien alles in Ordnung.

Ich wusste leider nicht, dass ich mir einen Stromanschluss anmelden musste, da halt auch immer welches da war.

Jetzt, nach ca. 9 Monaten wurde der Strom von Seitens EON gesperrt ohne Vorwarnung oder ähnliches. Ist dies rechtlich gesehen ok?

Bei einem Gespräch bei den örtlichen Stadtwerken wurde mir gesagt, dass ich hätte nichts tun können. Der Vormieter wurde durch eine Zwangsräumung rausgeschmissen, wobei er nicht anwesend war und sich seit fast einem Jahr nicht meldete (Keine Miete, DSL Vertrag usw. bezahlt).

Die Frau von den Stadtwerken sagte mir, ich hätte mich auch nicht anmelden können, solange der Vertrag vom Vormieter liefe. Ich solle mich bei EON für eine entsperrung melden.

Die EON sagte mir, ich solle einfach einen neuen Stromanschluss bei den Stadtwerken anmelden, die würden denn den Auftrag zur entsperrung rausgeben.

Bissher ist aber noch nichts geschehen und die Stadtwerke sagten, der Auftrag sei raus. Und ich sitze hier Tage lang ohne Strom.

Ist diese Sperre ohne Vorwarnung von der EON rechtlich gesehen ok? Kann ich irgendetwas tun?

Ich danke im Vorraus.

Wohnung, Strom, Mietrecht, Stromanbieter, Jobcenter
Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

Wohnungskündigung / keine Kündigungsbestätigung / Kaution unsicher

Hallo,

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Mietvertrag zwischen jungen Herrn und älterer Dame: Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges. Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Da Mieter und Nachbarn (auch älteres Paar und Tochter (ca. 60 und 30) nicht gut aufeinander zu sprechen sind, möchte die Vermieterin den Auszug der Mieters (Anmerkung ihrerseits: Sie können gerne auch von heut auf morgen ausziehn). Nun gibt es eine neue Wohnung für den Mieter. Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht. Die Vermieterin hat die Kündigung entgegengenommen. In einem weiteren Gespräch wollte sie denn Auszug nun sogar schon zum 1.10., dies wurde aber durch den Mieter verweigert. Heute hätte ein Besichtigungstermin für eine Nachmieterin stattfinden sollen (14.30), die Vermieterin war jedoch um 14Uhr da (wobei der Mieter zu dieser Zeit noch in der Arbeit war). Natürlich war demnach also keiner zu Hause. Die Vermieterin (eben etwas ältern und schon etwas labil) beharrte natürlich auf 14Uhr und fügte dann noch hinzu "ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen" Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben. In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug. Jedoch steht aber nichts im Mietvertrag! Sie meint, beim Streichen durch den Maler hat der Mieter etwas unterschrieben, dass die Wand wieder Weiß wird. Dies fand aber nie statt und den angeblichen Zettel hat sie nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht hergezeigt.

Nun ist die Frage - was tun? Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen - dies war auch so abgestimmt. Zudem, da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind, möchte er natürlich auch die volle Höhe der Kaution zurück. Was kann man da machen? Bei der Frau muss man Angst haben, dass wenn es zu einem Gespräch kommt, sie einen Herzinfarkt erleidet. Wir hatten schon an ein "Anwaltsschreiben" gedacht. Leider kennen wir keinen.

Danke!

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Probleme Kabelfernsehen / wer zahlt? Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung

