Vermieter beleidigt Mieter! Was ist zu tun?

Hallo liebe Gemeinde,

folgende Situation:

Gestern Mittag sprach mich mein Vermieter an, dass der Müll nicht sorgfältig getrennt wurde. Ich entschuldigte mich und versprach in Zukunft mehr darauf aufzupassen.

Heute Mittag nun folgendes:

Ich kam von der Nachtschicht und hatte mich etwas hingelegt. Um 12 Uhr bin ich wegen dem Postboten aufgewacht und nahm ein Päckchen entgegen. Als ich mich wieder hinlegen wollte klingelte es ein zweites Mal. Diesmal war es die Vermieterin die Sturmklingelte. Kaum die Tür aufgemacht noch halb verschlafen brüllte sie mich an warum ich die Tür nicht vor einer Stunde bereits aufgemacht habe als sie klingelte. Ich dachte mich beißt ein Pferd.

Danach ging es erst richtig los: es ging um unsere Terrasse auf der drei Oleander stehen die zur Zeit die Blätter verlieren was auch normal ist. Sie schrie im Gang und sagte, dass wir Ihr leben "unlebbar" machen, weil Sie nicht mehr in den Garten gehen kann, wobei der Garten garnichts mit unserer Terrasse zu tun hat, da wir 3 Stufen höher liegen und hat einen Zaun außen rum. D. h. Sie lauscht über den Zaun auf unsere Terrasse. Es wäre für sie schlicht zu dreckig mit den Blättern auf unserer Terrasse, wobei diese immer wieder aufgesammelt und gerecht in der Biotonne entsorgt werden.

Zudem bemängelte sie den Aschenbecher, welcher draußen steht obwohl dies sie nichts angehen dürfte. Wörtlich: "Ich könnte ktzen, wenn ich das alles sehe!" Zudem warf Sie mir und meiner Lebensgefährtin vor, dass wir aus unserer letzten Wohnung wahrscheinlich nicht freiwillig ausgezogen sind, sondern sie glauben alle, dass wir rausgeworfen wurden und wir "einfach nur dreck*g" wären.

Das war mir alles zu doof und betonte mehrmals, dass sie Ihre Stimme senken und bitte in aller Ruhe sprechen solle. Sie sagte aber, dass es Ihr Haus sei und ich nichts zu sagen hätte. Wir hätten in dem halben Jahr wo wir jetzt hier wohnen, Ihnen das Leben versaut (frage mich nur wie). Danach ging es mit der Anschuldigung weiter, dass wir versuchen würden sie auszunutzen, weil sie Alt sind. Zu guter letzt drohte Sie mir mit Ihrem Sohn der Seinen Haus im Vorgarten hat und Zurzeit im Urlaub ist, dass es noch ein Nachspiel geben wird.

Meine Lebensgefährtin hat Angst, da Sie Abends/Nachts alleine Zuhause ist, weil ich nur Nachtschicht arbeite. Wir haben keine Kinder, sodass es nicht zu laut ist und sein kann. Zudem sind wir an Wochenenden überhaupt nicht Zuhause, da wir unsere Eltern besuchen die weiter weg wohnen. Unter der Woche ist meine Lebensgefährtin erst ab 17 Uhr zuhause und ich schlafe bis dahin von der Nachtschicht und fahre dann auch um 20 Uhr bereits wieder.

Wir denken über eine fristlose Kündigung nach, da uns die Anschuldigungen und Beleidigungen zu nahe gehen und meine Lebensgefährtin sich nicht mehr traut vor die Türe geschweigedenn auf die Terrasse zu gehen,da Sie direkt über uns wohnen und runterblicken.Auch bei den Nachbarn werden sie Sachen erzählt haben.

Ist das möglich?

