Auf meinem Balkon im Erdgeschoss hat sich seit etwa 2 Wochen ein Obdachloser eingenistet, der immer tagsüber, wenn ich nicht zu Hause bin, dort zu sein scheint und seine Sachen (Rucksack, Kissen, Getränke und Lebensmittel) dort lagert. Er ist auch nicht täglich da und ich konnte ihn auch noch nicht antreffen. Er legt mir, so wie ich es interpretiere, immer Lebensmittel zur "Bezahlung" auf meinem Balkontisch oder auf den Tritt. Ich habe, als ich es das erste mal gesehen habe, die Polizei gerufen, die die Sachen entfernt hat, also nur neben meinen Balkon gelegt hat, was aber das Problem nicht löst. Da es ein Studentenwohnheim ist, habe ich die Hausverwaltung informiert, die sich erst nicht dafür interessiert hat und mir dann nur angeboten hat, schnell zu kündigen. Als ich die Chefin kontaktiert habe, hat sie nur ein Schreiben aufgesetzt, das der Hausmeister auf die Sachen drapiert hat, darauf stand, dass er sich von dem Gelände entfernen soll. Etwa 4 Tage lang lagen die Lebensmittel und alles unberührt dort und es kamen sogar schon die Waschbären, die hier leider ansässig sind, und haben die Lebensmittel aus der Tasche heraus genommen. Als die Person das nächste mal da war, konnte ich wieder alle Sachen auf meinem Balkon finden, er hatte es sich wieder gemütlich in der Ecke gemacht. Meine Frage ist jetzt, da die Hausverwaltung und der Hausmeister trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternehmen wollen, möchte ich eine Mietminderung durchführen, kann aber keinen ähnlichen Fall finden, aber da ich meine gemietete Wohnfläche nicht voll nutzen kann, weil sich jemand dort aufhält und ich außerdem auch Angst habe alleine in meinem Zimmer zu schlafen, das nämlich an den Balkon grenzt, weiß ich nicht, wie viel Prozent und mit welcher offiziellen Begründung. Ich möchte am liebsten eine Konstruktion an meinem Balkon verlangen, die das einfache Klettern auf den Balkon verhindert und eine abschließbare Balkontür, habe ich das Recht dazu?