Folgender Sachverhalt:Es geht um ein 20 Parteien Haus.Ich bin der Eigentümer einer Wohnung die ich vermiete.Im Mietvertrag ist unter Betriebskosten Antenne/Kabelfernsehen enthalten.Mein Mieter klagt seit 2 Monaten über Probleme Empfang Kabel-TV, ohne etwas an seiner TV-Anlage geändert zu haben.Die Hausverwaltung hat auf meine Anweisung hin Kabeldeutschland zur Prüfung beauftragt.Kostenpunkt ca. 100€Aussagen meines Mieters: Der Techniker hat festgestellt, dass die alte Dose nicht defekt sei.Das Signal sei aufgrund Verstärkung, da angeblich eine weitere Dachgeschosswohnung nachträglich angeschlossen wurde, für meinen Mieter zu stark.Als Kompensationsmassnahme hat der Techniker eine andere Dose (mit anderem Widerstand) verbaut und sagte, daß die gesamten Leitungen sind im Hause zu überarbeiten und nicht mehr stand der Technik. Mehr könne er nicht machen.Es trat eine Verbesserung ein, aber Mängelfrei arbeitet der Anschluss meines Mieters weiterhin nicht.Ich weiss aus Gesprächen mit anderen Mietern, dass es noch min. 2 weitere Wohnungen gibt, die Probleme haben.Kabeldeutschland hat der Hausverwaltung berichtet: Dose war defekt, wurde repariert und Fehler behoben.Diese Aussage deckt sich nicht mit der des Technikers.Mein Mieter hat weiterhin Probleme, jedoch nicht so stark.Die Hausverwaltung will nun von mir die 100€ für die Überprüfung haben.Muss ich für die 100€ aufkommen?Obwohl das Problem vermutlich in der Hausanlage sitzt?Die Hausverwaltung schreibt, dass in der nächsten Eigentümerversammlung geprüft wird, ob eine Sanierung der Leitungen stattfinden soll.Was ist wenn dies verneint wird?Kann mein Mieter den Kostenanteil Kabelfernsehen reduzieren, da er für eine Leistung bezahlt die nicht erbracht wird?Kann ich einen unparteiischen Gutachter bestellen und das der Hausverwaltung bzw. Kabeldeutschland aufgrund ihrer ungenügenden Aussage in Rechnung stellen, sofern sich herausstellt, dass sich die Signalgüte ausserhalb der Toleranzen befindet? Über eine sachlich fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen. MFGTB

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Obdachloser hat sich auf Balkon eingenistet

Auf meinem Balkon im Erdgeschoss hat sich seit etwa 2 Wochen ein Obdachloser eingenistet, der immer tagsüber, wenn ich nicht zu Hause bin, dort zu sein scheint und seine Sachen (Rucksack, Kissen, Getränke und Lebensmittel) dort lagert. Er ist auch nicht täglich da und ich konnte ihn auch noch nicht antreffen. Er legt mir, so wie ich es interpretiere, immer Lebensmittel zur "Bezahlung" auf meinem Balkontisch oder auf den Tritt. Ich habe, als ich es das erste mal gesehen habe, die Polizei gerufen, die die Sachen entfernt hat, also nur neben meinen Balkon gelegt hat, was aber das Problem nicht löst. Da es ein Studentenwohnheim ist, habe ich die Hausverwaltung informiert, die sich erst nicht dafür interessiert hat und mir dann nur angeboten hat, schnell zu kündigen. Als ich die Chefin kontaktiert habe, hat sie nur ein Schreiben aufgesetzt, das der Hausmeister auf die Sachen drapiert hat, darauf stand, dass er sich von dem Gelände entfernen soll. Etwa 4 Tage lang lagen die Lebensmittel und alles unberührt dort und es kamen sogar schon die Waschbären, die hier leider ansässig sind, und haben die Lebensmittel aus der Tasche heraus genommen. Als die Person das nächste mal da war, konnte ich wieder alle Sachen auf meinem Balkon finden, er hatte es sich wieder gemütlich in der Ecke gemacht. Meine Frage ist jetzt, da die Hausverwaltung und der Hausmeister trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternehmen wollen, möchte ich eine Mietminderung durchführen, kann aber keinen ähnlichen Fall finden, aber da ich meine gemietete Wohnfläche nicht voll nutzen kann, weil sich jemand dort aufhält und ich außerdem auch Angst habe alleine in meinem Zimmer zu schlafen, das nämlich an den Balkon grenzt, weiß ich nicht, wie viel Prozent und mit welcher offiziellen Begründung. Ich möchte am liebsten eine Konstruktion an meinem Balkon verlangen, die das einfache Klettern auf den Balkon verhindert und eine abschließbare Balkontür, habe ich das Recht dazu?

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Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

Hund, Mietrecht, Pachtrecht

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