Wir wollen demnächst unser Haus als 2 getrennte Wohnungen vermieten. Ich hatte gehofft, dass es ausreicht, wenn ich die verbrauchte Heizölmenge genau erfasse und die für das Öl angefallenen Kosten nach einem in den Mietvertrag aufgenommenen Verteilungsschlüssel nach beheizter Fläche und Personenzahl aufnehme und weitergebe.
Nach dem ich nun die Heizkostenverordnung zu verstehen versucht habe, vermute ich, dass das nicht reicht, da es nicht messtechnisch die Anteile der einzelnen Mieter erfasst.
Was ist das Minimum, was ich installieren lassen muss???
Gruß, D.