Hallo, Letztes Jahr habe ich in der Küche einen schwenkbaren Wasserhahn montieren lassen. Den Hahn habe ich auch nicht selbst gekauft, sondern hat mir der Handwerker auch in Rechnung gestellt.
Nun tropft es da fleißig aus einem Gewinde raus, sobald man ihm dreht/schwenkt. In nur einer einzigen Position tropft er nicht, solange man nicht stark aufdreht.
Frage ist nun: fällt das unter die Gewährleistung?
Der Handwerker will das vor Ort prüfen, bevor er sich auf etwas festlegt...könnte er mir dafür die Anfahrt in Rechnung stellen?