Untermieter (arbeitslos und privatinsolvent) zieht nicht aus. Was darf ich tun?

Guten Tag,

ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe einen Raum untervermietet. Also es besteht eine Teiluntervermietung mit Untermietvertrag. Ich habe dieses Mietverhältnis gemäß der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Der Auszugstermin wäre demnach am 31.10.2014. Derzeit sieht es jedoch leider nicht so aus, als würde der Untermieter rechtzeitig ausziehen. Der Untermieter ist im Laufe der Zeit nach Einzug arbeitslos und privatinsolvent geworden. Mir ist bekannt, dass ich Ihn nicht einfach am 01.11.2014 auf die Straße setzen kann und ihm ist leider auch bekannt, dass ich ihn nur mit einer Räumungsklage die ja bekanntlich mehrere Monate in Anspruch nimmt und viel Geld verschlingt, herausbekomme. Aufgrund der Privatinsolvenz brauche ich wohl auch nicht mit der Erstattung der Kosten rechnen. Ich habe des Weiteren schon einen Nachmieter, welcher wahrscheinlich auch nicht rechtzeitig einziehen kann. Ich habe jetzt mehrere Fragen:

  1. Unterstützt eine Rechtsschutzversicherung die bereits besteht mich bei der Räumungsklage?
  2. Es wurde im Untermietvertrag vereinbart, dass zum Einzug 50% der Küche in Höhe von 500,00€ erworben wird (inklusive Spülmaschine, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank und Einbauküche etc.). Diese Zahlung wurde nie geleistet, da immer um Zahlungsaufschub gebeten wurde. Ich habe dies auch schriftlich unterschrieben, dass diese Zahlung nie geleistet worden ist. Kann ich dem Untermieter jegliche Mitbenutzung der Küche und aller Gerätschaften untersagen? Und wenn ja, wie kann ich das im Zweifel durchsetzen?
  3. Die Miete wird vom Jobcenter gezahlt. Ist das Jobcenter bei Nichtauszug auch Schadensersatzpflichtig bzw. kann ich erwarten, dass die Miete auch über das Mietverhältnis hinaus bei Nichtauszug gezahlt wird?
  4. Kann ich meinen Untermieter (Ich bewohne eine 3-zimmer Wohnung) dazu zwingen den Raum zu wechseln und den kleineren zu nehmen, damit der Nachmieter zumindest erstmal einen Raum hat?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!

Recht, Mietrecht
Mangelhafte elektrische Versorgung in Mietwohnung?

Wie schätzen dies hier die Experten ein:

Vor 3 Jahren gab es einen Kabelschmor in einem unserer Kinderzimmer. Der Elektriker legte die Leitung einfach tot. In der Küche kam es öfter zu Kurzschlüssen - und somit auch kaputten Elektrogeräten. Defekte leitungen mussten totgelegt werden, nun haben wir noch 2 funktionierende Steckdosen in der Küche. Etwas wenig, wie wir finden.

Bis heute sind uns aus ungeklärter Ursache diverse elektrische Neugeräte defekt gegangen. Neben einem nicht ganz 2 Jahre altem Fernseher auch ein Backofen (Heizstab verschmolz mit der Emaille, so etwas hatte der Elektriker noch nie gesehen!) eine neuwertige Spülmaschine und ein Kühlschrank. Unsere Hausratversicherung ersetzte nicht, der Vermieter nahm sich nichts davon an. Langsam wird die Beschaffung von neuen Geräten echt teuer!

Nach einem Wasserschaden in der Wohnung über uns UND bei uns im vergangenen Jahr ging plötzlich die Spülmaschine und der Kühlschrank in der Küche kaputt.

Zum Hintergrund: Wir haben einen Sicherungskasten OHNE FI-Schalter. Die vom Vermieter beauftragte Elektrofirma bemängelt das schon länger. Allerdings beruft sich der Vermieter auf den Bestandsschutz.

Frage: besteht möglicherweise ein Zusammenhang zwischen den defekt gegangenen Geräten und dem Wasserschaden? Aktuell tropft es auch mal wieder durch die Decke....

Kann ich den Vermieter in dem Fall dazu verdonnern, die Leitungen prüfen und ggf. erneuern zu lassen (Einbau FI-Schalter)? Hierzu wäre aber der komplette Abbau der Küche notwendig - das ist sehr zeitaufwendig und die Küche wäre länger nicht zu benutzen. Wer bezahlt das?

Mietrecht, Wasserschaden, Fehlerstrom-Schutzschalter
Gemeinschaftliche Gartennutzung

Hallo, wir haben in unserem Mehrfamilienhaus einen gemeinschaftlichen Garten, der von allen Mietern, deren Kindern und Hunden mehr oder weniger genutzt wird.

