Kann mir bitte jemand verraten, was dieser Satz bedeutet? 

"Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten"

Dieser Satz steht im Kaufvertrag. Hat das eine Auswirkung auf den unten geschilderten Fall?

Wir haben festgestellt, das unser Gebrauchtwagen einen riesen Unfall beim 1. Halter hatte.

Können wir den 2. Halter (von dem wir das Auto gekauft haben) anklagen, weil er einen Mangel vom Vorbesitzer versteckt hat?