Hallo liebe Community,

ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter doch bevor ich ihn damit konfrontiere wollte ich mir hier etwas Rat holen.

Und zwar geht es um einen Kühlschrank (9 Jahre in Gebraucht) in der EBK meiner Mietwohnung.

Wir ( meine Freundin und Ich) sind am 01.02.2014 in die Wohnung gezogen die mit der EBK ausgestattet ist. Diese EBK soll laut Mietvertrag jedes Jahr einmal gewartet werden, was der Mieter bezahlen soll. Diese Wartung wurde durch den Vormieter die letzten Jahre nicht ausgeführt durch uns wurde diese Wartung dann aber 'nachgeholt'.

Die 'Wartung' bestand darin, ob die Geräte richtig geerdet sind und ob der Kühlschrank z.B. läuft.

Nun wurde es ja im Sommer einige Tage heiß und uns ist aufgefallen, dass der Kühlschrank nicht richtig läuft.

Dies haben wir dem Vermieter mitgeteilt und dieser hat sich auch schnell darum gekümmert. Bisher ist auch alles soweit ok.

Nun kam der Vermieter allerdings an, wir sollen uns an den Kosten für die Neuanschaffung beteiligen was ich trotz einer Klausel in unserem Mietvertrag (siehe Bild 'Sonderregelung EBK) nicht nachvollziehen kann.

Der neue Kühlschrank soll 300€ kosten. Davon sollen wir 80€ übernehmen was dann schon fast 1/3 des Kaufpreises ausmacht.

Allerdings sehe ich das nicht so recht ein.

Der Kühlschrank gehört zur dieser Wohnung genauso wie der Boden. Beide unterliegen einer gewissen Abnutzung. Diese Abnutzung wird meiner Meinung nach durch das Zahlen der Miete beglichen.

Darüber hinaus verbleibt der Kühlschrank nach meinem Auszug in der Wohnung und ich habe somit keinen Zugriff mehr darauf obwohl ich 80€ dafür gezahlt habe.

Der Vermieter kann diesen aber zusammen mit der Wohnung weiter Vermieten und kann dadurch auch eine höhere Miete verlangen.

Alles in allem macht der Vermieter nur plus und ich mach nur minus.....

Und wer weiß.... vielleicht kann der Vermieter den neuen Kühlschrank in irgendeiner Art und Weise sogar noch Steuerlich geltend machen.

Auch wenn ich den Mietvertrag so unterschrieben habe, kann es ja trotzdem sein das er durch die Auslegung falscher Tatsachen in diesem Punkt schlichtweg einfach nichtig ist

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen vielleicht sogar mit Bezug auf das Gesetz, Rechtssprechungen oder anderer hilfreicher Quellen.