Nun ist es aber so, das die Kinder und ihre Freunde in Ferien und an den Wochenenden den Garten regelrecht belagern, laut sind, furchtbare Musik laufen lassen ;) und was mich eigentlich wirklich stört, Müll und Kippenstümmel liegen lassen.

Trotz mehrerer Hinweise Ihren Müll wieder einzusammeln, klappt es leider nur sehr selten oder wenn sie sich beobachtet fühlen.

Aber gut, sie sind nunmal Mieter und dürfen den Garten auch benutzen.

Seit neustem ist es aber so, das Ihre Freunde mit Kindern in unserem Garten sitzen ohne das eines der Kinder oder sonstiger Mieter des Hauses mit dabei sind.

Also sitzen quasi Fremde Menschen in unserem Garten, lassen Ihre Kinder spielen, rauchen und vermüllen den Garten.

Wie auf einem öffentlichen Grundstück! Als ich diese nun darauf ansprach, das Sie bitte nicht einfach so im Garten sitzen sollen und auch den Müll und die Kippenstummel wieder einsammeln, wurde ich von Ihnen angeblafft, "ich hätte Ihnen nichts zu sagen, sie wären schließlich von meiner Nachbarin eingeladen worden den Garten zu benutzen."

Meine Frage nun: Dürfen Fremde/Nicht-Mieter sich im Garten aufhalten, ohne das in dieser Zeit zumindest einer der Mieter/der Kinder des Hauses dabei ist? Nur weil sie von 1 Mietpartei dazu eingeladen worden sind?

Ich komm mir hier vor wie auf einem öffentlichen Spielplatz :-/

Garten, Mietrecht
Nebenkostenabrechnung Hauptgaszähler wurde geschätzt

Hallo,

ich (wir) Mieter haben ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung 2013.

Erstmal ein paar Eckdaten: Wir wohnen in einem großen Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung wird mit Gas betrieben und wärmt Wasser und Heizung auf. Jeder Heizkörper in den Wohnungen hat so einen Digitalen Zähler zur Bestimmung des Verbrauches.

Nun ist folgendes passiert, wir alle haben eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung bekommen und nach Einsicht der Unterlagen die zu dieser Abrechnung führen, sind zwei Sachen die uns unklar erscheinen.

  1. Unsere Nebenkostenabrechnung ist von 01.01.2013 - 31.12.2013 -> Die Rechnung v. Gaslieferanten ist aber v. 01.11.2012 - 31.10.2013 --> Ist das rechtlich in Ordnung? Es wurde der Zeitraum mit uns nicht vereinbart, wir sind davon ausgegangen das alle Rechnungen die zur Nebenkostenabrechnung führen zwischen 01.01. und 31.12. liegen.

  2. Der Verbrauch auf der Rechnung des Gaslieferanten wurde geschätzt. Das heißt der Vermieter (Verwaltung) hat keinen Zählerstände von Hauptgaszähler an den Lieferanten gemeldet und dieser hat deshalb geschätzt. Nun basiert die gesamte Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung obwohl bei jedem Mieter zum Jahresende die Zähler an den Heizkörpern ordnungsgemäß abgelesen wurden. Nur eben nicht beim Hauptgaszähler (Wir Mieter hatten zum Ablese-Termin keinen Zugang zum Hauptgaszähler bzw. haben generell keinen Zugang zur Heizungsanlage nur Hausmeister und Verwaltung). Ist das rechtlich in Ordnung eine Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung zu erstellen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

MfG Tanner

Miete, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
WG Problem mit Mitbewohnerin

Also folgendes :

Ich habe eine Mitbewohnerin die durch Couch surfing vor 1 2 Jahre jemanden kennengelernt hat der seit ich nun in der wg eingezogenen bin (September) schon um 3 mal hier übernachtet, Schön und gut aber es ist immer eine Woche am Stück am Anfang lief er hier sogar nur im Handtuch Rum bis ich gesagt hab das ich ihn an den Ohren rausziehe wenn ich Besuch bekommen sollte und er so im Flurstehen würde.

