Hallo zusammen,

mein Freund hat von seiner ehemaligen Vermieterin die Betriebskostenabrechnung erhalten.

Nun haben wir Widerspruch eingelegt, da nicht die korrekten Vorauszahlungen angerechnet wurden.

Die Vermieterin sagte uns dazu, dass sie die Kosten von Antenne und Hausreinigung vorab von den mntl. Vorauszahlungen abgerechnet hätte und die Abrechnung daher richtig sei.

Ich bin mir sicher, dass sie das so auf jeden Fall nicht machen darf und die Abrechnung korrigieren muss. Die Frage ist nur: darf sie die Kosten für Antenne und Hausreinigung nachträglich noch ergänzen?

Im letzten Jahr hatte sie auch die falschen Vorauszahlungen angerechnet, hier aber vorbehaltlos korrigiert. In dieser Abrechnung tauchten Hausreinigung und Antenne ebenfalls nicht auf.

Im Mietvertrag sind die Positionen allerdings genannt.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße,

Laura