Ich habe einen 35 Jahre alten VW Bus (nicht restauriert, normaler Gebraucht Zustand) einem Händler zur VERMITTLUNG überlassen.

Nach einiger Zeit kam der Händler übergab mir den vereinbarten Preis und schrieb lediglich eine Quittung über den Betrag aus die ich quittierte.

14 Tage später kommt ein Schreiben vom Anwalt das der Keilriemen gerissen ist und es dadurch zu einem Motorschaden kam, ich soll Nachbessern bzw. knapp 4000 Euro bezahlen.

Anmerkung: 1.wenn der Keilriemen reisst leuchtet ein rotes Lämpchen bei den T2 Bus auf und ROT heisst bekanntlich stehenbleiben. Wenn der Kunde des Händlers weiterfährt ist es meines Erachtens sein Verschulden. 2. Bevor ein Händler ein 35 Jahre altes Fahrzeug verkauft hat er meines Erachtens die Pflicht das Fahrzeug trotz neuen Hauptuntersuchung auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Dadurch das er mir nur eine Quittung gegeben hat und nie ein Kaufvertrag von meiner Seite mit irgendwem geschlossen wurde unterstellt er mir ich hätte ihm Gewährleistung zu geben da kein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen wurde.

Das ganze liest sich ein Richter durch und gibt dem erst einmal Recht und lässt die Klage zu und unterstellt mir schlechte Aussicht auf Erfolg.

Bin ich im falschen Film?

Wird man so von Händlern abgezogen?

Kennt ihr vergleichbare Urteile? Bitte um euren Rat.