Meine Mitbewohnerin hat als ich ihr sagte das sie ihren Besuch auf max 3 Tag also am Wochenende beschränken soll total kindisch reagiert und gemeint es wäre normal selbst das mit dem Handtuch wäre normal gewesen lol. Sie versteckt die ganze Story von ihrem love sogar vor ihren Eltern . Naja nach dem er 2 Wände mit Wein bekleckert und die Situation sich nicht entschärft hat hat sie wohl bemerkt das ihn nicht so gern in der Wohnung hab. 2 Wochen schweigen und dann hat sie erneut Besuch. Nach 3 Tagen hab ich sie gefragt wann ihr Besuch gegangen wäre ich War froh weil ich dachte sie hätte es kapiert mit den 3 Tagensie antwortete er ist iimmernoch da als ich fragte wer es denn ist antwortete sie nicht und tada 2tagen später rennt der selbe Typ aus dem Bad. Und nun ist er schon wieder daaaa omg es ist echt kein Hotel hier und ich find es total und angebracht in 2 Monaten 3 Wochen hier jemanden zu haben. Wir stehen beide im Mietvertrag und meine Vormieter in meinte bei ihr habe sie sowas nicht abgezogen o.O wir reden kaum mehr wir schreiben nurnoch zettel und hängen sie an die Tür des anderen falls mal iwas ist.

Kann ich mich an den Vermieter wenden oder was soll ich tun sie versteht Worte anscheinend nicht...

Lg.

Mietrecht, Mietvertrag, WG, mitbewohner
Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

vor etwa 1 Jahr kam es zu einem unverschuldetem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung über uns. Dadurch bedingt schimmelte lange später unser Badezimmer und die anliegende Schlafzimmerwand. Die Behebung dauerte mehrere Monate, da die Fa. keine direkte Trocknung vornahm, sondern die Nässe im Laufe der zeit selbst abtrockenn sollte. Monatelang lebten wir mit einer aufgerissenen Wand, konnten die Badewanne nicht nutzen (wir haben zwei Kinder!). gefliest wurde nur die Wand um die Badewanne herum wo der schimmel sichtbar wurde. Bröckelnder Putz und andere Schadhafte Stellen wurden ignoriert. Zum Anwalt gingen wir leider etwas zu spät, so dass wir die Miete nicht mehr gemindert haben. Man sagte uns auch, rückwirkend sei das nicht möglich.

Seit etwa 1 Woche tropft es nun stetig im Flur unter der Duschtasse. (Wir haben eine zweigeschossige Wohnung). Wir haben eine alte Badematte drunter gelegt und wischen mehrmals täglich. Die Tapete löst sich ab. Putz bröckelt herunter. Sofort informierten wir den Vermieter, der auch heute eine Fa. rausschickte. Passiert ist heute noch nichts, ausser dass eine Feuchte von 100% festgestellt wurde und ein neuer Termin vereinbart wurde.

1 Woche lang dürfen wir nun die (einzige) Dusche nicht benutzen. Die Badewanne ist laut Aussage der Fa. und des Vermieters zum Duschen nicht geeignet, da die Wände feucht werden könnten und dies wiederum Schimmel begünstigt. Einen Vorhang vor der Badewanne haben wir nicht. Wollen wir eigentlich auch nicht bezahlen ...

Laut ersten Auskünften wird nun wohl die Duschtasche ausgetauscht. Zur Feuchtebehebung im Flur wurde nichts gesagt, ausser, dass wir nicht duschen dürfen.

Wir finden sehr ärgerlich, dass nun zum 2. Mal im Jahr nur eine Teilsanierung vorgenommen wird, wir erneut mehrere Termine wahrnehmen müssen (beide voll berufstätig), wenn doch alles bei einer Komplettsanierung hätte behoben werden können. Wir hatten auch schon beim ersten Schaden auch gemeldet, dass die Toiletten veraltet (Ersteinrichtung, Bau ca. 1970) und undicht sind, der Fussboden im Bad ebenfalss feucht sein und schimmeln könnte .... aber man sah nicht mal nach, sondern ignoriert das. Der Flur, aus dessen Decke es nun stetig tropft, soll ebenfalls nur "teilrenoviert werden". Also, 2 Bahnen Tapete werden ersetzt und gestrichen, dass wars.

In unseren Augen ist das Flickschusterei, die uns nur immer mehr Termine abringt, die wir von der Arbeit freinehmen müssten.

Müssen wir das wirklich hinnehmen? Haben wir eine Chance endlich eine Komplettsanierung der Bäder und des Flurs zu fordern?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Trocknungsgerät nach nicht verursachtem Wasserschaden - Mietminderung in welcher Höhe?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Ich bin Mieter in einem mehrstöckigem Haus. Der Mieter über uns hatte einen Wasserschaden. (Waschmaschinenabfluss defekt, durch Nichtanwesenheit drang das Wasser in seiner Küche in den Schacht ein, lief bis in den Keller unter mir). In meiner bzw unserer (wohne mit meiner Freundin zusammen) Küche haben wir an diesem Schacht nun gelbe Flecken (2 Stück, circa 20x50cm). Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt. 2 Löcher gebohrt und circa 15m Schlauchleitungen verlegt. Nicht nur, das ich in der Küche kaum noch treten kann, bzw. die Waschmaschine nur noch durch übersteigen dieser Leitungen erreiche, nein, ich höre die Waschmaschine kaum noch weil das Trocknungsgerät die gleiche Lautstärke aufweist.

