Wer zahlt ein Privatgutachten?

Hallo zusammen,

Nach einer Schadensmeldung bzgl Stockflecken an der Wand, die nach starkem Regen auftraten, schickte mir meine Hausverwaltung direkt einen Sachverständigen.

Schon bei der Meldung am Telefon, zu dem Zeitpunkt lagen der HV nichtmal Bilder vor, sagte die Dame "Ja meistens liegt es eh am Mieter, sind Sie sicher, dass wir jemanden schicken sollen?"

Da ich immer richtig Lüfte/Heize und Allergiker bin, habe ich natürlich darauf bestanden.

Nun, der "Sachverständige" der HV hat hier einige Messungen durchgeführt und natürlich (wahrscheinlich schon lange vorm Betreten der Wohnung) stand für Ihn fest, es sei meine Schuld.

19,5°C hielt er im Schlafzimmer für "viel zu kalt" ich soll dauerhaft auf 20-22° aufheizen und zudem 6 mal täglich 20 Min Lüften, am besten quer durch die Wohnung.

Die HV möchte jetzt natürlich dass ich den Sachverständigen bezahle, den sie beauftragt hat und hat mir die Rechnung zu kommen lassen, die an die HV adressiert ist.

Allerdings habe ich mit niemandem einen Vertrag oder Zahlungsvereinbarung im Vorfeld. Mir wurde vorher nicht mal mitgeteilt, wer hier überhaupt kommt und was gemacht werden soll,obwohl ich dies erfragt habe. Es hieß "jemand schaut sich das an, um Baumängel auszuschließen". Beweise dass keine vor liegen existieren allerdings nicht und es wurde auch nicht danach gesucht (zb Kältebrücken, Funktion der Heizung, Dämmung, etc)

Ich habe dem Protokoll und der Rechnung mittlerweile 2 mal widersprochen, jedoch lässt die HV nicht locker. Da mir alles sehr voreingenommen erscheint und ich nicht glaube, dass es zulässig bzw noch als normal zählt, 6 mal tägl. 20 min Lüften und dauerhaft 22 Grad vom Mieter zu verlangen, akzeptiere ich eigtl nicht mal die Vorgehensweise, hier aufgrund einer einfachen Schadensmeldung zu der ich laut MietVertr. verpflichtet bin Streit mit dem Mieter anzuzetteln und anstatt den Schaden zu beheben unnötige Kosten zu verursachen, nur um dem Mieter die Schuld ans Bein zu nageln...

Kann die HV die Rechnung IHRES Werkvertrags einfach so auf mich umleiten? Ist das rechtens?

Ich kann schließlich auch nicht meine nächste Heizkostenrechnung an die HV senden...

Die Schadensmeldung liegt nun 3 Monate zurück und ich muss immernoch mit den Flecken leben...

Danke im Voraus.

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Darf Vermieter die Kosten für ein Gutachten auf Mieter übertragen?

Hallo zusammen,

Nachdem es kürzlich mehrere Tage hintereinander stark geregnet hat, haben sich an der Wand die nach außen gerichtet ist (Fensterwand) in meinem Schlafzimmer feuchte Flecken gebildet

Die Flecken haben sich überwiegend am Unteren Teil der Wand gebildet, sogar hinter der Heizung, obwohl diese regelmäßig beheizt ist.

Ich stoßlüfte jeden Morgen und abends vor dem Schlafen gehen und meist vor oder nach der Arbeit (je nach Schicht) mindestens ca 15 Minuten und logischerweise muss dann in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden.

Ich habe den Schaden direkt an den Vermieter gemeldet. Die Hausverwaltung meinte dann, dass abgeklärt werden muss ob der Schaden seitens Baumängel oder seitens des Mieters entstanden ist. Soweit ok.. Ich sollte per Mail bestätigen, dass ich die Kosten trage, sofern ein Fachmann (am Telefon war die Rede von Fachmann bzw "jemand der sich auf dem Gebiet auskennt") feststellt, dass die Schäden durch falsches Lüften oder Heizen entstanden sind.

Nun ist die Frage, muss ich die Kosten für die Beseitigung oder auch die Kosten für vermeintlichen "Fachmann" bezahlen?