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Beleidigung, anschuldigung
Was kann man gegen das Hetzen, Behauptungen von falschen Tatsachen vor meiner Wohnungstür tun?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zwei Mitmieterinnen (eine davon meine unmittelbare Nachbarin) führen sich auf als wenn sie sich alles erlauben können. Sie verstossen nicht großartig gegen die Hausordnung, aber sind extrem laut im Treppenhaus, führen vor meiner Wohnungstür laute Gespräche und hetzen dabei sogar noch über mich, behaupten Sachen und polarisieren Hausbewohner und provozieren mit ihren Ansichten mich und andere Hausbewohner. Die eine davon hatte vorher ein Haus und denkt, sie könne hier die Hausherrin spielen - fühlt sich immer im Recht, führt sich wie die Eigentümerin, die Hausmeisterin bzw. die Vermieterin tlw. auf. Sie steckt ihre Nase in jedes kleine Thema in den Belangen von Haus & Garten und dramatisiert dieses. Desweiteren - sollte kein passendes Problem im Haus gefunden werden - sucht sie mit ihrer "Freundin" also die Mitmieterin im Haus nach irgendein Thema, welches dann im Treppenhaus extra lautstark diskutiert und aufgeblasen wird (sicherlich ist das schon ihr System, so das sie garnicht mehr bemerken, dass die beiden mit einem lauten Organ durch das Haus reden. Zumal ist das Haus auch noch sehr sehr hellhörig). Darunter sind auch Lügen und völlig überzogene Beweggründe. Die Damen verbreiten Unruhe und eine regelrechte Hetzkampagne. Leider auch unmittelbar vor meiner Tür werden ständig - zu jeder Uhrzeit von ca. 8:00 Uhr bis 22:00 laute Gespräche geführt, in der gehetzt und über mch schlecht geredet wird, wenn es ein Thema ist - mit dem ich es zu tun habe. Und genau ausgerechnet diese beiden Damen haben sich in der Vergangenheit ständig über irgendwelche Angelegenheiten beschwert. Z.B. Treppenhaus nicht rchtig gereinigt, Sachen sind vom Balkon zu entfernen, Wäsche ist schneller abzuhängen, Ruhe, ständig geht der Wasserhahn, kein Duschen ab 20:00 Uhr, angebliche Gerüche im Keller und und und. Diese beiden Damen sind knapp 70. Was kann ich tun um nicht ständig in meiner Wohnung hellhörig durch die Wohnungseingangstür vom Treppenhaus belästigt zu werden. Wenn die beiden im Treppenhaus sind, hört sich das so an - als wären die Tratschtanten auf meinem Flur, weil auch die Wohnungstür so dünn ist. Im mündlichen habe ich übrigens schön öfter Abmahnungen erteilt. Sie scheinen überhaupt nichts richtig zur Kenntnis zu nehmen und reiben sich dann gegenseitig wieder auf. Nur - jetzt ist meine Geduld am Ende. Sie mischen sich tlw sogar in die Persönlichkeitsphäre. Sagen zum Beispiel laut, "Der ist zuhause, das weiss ich ganz genau" oder "Ist er zu Hause?" oder "Wo ist er... was macht er den ganzen Tag". Ich fühle mich regelrecht schon kontrolliert und in meinem Leben eingedrückt wenn ich in meiner Wohnung bin. Sie interessieren sich für Sachen, die Ihnen überhaupt nichts angehen und sprechen im Treppenhaus über die Aktivitäten der Hausbewohner. WAS TUN ??? Ignorieren hilft nicht (hab ich probiert) und mündliches Abmahnung hat so genau auch nicht geholfen... Übrigens: Der Vermieter hält sich raus. ES IST NICHT AUSZUHALTEN!

Haus, Mobbing, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Mietrecht, Abmahnung, Vermieter, Anzeige, Diskriminierung, Forderung, Hausordnung, Klage, Lüge, lügen, Nachbarn, Nachbarschaft, Provokation, rufmord, Soziales, Streit, Persönlichkeitsrecht, Hetze, Polarisation, Rufschädigung
Der Vermieter beleidigt