Ich habe den Vermieter bei der Schadensbesichtigung auch auf den Faktor der Mietminderung angesprochen. Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt. Auf die Höhe der Mietminderung kann mir aber niemand eine Auskunft geben und klagen wollte ich aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung nun nicht. Er willigte ja schon so halb ein.

Meine Frage: Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen? Das 100% zu hoch sind ist mir bewusst. Google spuckt Urteile zwischen 10 und 100% aus. Da dieses Ding aber Tag&Nacht laufen muss, sind mir 10% eindeutig zu wenig. Zumal auch bei geschlossener Küchentür der Unterschied zwischen Waschmaschine und Trockengerät nicht zuzuordnen ist.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure mühevollen Antworten.

wohnen, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Vermieter verlangt Miete trotz Nachmieter und droht mit Anwalt

Folgendes Problem. Ich habe hier nun schon zwei thetras aufgemacht in dem ich die lage mit unserem Vermieter beschrieb und die probleme die wir mit ihm haben. Es kam jedenfalls zu dem Entschluss das wir eine Vereinbarung mit unserem Vermieter geschlossen haben wo drin steht das die 3 Monate Kündigungsfrist auser Kraft tritt und wir Mieter bis Ende September die Wohnung räumen.Wenn der Mieter einen Nachmieter finden muss er die Miete für Oktober nicht Zahlen.und der vermieter ist genaus so bemüht einen Nachmieter per sofort zu finden. Er ließ uns vorher gehen weil er wollte in Oktober dann die Bauarbeiter reinlassen.und die sollen heraus finden ob die Wohnung Baumängel hat... ich erkläre kurz... Neubau, März war noch rohbau, Anfang april sind wir rein, erste nacht komplett im nassen geschlafen so feucht das der Boden nass war, ca zwei Wochen spätr schimmel an den leisten. Wir haben alles rechtzeitig dem Vermieter gesagt, er kaum auch sofort mit seinen"fachmännern" die haben alles gesehen und haben sich selbst gewundert. Wir bekamen luftendfeuchter, es wurde nur bißchen besser. Mehrere sachen fingen an bei uns zu schimmeln. Wir haben mehrmals am tag für 10, 15 oder auch 20 min komplett gelüftet.und trotzdem hatten wir immer 75-80% luftfeuchtigkeit. Irgendwann wars zu viel u d wir wollten fristlos raus.deshalb dann auch die Vereinbarung. Im Vertrag steht nicht wann wir und wie viel Geld wir genau überweisen sollen. Der vermieter läuft uns seit zwei wochen hintrher und will das geld bis zum 15.10 und dann haben wir letzte woche bemerkt das in der wohnung schon jemand eingezogen ist. Und der vermietr hat uns nicht bescheid gegeben.wir haben in derNachbarschaft nachgefragt und die haben es au h bemerkt. Viele kennen ihn und sagen bei ihm geht es nicht mit rechten Dingen zu. Heute haben wir ihm gesagt das wir wissen das da jemand wohnt.da meinte er zu uns das der Mietvertrag ab dem 1.11 läuft er ihn aber früher rein gelassen hat und der neue Mieter auch keine Miete für Oktober zahlen braucht weil er unsere sauerau selbst weg macht.Dabei ist da keine Sauerei wir haben es ja auch mjt ihm protokoliert und da steht das die wohnung sauber übergeben worden ist.die leisten sind halt etwas kaputt weil da ja so viel Feuchtigkeit war.und als wir eingezogen sind hat er auch uns gebeten die wohnung zu putzen und die beklebten Fenster zu putzen.er versprach uns nen Essens Gutschein den wir nie bekommen haben.wenn er morgen kein Geld sieht hören wir vom Anwalt. Und dann müssen wir soga die 3 Monate zahlen. Kann er das wirklich machen. Er ist da doch eigentlich so im unrecht oder nicht?er sagt da der vertrag mit dem neue mieter ab 1.11 beginnt müssen wir für Oktober zahlen. Ist doch wirklich komisch. Und er meinte das es keine Probleme mit der Wohnung gibt und das man da nicht lüften muss.wir haben mjt mehren mietrn und leuten gesprochen die ihn kennen und die sagen das sind keine wirklichen Fachleute. Kann er wirklich gegen uns gewinnen?

Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Zahlung
Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine - komplizierte Haftung?

Kurzfassung zum Hintergrund:

Zu einem unbekannten Zeitpunkt schloss eine unbekannte Person bei einem Bekannten von mir eine Waschmaschine an. Dieser Bekannte wohnt zur Miete, und der Abflussschlauch wurde ohne jegliche Sicherung einfach in ein DN40 Abwasserrohr gestopft. Dies lief einige Zeit wohl ohne Probleme.

Nun wollte dieser Bekannte auch eine Spüle in seiner Küche angeschlossen haben. Dies habe ich korrekt und unentgeltlich gemacht und alle Verbindungen auf Dichtigkeit überprüft, inklusive WM-Ablaufschlauch der nun an einer Tülle am Siphon mit Schlauchschelle angeschlossen war. Das Kaltwassereckventil war jedoch undicht und es lag nicht an der Installation.

Ich habe ihm die Situation geschildert und gesagt er müsse den Vermieter auffordern das Eckventil wechseln zu lassen. Erstens ist der Mieter dafür nicht zuständig, und zweitens lasse ich die Finger von allem was Hauptwasserleitungen und Unterputzarbeiten betrifft die Finger, das wäre mir als nicht-Fachmann zu risikoreich. Er hat mich gebeten alles rückgängig zu machen und den Schlauch wieder in das Rohr zu stopfen, wieder ungesichert. Ich habe ihm gesagt dass das mir unangenehm ist und gesagt, er müsse mindestens den 1. Waschgang beobachten dass nichts schief geht.

(Kompletter Hintergrund: http://pastebin.com/7dw5Ym4E)

Zum Schaden:

Die unsichere Installation ergab sich tatsächlich als unsicher, und einige Tage später bekam ich einen panischen Anruf nachdem die Mieterin unter ihm geklingelt hat dass Wasser in ihre Wohnung läuft. Seine eigene Küche stand auch unter einige Zentimeter Wasser. Er hat den Waschgang nicht beobachtet und der Schlauch flog beim Abpumpen raus.

Wer haftet hier? Ich, der der letzte war der an der fehlerhaften Installation etwas vorgenommen habe? Die Hausverwaltung, die weder eine Abflussmöglichkeit für eine Waschmaschine noch eine Anschlussmöglichkeit für eine Spüle bereitgestellt hat? Der Bekannte, der mir die Anweisungen gegeben hat, den Abflussschlauch wieder in das Abflussrohr zu stopfen, meine Anweisungen zuzuschauen nicht befolgt hat, und dem Vermieter nicht gemeldet hat dass die Anschlüsse fehlen? Derjenige der die Waschmaschine erstmalig fehlerhaft installiert hat?

Mein Bekannter hat weder eine Haftpflicht- noch eine Hausratversicherung, sowie die Mieterin unter ihm. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung wo Gefälligkeitsschäden jedoch ausgeschlossen sind. (Der Schaden ist aber nicht bei dem Bekannten entstanden, sondern bei der Mieterin der ich eigentlich keine Gefälligkeit getan habe - wie wirkt sich das aus?) Der Vermieter hat vermutlich eine Gebäudeversicherung.

Was sollte nun der Ablauf der Dinge sein? Welche Versicherung sollte eingeschaltet werden, und wie wird den Schaden in der unterliegenden Wohnung begutachtet?

Danke.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Belästigung durch permanentes Klavierspiel in der Mietwohnung

Hallöchen zusammen.

Heute mal ein etwas merkwüdigeres Anliegen:

Mein Partner wohnt nun schon seit mehreren Jahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die anderen Wohnungen werden vom Vermieter, seiner Frau und den beiden Töchtern bewohnt. Die Frau des Vermieters bietet Klavierunterricht an. Noch dazu wohl - dem Klang nach - Geigen- sowie Flötenunterricht.

Dummerweise geht dieses (zum größten Teil) Geklimpere vorzugsweise sonntags in der Mittagszeit los und endet meist nicht vor 18:00 Uhr oder noch später. Unter der Woche ist er arbeiten; da bekommt er es nicht so mit. Aber abends ist auch immer mal wieder Unterricht. Beide Töchter erhalten ebenfalls ihren Musikunterricht bei der Mutter.

Was das auf Dauer an die Nerven geht, brauche ich wohl kaum zu erwähnen. Zumal es sich hierbei um eine ziemlich hellhörige Wohnung handelt.

