"Normale" Gewerbe können dies ja nicht, die Gewährleistung bei denen kann maximal auf 1 Jahr (statt 2) reduziert werden. Es geht um den Verkauf an Privatpersonen seitens des Betriebs, der unter einem kirchlichen Träger steht. Bei den verkauften Produkten handelt es sich um Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder TV-Geräte aus z.b. Haushaltsauflösungen, die dem Betrieb zum Weiterverkauf an ärmere Menschen unentgeltlich überlassen wurden. Gilt da KEINE Gewährleistungspflicht?