Ich hatte vor einigen Wochen hier bereits eine Frage bzgl. der nächtlichen Ruhezeiten gestellt und auch viele liebe Antworten und Hilfen bekommen. Leider ist das Thema immer noch nicht abgeschlossen. Die Wohnung hatte ich gekündigt und der Vermieter hat mir das auch schriftlich bestätigt, dass mein Vertrag am 30.09.2014 endet. Meine neue Wohnung konnte ich zum Glück schon bereits beziehen, es sind in der alten Wohnung allerdings noch Möbelstücke deponiert, die ich Mitte September dort rausholen möchte. Meine Miete habe ich auch ordnungsgemäß bezahlt. Die Vermieter haben sich selbst um eine Nachmieterin gekümmert, wie in meiner ersten Frage schon geschrieben, sollte ich bei der Besichtigung nicht dabei sein, darauf habe ich mich aber nicht eingelassen und bin den Kompromiss eingegangen und habe die Wohnung zur Besichtigung aufgeschlossen, an den Termin, den der Vermieter vorgegeben hat, dass war während meiner Arbeitszeit. Nun habe ich vor einer Woche die Wohnung außer den verbliebenen Restmöbeln geräumt und da ich noch Urlaub hatte, bin ich eine halbe Woche nicht mehr dort hingefahren. Gestern bekam ich einen Anruf von der Vermieterin, dass die Nachmieterin die wohnung betreten will, um etwas auszumessen. Ich habe als Termin das kommende Wochenende genannt, dass wollen die VM aber nicht, weil die dann nicht da sind und ich doch nicht dabei sein soll und ich sollte mich nicht so anstellen, es wären doch bestimmt keine Wertsachen mehr in der Wohnung. Auf meine Antwort, dass ich aber unter der Woche keine Zeit habe und ich es nicht möchte, dass die meine Wohnung betreten, wurde das Telefonat grusslos beendet. Mein Freund hat nochmal angerufen, um vielleicht doch noch einen Termin für die Nachmieterin für das Wochenende anzubieten, da wurde er vom Vermieter als "Korinthenkacker" beschimpft. Nun mal meine Fragen: Müssen wir denen überhaupt noch Zutritt geben, nach solchen Beleidigungen und müssen die VM beim Ausmessen für neue MÖbel der Nachmieterin dabei sein? Und muss ich mich bei den Vermietern abmelden, wenn ich für ein verlängertes Wochenende nicht da bin? Und was kann man gegen solche Beleidigungen machen? Die Wohnung habe ich ja noch bis Ende September gemietet und auch bereits bezahlt. Alternativtermine für Besichtigungen haben wir auch gegeben, was sollen wir denn noch tun? Vielleicht kann mir da ja jemand Tips geben, denn so langsam verliere ich in Nerven.

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
(gewerblich genutzte) Küche im Keller eines Mietshauses. Dulden oder nicht?

Hallo,

ich wohne in einem kleinen 2-Familienhaus. Unter mir eine dreiköpfige Familie. Ich kenne mich über deren familiäre Verhältnisse zwar nicht aus, weiß nur, dass die hier zwar nicht Eigentümer sind, jedoch irgendwie mit dem Vermieter enger befreundet, bekannt oder gar verwandt sind.

Vlt. sehen die daher auch das gesamte Haus daher als ihr quasi-Eigentum an und führen sich auf, als wären sie hier allein: Ruhezeiten-Missachtung, laute Musik, Müll im Treppenhaus, Musizieren im Treppenhaus, Wohnung ins Treppenhaus auslüften und hundert andere Dinge, über die ich mich in der Vergangenheit ärgern oder wundern musste. Es hat mich zwar viele Nerven gekostet, aber bisher konnte ich mich zusammenreißen und immer alles in ruhigem Ton klären. Dann wurde das teils auch abgestellt, bis dann 2 Wochen später der nä. unsoziale "UnsDochAllesEgal-WirKümmernUnsNurUmUnsereWünsche-EgoTrip" anstand. So richtig begriffen wurde es bis heute noch nicht, dass man hier nicht allein auf der Welt/im Haus ist.

Nun hab ich über ein paar Zufälle und Kontakte erfahren, dass besagte Familie wohl plant, eine gewerblich genutzte Küche/Backstube im Keller(!) des Mietshauses einzurichten. Und siehe da - vor zwei Wochen wurde durch den Vermieter ein Fliesenspiegel in einem Kellerraum installiert. Ich kann mir denken, was man dort vorhat.

Mir reicht es nun jedoch wirklich langsam! Ganz unabhängig von den grundsätzlichen Vorgaben an eine gewerbliche Küche (von denen ich bezweifle, dass diese jemals eingehalten werden können)...das Ding steht direkt ggü. vom Waschhaus und hat auch nur ein kleines Fenster. Ich hab keine Lust, dass meine Wäsche künftig direkt nach dem Waschen wieder nach Essen riecht.

Hab ich als Mit-Mieter im Haus hier eine Art Veto-Recht gegen einen solchen Eingriff innerhalb des Hauses? Den Vermieter kann ich definitiv nicht auf meine Seite bekommen, der ist ja eher parteiisch zugunsten der anderen Familie.