Mein Partner hat seinen Vermieter schon einmal darauf ansgesprochen, dass es doch ziemlich laut sei und teilweise zu absolut unmöglichen Zeiten. Gerade das Wochenende sei ja dafür da, sich von seiner stressigen Arbeitswoche zu erholen. Der Vermieter wiegelte ein wenig ab mit den Worten: "Die Kinder spielen halt auf Wettbewerben. Die müssen viel üben."

Jetzt ist die Frage: Muss man sich das allen Ernstes so gefallen lassen? Ich selbst bin am Wochenende meist bei ihm und bekomme dieses teilweise lausige Klimperspiel selbst mit. Seit drei Wochen sind sie jetzt bei einer Melodie, welche der Titelmusik von "Fluch der Karibik" recht ähnlich ist. Ich mag den Film, nur weiß selbst ich noch nicht, wie lange ich das wohl noch aushalte.

Was kann man also tun, wenn der Vermieter selbst (bzw. dessen Frau) der Störenfried ist und auch nicht mit sich reden lässt? Wisst ihr Rat?

Vielen Dank schon mal. Ich bin sicher, ihr habt da so den einen oder anderen Tip. :)

Musikinstrumente, Mietrecht
Im Eigenheim - Miete an den Ehemann bezahlen, findet ihr das ok, normal?

Wohne seit fast einem Jahr mit meinem Ehemann im Eigenheim. Das Haus gehört (noch) nicht ihm, sondern seiner Mutter die auch im Haus wohnt.Das Haus ist komplett abbezahlt und von seinem verstorbenen Vater gekauft und bezahlt worden.

Er findet es ganz normal dass die Ehefrau - Miete im eigenen Haus bezahlt, da eine gleichwertig Wohnung, wie in der wir wohnen - uns ein paar Tausend Euro kosten wuerde. Vor der Eheschliessung haben wir getrennt gewohnt und standen dann vor der Entscheidung entweder eine "fremde" Wohnung anzumieten oder in´s eigene Haus zu ziehen. Er fragte mich wieviel ich zur Miete dazugeben kann, ich sagte freiwillig 500Euro. Meinte aber die angemietete Wohnung und nicht das Eigenheim Ich verdiene knapp 2000Euro im Monat und er findet 500Euro Miete an ihn - "ein super guenstiges, faires Angebot". Vor 2 Wochen wurde ich in der Arbeit gekuendigt, nun hat er es auf 300Euro reduziert.

ER selbst muss an seine Mutter keine Miete bezahlen, nur Nebenkosten. Mit seiner Mutter habe ich bereits gesprochen, die kann sich nicht einmischen.

Lebensmittel kaufen wir ebenso zu 50/50 ein.

Ich habe einen 14 Jaehrigen Sohn mit in die Ehe gebracht. Mein Mann sagt, dass er die Kosten fuer ihn uebernimmt, sprich: wenn er das nicht taete, muesste ich eigentlich noch mehr Miete an ihn zahlen.

Wie findet ihr das???? Ist das normal oder ? Bitte um eure/Ihre Meinung!!!!!

Geld, Mietrecht, bezahlen, Ehe, Eheberatung, Eigentum
Mülltonnenproblem - Strafe?

Die Überschrift ist etwas undeutlich, sorry!

Folgendes: Ich habe heute einen kleinen verdreckten Essensbehälter (so ein Fastfood Ding aus Styropor) und eine zerquetschte Dose mit anderem (genehmigten?) Müll in den Restmüll gegeben, mein Hausmeister hat mich angehalten und ordentlich zusammengesch und mit einer Anzeige gedroht. Kurz: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (ca. 10 Parteien) und wir haben nur zwei kleine schwarze Tonnen und eine Biotonne, Plastikcontainer und Wertstoffhof ist gute 20 km weg und ohne Auto nicht erreichen. Ich kann den Hausmeister dahingehend verstehen, dass er sauer ist, da in unseren Mülltonnen häufig Dinge lagern, die hier tatsächlich nicht hingehören - halbe Fahrräder, kaputte Mikrowellen, etc.) Auch ist der ganze Mülltonnenplatz momentan voll von Bauschutt, Mülltüten und Co., da an unserem Haus gebaut wird, was noch dazu kommt.

Aber wegen einer Minigetränkedose (ohne Pfand) und einem kleinen Styoroporbehälter (gehört dass den tatsächlich nicht in den Restmüll? Der Hausmeister meinte, ich solle es in den Papiermüll werfen, aber Dinge mit daran klebenden, nicht entfernbaren Essens/Soßenreste im Papiermüll? Das gammelt doch?) ordentlich Strafe zahlen bzw. sogar ne Anzeige?

