Haftung bei kostenlos überlassenen Gegenstände im Mietverhältnis
Ich habe im Garten einen Hundezwinger, den ich als Abstellfläche nutze. Bei einem Hagelschlag ist das Dach beschädigt worden. Mein Vermieter weist mich darauf hin, dass der Zwinger nicht extra im Mietvertrag steht und uns zur kostenlosen Nutzung überlassen hat. Daraus soll sich ergeben, dass ich für die Reparatur aufkommen soll. Ist mein Vermieter im Recht?
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