Guten Abend zusammen,
Kann der Betreiber eines Online-Shops (Dänemark) bereits bezahlte und (vorgestern) zugestellte Ware zurück fordern?
Dies wird damit begründet, dass es sich bei dem im Online-Shop verzeichneten Preis um einen Fehler handelte, dies allerdings erst jetzt bemerkt wurde.
Dieser Fehler, so der Hersteller und Betreiber des Shops, ist deswegen erst jetzt and Licht gekommen, da es sich fast ausschließlich um automatisierte Prozesse handelt.
Nun wird gefordert, dass ich die Ware (auf Kosten des Shopbetreibers) direkt zurück sende.
Ist das Rechtens?
Ein solcher Erklärungsirrtum nach Paragraph 119 muss doch spätestens vor dem Versand der Ware erfolgen, oder?
Was ist, wenn ich die Ware schon garnicht mehr selbst besitze, oder benutzt habe?
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Viele Grüße!!