Ich habe den Müllbeutel dann mit einem Zeugen entfernt (und "Beweisfotos davon (ohgott) gemacht).

Ist das rechtens vonseiten des HM? auch, wenn die Tüte entfernt wurde? Danke im Voraus!

MfG

Müll, Mietrecht, Anzeige, Strafe
Mitbewohnerin schwanger Hilfe!

Hallo ihr Lieben, ich habe folgendes Problem und benötige dringend euren Rat. Vor gut einem Monat ist mein Mitbewohner ausgezogen und daraufhin habe ich zwei neue Mitbewohnerin in die WG gebracht. Ich bin berufstätig, eine von beiden ist Krankenschwester Azubi und die andere momentan noch HARZ4, beginnt jedoch zum 1.11 eine Lehre. Nun hat sie heraus gestellt, dass das Mädel, das demnächst ihre Lehre beginnt schwanger ist und ich bekomme langsam leicht Panik!! Sie wird das Kind behalten, will keines Wegs ausziehen, auch nicht zum Vater des Kindes ziehen, ich gehe von aus, dass dieser sogar noch nichts davon weiss, da dieser ein extrem Gutverdiener ist, gehe ich von aus, dass sie auf die Alimente für das Kind spekuliert und versucht so langsam mich schon aus der Wohnung zu ekeln! Ich möchte jedoch nicht die Wohnung verlassen, da diese extrem schön ist und in Berlin die Wohnungssituation eh katastrophal ist. Ich habe den Fehler gemacht alle beide in den Mietvertrag aufzunehmen, ergo sind wir alle drei Hauptmieter, jedoch bezahle ich denn größten Teil der Miete und lebe in dieser Wohnung schon gut ein Jahr. Ich möchte mir einfach nicht diesen ganzen Stress mit der Schwangerschaft an tuen und als Berufstätiger kann ich mir einfach nicht vorstellen in einer WG mit einem Säugling zu leben. Vor allem ist ihr WG Zimmer gerade einmal 13qm groß und da würde nicht einmal ein Kinderbett reinpassen. Sie sagte schon zu meiner Mitbewohnerin, sie will mich raus ekeln und dann mein Zimmer (30qm) einfach übernehmen. Jedoch liebe ich diese Wohnung, die super schön ist, ich diese nicht verlassen möchte und auch einfach keine Lust auf Umzugskosten habe. Was kann ich tun??? Kann ich sie irgendwie rechtlich zum Auszug belangen??? Bitte helft mir :( DANKE für jeden Tipp im voraus!!!
VG

Mietrecht, schwanger, WG, Mitbewohnerin
Meine Rechte & Pflichten bei Auszug aus WG?

Hallo an alle

da für mich demnächst der Auszug aus einer WG (5 Personen, davon gerade inkl. mir 3 wohnend, zwei Zimmer frei) ansteht, und sich aus den Gesprächen mit der Vermieterin und ehemaligen Mietern jetzt schon einiges an Konfliktpotential offenbart, würde ich mich gerne über einige Dinge informieren. Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen wird und bedanke mich schon im Voraus für jede Hilfe.

  1. Punkt: Reinigung Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter. Im Mietvertrag wird mein Zimmer (20m²) als vermietet angeboten, und Küche, Bad, Flur etc zur Mitbenutzung. Nach eigener Recherchen im Internet glaube ich zu wissen, dass ich hier jedoch nur mein eigenes 20m²-Zimmer besenrein, sprich gefegt und von groben Flecken etc gesäubert, übergeben muss. Die Vermieterin verlangte jedoch bislang von jedem Mieter, der die WG verlässt, dass das gesamte Haus vom gemeinschaftlich genutzten Trockenspeicher bis in den Keller inkl. gemeinschaftlich genutzter Küche, Bad etc gereinigt, die Zimmerwände mit Wasserdampf abgedampft und die Vorhänge in die Reinigung gebracht werden - selbiges verlangte sie auch von mir. Wie kann/darf ich das Haus nun verlassen?

