Meine Brille ist innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt gegangen und ich erhalte für den Rahmen einen Ersatz. Was ist aber mit den Gläsern?

4 Antworten

Hallo 123Sandra123 Gewährleistiung bedeutet nicht, dass Du eine Ware auf jeden Fall kostenlos ersetzt bekommst. Da ist zunächst einmal die Frage, wie alt ist denn Deine Brille? In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann muss der Käufer nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf einen Schaden hatte. Dies bedeutet die gesetzliche Gewährleistung, die 2 Jahre gilt. Garantieansprüche hast Du nie, gesetzlich nicht, das ist immer eine freiwillige Sache des Verkäufers/Herstellers. 
Was ist denn bei Deiner Brille kaputt und wie ist sie kaputt gegangen? Bist Du draufgesessen oder hat Dich jemand gestoßen? In dem Fall hast Du natürlich keinen Anspruch auf kostenlosen Ersatz. Was heißt, der Optiker führt die Brille bzw. das kaputte Element nicht? Warst Du nicht dort, wo Du sie gekauft hast? Du kannst natürlich nur bei dem Optiker reklamieren, bei dem Du sie gekauft hast. Das müßte eigentlich klar sein. 


123Sandra123 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 21:42

Der Bügel an meiner Hornbrille ist abgebrochen. Die Brille ist mir weder hingefallen oder ähnliches. 

Für gewöhnlich ist der Bügel mit einer kleinen Schraube befestigt. Bei der von mir vor etwa einem Jahr ausgesuchten Brille ist das anders. Am Bügel ist ein kleines Gehäuse montiert. Im  Gehäuse befindet sich nen Stift, der die Einzelteile des Rahmens halten soll. Dieser Stift ist abgebrochen. 

Die Brille sowie das kaputte Einzelteil wir nicht mehr produziert und kann daher nicht ersetzt werden. 

Wie kann ich beweisen, dass ich die Brille nicht verschuldet kaputt gemacht hab? Mein Freund war dabei, als die Brille mir plötzlich beim Filmschauen auf dem Sofa runterrutschte. Reicht seine Aussage aus?

Natürlich bin ich zum selben Optiker gegangen. 

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euphonium  27.12.2015, 23:28
@123Sandra123

Tja Sandra, da hast Du natürlich Riesenpech.Rein rechtlich betrachtet, hast Du keine Chance auf kostenlosen Ersatz.Es sei denn, Dein OPtiker hat eine 2 Jahresgarantie, die dann jetzt - eventuell- zum Tragen käme. Ein wirkliches Urteil kann ich mir natürlich nicht erlauben, da ich die Brille nicht in Händen habe. Um wenigstens die Gläser zu retten, habe ich in so einem Fall früher immer vorgeschlagen, dass wir nach einer Fassung schauen, die dem Kunden gefällt und die Gläser reinpassen. Finanziell hat man sich dann eventuell in der Mitte getroffen. Aber das sind Kulanzdinge, die jeder Optiker entscheiden kann. Ich wünsche Dir viel Glück und trotzdem einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Fassung und Gläser sind eine funktionelle Einheit. Kann der Optiker keine adäquate Fassung liefern, so ist er auch für den Ersatz der Gläser verpflichtet.  Ggf kann er wiederum Regress auf den Fassungshersteller nehmen. 

Allerdings sollte man je nach Alter (und Zeit der letzten Augenprüfung) nochmals die Augen testen und bei Stärkenänderung die neuen Werte einarbeiten, dann ggf. mit einer zu vereinbarenden Kostenbeteiligung (vielleicht 50:50) neue Gläser mit den neuen Werten einarbeiten. 

Der Optiker, der dir die Brille verkauft hat ist für die gesamte Brille verantwortlich.

Entweder er liefert die identische Brillenfassung neu und montiert die vorhandenen Gläser, oder er muss dir eine wertmäßige gleiche Fassung liefern und dort die Gläser einarbeiten.

Sollte beides nicht möglich sein, muss er eine komplette gleichwertige Brille kostenlos liefern.

ich habe nur brillen die zu standart eine grosse kette gelten. damit habe ich ersatzteil auch über 10 jahre.

das ist mir sehr angenehm. und habe ich auch schon genuzt.