Habe ich (rechtliche) Möglichkeiten, da einzuschreiten? Oder muss ich das alles hinnehmen?

Küche, Mietrecht, Nachbarn, Mietshaus
Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")

Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!

Phil

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten, Nachmieter
Darf der Nachmieter vor Mietbeginn ohne die Erlaubnis des Vermieters einziehen?

Hallo,

wir sind gestern vom Spanienurlaub wieder gekommen, und guckten erstmal erstaunt was da passiert ist.

Der "Noch" Mieter war weg, und die "Neuen" schon lang drin !! Wir sind am 27.07.2014 in den Urlaub gefahren für 3 Wochen was der "noch" Mieter auch wusste. Hatte Ihm auch bei der Kündigungsbestättigung aber nochmals darauf hingewiesen weil er die Kaution und die Endabrechnung sofort wieder haben wollte, das die Ablesefirma nochmal kurz vor Mietsende Ablesen kommt und dann die Abrechnungen erstellt werden. Die Nachmieter hatten auch mal nachgefragt ob Sie den eventuell etwas früher rein dürften. Wo ich Ihnen das gleiche gesagt hatte, und das man dann nochmal mit dem Vormieter darüber reden müßte.

Offizieller Mietbeginn wäre 01.09.2014 gewesen!!! Es wurde: - keine ordentliche Wohnungsübergabe des Vormieters - keine Schlüsselübergabe - keine Endabrechnung, da die Ablesefirma noch nicht mal da war - keine Kaution überwiesen

also kurz um Chaos !

Ich weiß jetzt nicht mal genau seitwann Sie genau schon drin sind, mal heißt es 2 Tage dann aber doch letzte Woche. Das Sie dem Vormieter 250 Euro geben werden für die Zeit. Die Wohnung ist renoviert und wohnen tun Sie auch schon komplett drin. Hinzu kommt das der "Noch" Mieter uns seine Einbauküche verkauft hatte, weil er Sie nicht mitnehmen konnte. Der Nachmieter eigenmächtig Sie abgebaut hat und sie im Keller gelagert hat angeblich"Fachmänisch"...Als wir in den Keller kamen traf mein Mann fast der Schlag.

Jetzt kommt hinzu das wir sie gar nicht testen konnten ob alles funktioniert und ob schäden dran sind. Kommen aber an das sie noch in der Wohnung mängel gefunden hätten die wir beheben sollen.

Dürfen Sie das den alles einfach so ?

Mietwohnung, Mietrecht
Grillen auf Dachterrasse erlaubt, wenn auf Balkon verboten?

Hallo zusammen.

Es geht um Folgendes: Der Mieter/Eigentümer über unserer Wohnung hat vor kurzem versucht, uns das Grillen auf unserer Dachterasse zu untersagen und uns dabei die Hausordnung unter die Nase gehalten, in der steht, dass grillen auf den Balkonen verboten ist.

Wir sind eigentlich nicht der Meinung, dass uns diese Regelung betrifft, da wir eine Wohnung mit Dachterrasse und keine mit Balkon gemietet haben.

Das soll jetzt auch keine Wortklauberei sein, denn unsere Dachterasse ist wirklich rießig, so dass es uns bei jeder Wetterlage möglich ist, den Grill so zu stellen, dass das kleine bisschen Rauch, das bei unserem Kugelgrill entsteht, niemals direkt in eine der umliegenden Wohungen zieht. Und da wir da auch immer drauf achten, ist die Geruchsbelästigung auch bestimmt nicht größer, als wenn irgendjemand anderes in der Straße in seinem Garten grillt. (Was wir u.a. auch dadurch bestätigt sehen, dass wir seit Einzug schon gut 15-20 Mal gegrillt haben und dieser Nachbar das nun zum ersten Mal bemerkt hat.)

Aber wir sind uns nunmal nicht sicher, wie das rein rechtlich aussieht. Ist grillen auch automatisch auf der Dachterrasse verboten, wenn in der Hausordnung das Grillen auf Balkonen untersagt ist? Auch wenn der Makler damals ausdrücklich gesagt hat, auf der Dachterrasse sei das grillen erlaubt?

Grillen, Mietrecht, Mietvertrag, Balkon, Hausordnung, Makler, Dachterrasse
Räumungsurteil durch Mietnachzahlung noch abwenden

Hallo, ich bin leider mit einigen Monatsmieten im Rückstand (teils verschuldet, teils unverschuldet, aber das ist ja grundsätzlich erstmal egal) und habe am 17.07.2014 die Räumungsklage erhalten. Im § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB heißt es ja:

"Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist."

