Hallo,

ich bin 2011 in eine Wohnung gezogen in der die Wände in der Küche Orange tapeziert waren (vom Vorvormieter!) Ein Übergabeprotokoll wurde damals nicht angefertigt. Während des Mietverhältnisses ist der Vermieter verstorben und sein Sohn hat die Nachfolge angetreten. Mitte diesen Jahres habe ich die Wohnung gekündigt und er hat verlangt, dass ich die Küche weiß streiche. 'Er könnte nicht beurteilen, ob ich die Wände tapeziert hätte oder einer der Vormieter.'

Meine Vormieterin hat bezeugt, dass die Wände bei ihrem Auszug auch schon so waren. Bin ich trotz allem dazu verpflichtet die Wände bei Auszug weiß zu streichen obwohl das nicht mein Verschulden war? Bzw. hat er das Recht einen Teil meiner Kaution einzubehalten falls er die Renovierungsarbeiten übernehmen würde?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!