Also ich habe schon viel rum gegoogelt aber keine konkrete Antwort gefunden , soviel ich weiß darf ein autohändler die gewährleistung nicht ausschließen .was ist aber wenn er das trotzdem in den Kaufvertrag reinschreibt und er davon nicht ablässt .kann man das so stehen lassen weil es eigentlich gar nicht rechtens ist und sich selbst wiederspricht??Und würde die gewährleistung dann trotzdem greifen obwohl ohne gewährleistun im Kaufvertrag festgehalten wurde? Vielen Dank schon mal . Der autokauf bezieht sich auf händler an privatperson. Liebe grüße
Darf ein autohändler die gewährleistung ausschließen?
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