Dies wollte ich in Anspruch nehmen, da ich das Geld auf jeden Fall bis 17.09.2014 zusammen habe und die rückständige Miete hätte zahlen können. Jetzt ist es aber so, dass ich gestern schon das Urteil vom 11.08.2014 aus dem schriftlichen Vorverfahren erhalten habe, in dem es heißt dass ich die Wohnung zu räumen habe - das ging also für mich überraschend schnell.

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen mit der Begründung dass ich bis zum Ablauf der Frist laut § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB die rückständige Miete begleichen werde und somit die Kündung (ergo auch Räumungsklage/-urteil) unwirksam wird? Weil ich finde es schon komisch dass es eine 2-monatige Zahlungsmöglichkeit laut Gesetz gibt, aber nach nicht mal 1 Monat ein Urteil gefällt wird.

Am Montag wollte ich sowieso zum Anwalt gehen, aber würde mich trotzdem über Antworten freuen.

Vielen Dank Chris

Miete, Mietrecht, Räumungsklage
Hunde dürfen nicht mehr unangeleint im Hof spielen / Rollator im Treppenhaus

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit einem Nachbar.

Zum einen geht's um das Thema Hunde: Ich wohnen in einem Haus mit vier Aufgängen mit jeweils 10 Mitparteien. Ich und auch andere Mieter mit Hunden haben unsere Hunde in den letzten 4-5 Jahren regelmäßig unangeleint im umzäunten Hof miteinander spielen lassen. Aufgrund einer Beschwerde bzgl. Lärmbelästigung, des Mieters bei der Hausverwaltung, habe nun ich und die anderen Mieter von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, dass wir den Geräuschpegel des Hundegebells herunterschrauben sollen und die Hunde nur noch an kurzer Leine im Hof laufen lassen dürfen. Uns Hunde spielen nun verrückt, weil wir sie nicht mehr unangeleint herumtollen lassen dürfen. Des Weiteren fühle ich mich recht unsicher, wenn ich meinen Hund an der Leine führen muss. Er ist sehr aktiv (Rasse: Zwergpinscher). Was kann ich tun bzw. wir tun, damit wir die Hunde wieder ohne Leine im Hof spielen lassen können?

Mein weiteres Problem ist, dass ein Familienmitglied von mir behindert ist (Pflegestufe 2) und an einem Rollator, zur Fortbewegung, gebunden ist. Ich wohne in dem Haus im vierten Stock. Da das Familienmitglied recht selbstständig ist, lasse ich den Rollator unten an der Treppe im Hausflur immer stehen. Allerdings missfällt es dem Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, dass der Rollator da steht. Obwohl zwischen seiner Wohnungstür und dem Rollator gut 50 cm Weg dazwischen sind. Ich hatte zu Anfang bei der Hausverwaltung nachgefragt, ob ich den Rollator da stehen darf, was mit auch bestätigt wurde. Der Mieter hatte sich aber darüber beschwert und ab da an muss ich den Rollator immer wegstellen. Das Problem ist aber, dass das Familienmitglied nun nicht mehr selbstständig das Haus verlassen kann. Leider ist an dem Haus kein Fahrstuhl. Entsprechend muss immer die Treppe genommen werden. Mein Anwalt hat mir bereits gesagt, dass ich rechtlich abgesichert sei, dass der Rollartor da stehen darf. Der Nachbar erzählt mir aber immer was von, dass das Treppenhaus zu eng ist und daher der Rollator nicht an der Treppe abgestellt werden darf. Das Treppenhaus ist ca. 2 Meter breit, aufgteilt in zwei Treppenstiegen (eine nach oben und eine nach unten). Die Treppen sind somit einen Meter breit. Was ist nun korrekt?

MfG

Hund, Mieter, Recht, Mietrecht, Behinderung, Rollator, bellen, Freilauf
Was wenn der eigene Rechtsanwalt einen betrogen hat und Beweise dem Gericht unterschlagen hat?