Denn, was ich nicht wusste war, dass sie Hausverwaltung direkt mit einem Gutachter kommt. Dieser hat sich zwar bei dem Termin nicht als solcher vorgestellt, (auch keinen Ausweis vorgezeigt o.Ä.) war aber scheinbar einer. Er hat mehrere Messungen gemacht und danach gesagt ich würde falsch heizen.

Ich muss dazu sagen, dass er ziemlich befangen zu sein schien, er kam direkt rein und meinte es sei kalt. Aufgrund von Hygiene Vorschriften wegen aktueller Pandemie habe ich auch vorher das betreffende Zimmer ordentlich gelüftet, es war 8.30 Uhr am Morgen und an dem Tag war draußen auch Frost. Dennoch waren es 18 Grad im betroffenen Zimmer (Schlafzimmer) und 20° im Rest der Wohnung. Auch hat er darauf herumgeritten, dass auf dem Foto was ich an die Hausverwaltung geschickt habe die Heizung auf Sternchen steht (ich habe das Bild Ende Oktober gesendet, da waren draußen noch spätsommerliche Temperaturen und es musste noch nicht viel geheizt werden). Ich bin der Meinung, dass das eine Momentaufnahme ist und kein falsches Verhalten beweist. Ich hatte das Foto ja nach dem Lüften geschickt und lasse die Heizung aus logischen Gründen nicht beim offenen Fenster laufen sondern heize danach.

Der Sachverständige hat dann "festgestellt" anhand der Messungen dass die Feuchtigkeit nicht von Außen kommt. Er meinte es liegt am heizen und an der Tapete (war schon bei meinem Einzug), die die Feuchtigkeit aufsaugt.

Angeblich waren 65%RH, nachdem ich 2 Std später mit einem Hygrometer gemessen habe waren lustigerweise nur 48%RH

Kann mich der Vermieter jetzt zur Übernahme der Kosten für den Gutachter zwingen? Ich bin schließlich davon ausgegangen dass ein Handwerker kommt, der einfach nur ausschließen soll dass kein Baumangel vorliegt.

Es war keine Streitigkeit und es stand auch keine Mietminderung im Raum. Ist es üblich dass direkt der Gutachter kommt, nach einer einfachen Schadensanzeige?

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Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen?

Hallo. Ich bin Auszubildende im 2. Lehrjahr in einem (größeren) Einzelhandelsunternehmen. Aufgrund von Inventur soll ich demnächst eine Schicht bis 23 Uhr machen. Am nächsten Tag beginnt um 8 Uhr die Berufsschule.

Laut Arbeitszeitgesetz steht einem Arbeitnehmer doch eine Ruhezeit von 11 Stunden zu, so zumindest habe ich dies in der Berufsschule gelernt.. Da ich auf den ÖPNV angewiesen bin, wäre ich vor 24Uhr nicht zuhause und müsste am nächstem Tag um 5:30 aufstehen und 8 uhr voll leistungsfähig sein, da wir wichtige Tests an diesem Tag schreiben. Ich würde auf weniger als 5 Stunden Schlaf kommen, ich weiß nicht wie das funktionieren soll :(

Ich habe meine Ausbilderin bereits darauf angesprochen (sie ist gleichzeitig der Zeit mene Abteilungsleiterin). Sie meinte ich würde das mit dem JArbSchG verwechseln was bei mir ja nicht mehr greift da ich über 18 bin und ich soll mich nicht so haben, da andere auch bis 23 uhr ran müssen. Allerdings bin ich die einzige der Azubis, die bis 23Uhr arbeiten soll und am nächsten Tag schule hat. Alle normalen Mitarbeiter beginnen am nächsten Tag frühestens um 10.

Ich mache mir echt Sorgen, da mir Schule verdammt wichtig ist und ich meine Noten nicht aufs spiel setzen will. Außerdem verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich so handel wie meine Chefin das möchte. Und es ist doch mein Gutes Recht, 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten oder nicht?

Wie handel ich jetzt am Besten? An wen kann ich mich wenden, wenn sich das nicht klären lässt?

Bitte nur hilfreiche Antworten. Danke im voraus.

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