Gewährleistung? Trotzdem extra Kosten für Reparatur?

10 Antworten

Bei zwei Jahren Garantie sollten keine Reparaturkosten anfallen, solange die Mängel - im den meisten Fällen -nicht aufs fahrlässige Handeln, z.b. Baden von Elektrik im Wasser, zu deuten sind.

DAber erfolgt die Fehleranalyse und diese sollte dir mirgeteilt werden.

Ebenfalls darf die Ware nicht einfach so entsorgt werden, als eher zurückgeschickt werden, da sie sich in deinem Besitz befindet und du von der Reparatur absehen dürftest.

Ruf am besten mal an. Vielleicht wurde die Garantie nicht berücksichtigt  ( Garantieschein und Rechnung mitgesendet?) und es klärt sich schnell.

Wenn du die Maschine nicht unsachgemäß behandelt hast, dann solltest du da mal ordentlich Druck machen.

Ein Geräte muss 24 Monate reibungslos funktionieren, sofern es sachgemäß und wie zu erwarten genutzt wird.

Geht es vorher kaputt und du hast nichts damit zu tun, sollte die Gewährleistung greifen, womit der Händler in der Pflicht ist, auf seine Kosten auszubessern.

Am Besten du rufst mal höflich, aber bestimmt beim Händler an und fragst mal nach, was die zur Gewährleistung sagen.

Edit: Und nach 6 Monaten war da leider was mit Beweislastumkehr. Hast du die Maschine schon im Juli direkt zur Reparatur geschickt oder erst jetzt? Im Juli wären die noch dran gewesen mit Beweisen, dass du das Gerät kaputt gemacht hast.


Insomnia777 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 09:47

Dank dir für die schnelle Antwort. Werde ich auf jeden Fall weiterhin versuchen. Eventull berichte ich wie deren Standpunkt war.

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Eine Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden waren. Das ist im Zweifel oft schwierig zu beweisen.

Was ich aber fragwürdig finde ist, dass sie dir einen Kostenvoranschlag stellen ohne den Fehler zu beschreiben. Das kann eigentlich nicht sein, wenn du eine Gewährleistung in Anspruchen nehmen möchtest.

Ich würde mit dem Hersteller Kontak aufnehmen und das dort klären.


Insomnia777 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 09:43

Danke für die schnelle Antwort. Versuch im Moment dort wen ans Telefon zu bekommen..leider ohne Erfolg. Werd aber dran bleiben!

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emily2001  20.09.2016, 09:49
@Insomnia777

In dem Falle solltest du lieber ein Schreiben aufstellen, indem du den vermeitlichen Mangel oder die Panne beschreibst.

Du bestehst darin auf einer angemessenen Reparatur und erwartest eine Antwort in den nächsten 10 Tagen. Frist setzen. Die Frist läuft ab Zustellung des Schreibens.

Du drohst mit rechtlichen Schritten.

Bei der Verbraucherberatung deiner Stadt kannst du dich Anwaltlich beraten lassen.

Emmy

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emily2001  20.09.2016, 09:55
@emily2001


Schreiben per Einschreiben einsenden (Rückschein). Ich denke, die
müssen dir eine neue Nähmaschine zur Verfügung stellen, wenn deine nicht
reparabel ist!

Aber, ehrlich gesagt, das scheint mir eine unseriöse Fa. zu sein.

Bei der Verbraucherberatung werden die bestimmt wissen, ob es sich um ein schwarzes Schaaf der Branche handelt!

Ansonsten:
Geld zurück, und du kaufst dir eine bessere Marke, diesmal schaust du
vorher in den Bewertungslisten der Stiftung Warentest!

Emmy



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Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre. Wenn ein Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang auftritt, muß der Hersteller beweisen, daß der Mangel durch den Käufer verursacht wurde.

Deiner Beschreibung nach liegt der Fall noch innerhalb dieses 6-Monats-Zeitraums.

Mit dem Kostenvoranschlag würde ich mich nicht abspeisen lassen. Die sollen Dir zumindest darlegen, was für ein Schaden vorliegt und warum die Kosten auf Dich abgewälzt werden sollen.

Das Problem ist, dass Du nicht die Sachmängelhaftung aka. Gewährleistung geltend gemacht hast, sondern auf Basis der Garantie reklamiert hast.

Sachmängelhaftung musst Du beim Verkäufer geltend machen. Solltest Du von diesem nachweisbar an den Hersteller verwiesen worden sein, hast Du noch eine rechtliche Handhabe. Andernfalls bist Du wohl eher auf Kulanz angewiesen.