Hallo , ich hatte euch schon mal vor einiger Zeit um Rat gebeten als die Berufung abgelehnt wurde und wir die Räumungsfrist hatten .... ich suchte unseren Anwalt auf und bat um Hilfe aber alles was ich Ihm vorschlug , ob es Revision war oder Nichtzulassungsbeschwerde , all die Ratschläge von euch, schlug er aus und meinte es wäre nicht zu machen. Einer von euch gab mir den Rat den Anwalt zu wechseln , was ich auch tat , nachdem ich jemanden fand der sich erbarmte sich dem Fall anzunehmen , da es ein zwei jähriger Prozess war , gut ... es ist diesmal eine Anwältin , und leicht überfordert mit der Sache , aber sehr menschlich und herzlich , sie hat zumindest es schaffen können das wir eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen konnten , das wir noch eine Verlängerung des Wohnraumes bis zum 31.09. bekommen haben , nun ja die Anwälte unter sich haben dies vereinbaren können. Aber zwischenzeitlich , ist nicht nur die Feuchtigkeit wieder da , was bestätigt das hier der eigentliche Schaden nicht behoben wurde , sondern es ist auch raus gekommen , das unser vorheriger Anwalt , der uns zwei Jahre als Mandanten hatte nicht sauber gearbeitet hat , .... aber jeden Monat pünktlich 500 Euro cash kassiert hat ... durch Gespräche mit Landgericht und Amtsgericht , hat sich ergeben das bestimmte Fakten und Beweismaterial von unserem Anwalt nie weitergeleitet wurden. Bestimmte Informationen waren dennen nicht bekannt. Und jetzt ist das Räumungsurteil gefallen , und wäre wahrscheinlich anders ausgefallen wenn alle Beweise , Fakten weitergeleitet wurden. Uns bleiben jetzt eine Menge Kosten ,Schulden , immernoch Wohnungssuche , und das wo wir nichts verschuldet haben sondern uns "verarscht" hat ! Was kann man jetzt tun? Kann man gegen den Anwalt angehen ? Wenn ja , WIE &WO ??? Kann man was in diesem Fall gegen das Urteil machen ?

Danke für euer Bemühen , freue mich auf eure Antworten !

Betrug, Mietrecht
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Miete einbehalten wegen Rohrbruch?

Hallo Die Nachbarn über uns hatten einen Wasserrohrbruch ohne ihn zu melden.Sie sind inzwischen ausgezogen und wir bemerkten irgendwann das es im Küchenschrank tropft.Danach die Küchenschränke abgehangen..dahinter Schwarzschimmel.Vermieterin angerufen,die bestätigte das über uns ein Rohrbruch war und woher wir das denn wüssten.Dann erst Geld angeboten zur Selbstbeseitigung,dann doch Gutachter kommen lassen von Gebäudehaftpflichtversicherung,der dann feststellte,daß 2 Wände in der Küche sowie die Decke als auch eine Wand im Flur und eine Wand im Wohnzimmer triefend nass waren.Tapeten mussten ab,auch im Wohnzimmer schwarzer Schimmel hinter Bild.3 Trocknergeräte mussten her.Nach Anfragen der Vermieterin ob wir in der Zeit ins Hotel können verneinte der Herr von der Versicherung.Also hatten wir 3 einhalb Wochen Trocknergeräte,die sehr laut und warm waren,bei der Hitze kaum auszuhalten.Zwischendurch immer wieder die Maler im Haus.Dazu kommt noch das die Küchenhängeschränke voller Schimmelbefall sind und somit hinüber.Der Mann von der Gebäudeversicherung meinte das das unsere Hausrat hätte bezahlen müssen und da wir keine haben hätten wir Pech.Die Vermieterin versicherte uns dann aber das sie das trotzdem bezahlt.als dankeschön..Wofür danke frag ich mich.Die küche wurde inzwischen komplett vom Maler renoviert,weil durch Tapetenentfernung ect alles verdreckt war.Jetzt muss sie neu aufgebaut werden wofür ich einen Freund gefragt habe um Hilfe.Der möchte natürlich auch ein paar € dafür sehen.Also das ganze ist jetzt über einen Monat her.Ich habe mir inzwischen Hängeschränke ausgesucht,die aber nicht die gleichen sind von der Küche,da es diese nicht mehr gibt bei ikea.Also passt nicht wirklich.Desweitern habe ich der Vermieterin mitgeteilt,daß ich die Miete zu 100 prozent einbehalten habe für diesen Monat,wegen der Beeinträchtigungen,und weil der Herr von der Versicherung meinte das ich dei Miete mndern könne.Darüber war sie aber anscheinend entsetzt und meinte da das Geld an ihre Mutter geht,die die Eigentümerin ist,ich auf jedenfall bezahlen solle.Sie war der Meinung das sie auch die ganze Miete kürzen würde,aber das ich warten solle bis das Geld von der Versicherung kommt und ich das dann auf jedenfall wiederbekäme weil sie auch keinen Streit mmit uns wolle.Meine Frage ist soll ich auf ihre Forderung eingehen und die Miete bezahlen? Weil die Miete muss doch der Mieter einbehalten oder?Wie sieht das mit dem Küchenmöbelschaden aus?Wäre sehr dankbar für eine baldige Antwort.