  2. Übergabeprotokoll & Schlüssel Hieran schließt die Frage nach einem Übergabeprotokoll und den Schlüsseln an. Ein von der Vermieterin erstelltes Protokoll umfasste bislang auch immer die o.g. Gemeinschaftsräume. Ein solches werde ich jedoch nicht unterschreiben, da ich - sofern nicht rechtlich verpflichtet - die Gemeinschaftsräume nicht blankgeputzt hinterlassen werde, sondern nur mein Zimmer in besenreinem Zustand hinterlassen möchte. Ein eigenes Protokoll, welches jedoch nur mein Zimmer umfasst, wird die Vermieterin jedoch nicht unterschreiben - wie sieht hier die Lage aus, auch bezgl. eventueller angeklagter Schäden durch die Vermieterin, in meinem sowie in den allgemeinen Zimmern? Ich würde mir gerne hierzu einen Mitbewohner als neutrale Person in mein Zimmer bitten, damit dieser dessen Zustand bestätigt.

Darf ich die Schlüssel, sofern das Protokoll nicht unterschieben wird, auch einfach in einem Umschlag in den Briefkasten der Vermieterin werfen? Was für Alternativen habe ich hierfür? Der Mietvertrag läuft bis 30.09., das Zimmer möchte ich jedoch spätestens am 28.09. verlassen und wenn möglich nicht mehr zurückkehren.

  1. Kaution Drei Mieter sind um März herum ausgezogen und haben, obwohl der Vermieterin laut eigener Aussage eine Abrechnung seit Mai vorliegt, bis heute ihre Kaution nicht bekommen. Wenn ich am 28.09. die Wohnung verlasse, wann und wie kann ich die Herausgabe der Kaution in welcher Höhe verlangen? Ich meine zu wissen (Internetrecherche), dass, sollte ein Protokoll unterzeichnet werden, ich sofort einen Teil der Kaution verlangen kann, wird keines unterzeichnet, hat die Vermieterin bis zu 12 Monate Zeit, um nach Mängeln zu suchen und auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Dickes Danke

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Auszug, WG
HILFE! Vor Einzug: So viel Schimmel an der Wand durch falsches Lüften? Welche Rechte habe ich?

Ich ziehe im November in eine neue Wohnung. Derzeit wird sie vom Bruder des Vormieters noch renoviert. Der hat jetzt in zwei Zimmern Schimmelbefall unter der Tapete festgestellt. Die Tapete selbst war an den Stellen nur leicht gewellt. Sichtbar wurde es erst darunter. Nachdem die Tapeten an den betreffenden Stellen entfernt wurden, hat der Hauswart die Feuchtigkeit der Wände gemessen und die war wohl im normalen Rahmen. Nun ist er der Meinung dass das wohl kein Baumangel ist und wohl einfach durch falsches Lüften zustande gekommen ist. Er wollte das dann selbst behandeln indem er es mit Chlor einsprüht. (Zuvor hieß es noch er will einen Maler beauftragen, der sich damit auskennt. Nun sagt er aber er will keine 1000 Euro ausgeben wenn er es doch selbst machen könnte.) Ich finde das Ausmaß des Schimmels bedenklich, denn es handelt sich nicht um eine kleine Ecke sondern hat sich schon sehr ausgebreitet. Die Wände gehören zur Außenwand. Das heißt dahinter grenzt keine andere Wohnung an. Dadurch dass die Tapete nicht selbst betroffen war, sondern die Wand dahinter bin ich jetzt skeptisch, ob es nicht doch am Bau liegen könnte. Ich kenne mich leider mit Schimmel gar nicht aus :( Er lässt sich auf jeden Fall abkratzen und dahinter ist die Wand okay. Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen, ob so ein Ausmaß tatsächlich durch Lüften entstehen kann? Ich habe außerdem gelesen, dass es ab einer bestimmten Fläche notwendig ist, dass das vom Fachmann erledigt wird. (Egal was die Ursache ist.) Ist das richtig? Der Mietvertrag wurde leider schon unterschrieben (man entdeckte den Schimmel erst kurz danach) und man soll ja dem Vermieter (in dem Fall eine Baugenossenschaft) auch die Chance geben die Wohnung wieder in Ordnung zu bringen. Nur wäre es mir sehr wichtig, dass das eben anständig gemacht wird und nicht von einem Laien da mal eben ein bisschen was drauf gesprüht will. Weiß jemand wie da meine Rechte sind?
Ich habe Bilder angefügt und hoffe mir kann da jetzt jemand helfen, denn ich will nicht in eine Wohnung zu ziehen, in der abzusehen ist, dass das in einiger Zeit wieder auftritt nur weil es jetzt nicht richtig behandelt wird. Vor allem weil ich mit einem Kleinkind einziehe und gerade die beiden Räume als Kinder- und Schlafzimmer gedacht sind. Für eure Antworten im Voraus lieben Dank!

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Schimmel, Wand, Mietrecht, Tapete, Renovierung, Sanierung, Feuchtigkeit, Lüften, Außenwand

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