Mietrecht, Wasserschaden
Feuchter/Nasser Keller-Vermieter hat sich aber abgesichert im Mietvertrag

Ich und mein Partner sind dieses Jahr im März zusammen gezogen. Zu dieser Wohnung gehört auch noch ein Keller. Als ich mal aus Zufall in den Keller gegangen bin, war der halbe Fussboden unter wasser. Zu diesem Zeitpunkt hat es draussen wie aus Eimern gegossen. Als es ein paar Tage später wieder so dolle regnete bin ich in den Keller und habe geguckt woher das kommt. Es drückt regelrecht aus der einen Aussen wand (das sieht aus wie ein kleiner Wasserfall und die helfte der wand ist richtig feucht). Wenn es regnet bildet sich hinten rechts im Keller (wo es durch drückt) ein kleiner Fluss der zieht dann an der Wand lang bis vorn links zum Eingang. Da es vorn am Eingang am tiefsten ist sammelt sich dort das ganze wasser bis zu einer Fütze und die wird dann so groß das sie den halben Fussboden bedeckt.

Haben dem Vermieter Bilder und Videos geschickt. Die wiederum hat uns am Telefon gesagt das im Mietvertrag unter 'PUNKT 17 INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN' folgendes steht: "Für Feuchtigkeit bzw auftretendes Grundwasser im Keller wird keine Mietminderung gewährt. Für Schäden als Folge von Feuchtigkeit wird keine Haftung übernommen."

  1. Unter Indeviduelle Vereinvarungen versteh ich das man das so zwischen Mieter und Vermieter aus macht! (Haben wir nicht)

Und 2. Wollt ich jetzt, nach dem ich alles geschildert habe wissen, ob wir trotzdem irg.was dagegen machen können?

Mietrecht, Mietvertrag
Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Hallo.

Wir hatten ein Haus (mittlerweile verkauft), welches wir vermietet hatten. Die Mieter sind Anfang des Jahres ohne fristgerechte Kündigung einfach ausgezogen. Sie haben vom Tag ihres Auszuges an keine Miete mehr bezahlt, haben die Wohnung aber noch 2 weitere Monate belagert (ihre Sachen waren noch dort, Schlüssel wurden nicht zurück gegeben, etc.). Mittlerweile sind aber weg und wir haben das Haus verkauft.

Aufgrund der ausstehenden Mieten für die 2 Monate (insgesamt 900€) waren wir bei einem Anwalt und haben ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Das Verfahren ist jetzt soweit, dass wir eine Zwangsvollstreckung vornehmen können (Info vom Anwalt am Do, 10.07.14). Der Anwalt sagte, dass die ehem. Mieter der Zwangsvollstreckung noch 2 Wochen nach Zugang widersprechen können (wenn ich die Postlaufzeit von 1 Woche anrechne, also davon ausgehe, dass die Anwaltspost am Freitag, 18.07.14 bei dem Mieter eingegangen ist, wäre heute somit der letzte Tag an dem der Widerspruch möglich wäre). Wie läuft es jetzt weiter ab? Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und macht einen Termin mit dem ehem. Mieter zur Pfändung? Wie lange dauert es (wenn er etwas zu pfänden findet) bis wir unser Geld (oder wenigstens einen Teilbetrag) zurückerhalten? FALLS es zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kommt, was ist die Konsequenz für den ehem. Mieter?

Es handelt sich um 2 Hartz IV Empfänger mti Kind (also keine großen Einkommensverhältnisse).

Da mein Anwalt im Urlaub ist, mir diese Frage aber auf der Seele brennt, frage ich euch.

Mieter, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsvollstreckung

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